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Service

Einreise & Beschäftigung (38/2-1)

persönlich

Persönliche Vorsprache möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt möglich.

online

Dieses Team ist zuständig für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen, die in die Bundesrepublik Deutschland mit einem Visum für einen langfristigen Aufenthalt (über drei Monate) einreisen und in Dortmund zukünftig ihren Wohnsitz haben. Darüber hinaus ist das Team zuständig für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsdokumenten für ausländische Studierende, Auszubildende, Fachkräfte und Au-Pair.

  • Bearbeitung von Einreiseverfahren
  • Erteilung und Verlängerung studentischer Aufenthaltstitel und Erwerbstätigkeit
  • Niederlassungserlaubnis
  • Blaue Karte

Online-Services und Formulare

Gebühren

Individuell nach Gebührenverordnung

Informationsblätter

Links

Unterlagen

  • Gültiger Nationalpass
  • Biometrisches Lichtbild

Rechtsgrundlagen

  • Meldegesetz
  • Aufenthaltsgesetz
  • Fachkräfte-Einwanderungsgesetz

Kontakt

Stadt Dortmund - Amt für Migration - Einreise & Beschäftigung (38/2-1)

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Olpe 1 , Zugang: Berswordthalle, Eingang Kleppingstraße 47, 44137 Dortmund Stadthaus Dortmund, Gebäudeteil C -Bitte achten Sie auf die Hinweisschilder! -
44135 Dortmund

Wichtig: Geben Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an. Die Beantwortung Ihrer E-Mail wird voraussichtlich einige Tage dauern. Bitte sehen Sie von zeitnahen Erinnerungen ab.

Öffnungszeiten

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Schlagwörter

Aufenthalt, Einbürgerung & Ausländerwesen Amt für Migration

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Erhalten Sie eine Übersicht zu den Aufgaben des Teams "Ausbildung & Studium (38/2-2)" Kontaktformulare & Infoblätter – hier.

Online-Service
Freizügigkeitsangelegenheiten (38/2-3)

Wir informieren Sie zum Thema Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU). Mehr Details – hier.

Online-Service
Anerkennung oder Registrierung von Eheschließungen und Lebenspartnerschaftsbegründungen im Ausland

Eine im Ausland geschlossene Ehe / eingetragene Lebenspartnerschaft soll in Deutschland anerkannt bzw. registriert werden? Details finden Sie hier.