Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Eigentümerinformation)
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Im Register des Liegenschaftskatasters werden die Flurstücke und Gebäude beschrieben. Es werden Angaben zur Lage, Nutzung sowie Größe geführt und die Eigentümer und Erbbauberechtigten in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nachgewiesen. Ebenso werden die Ergebnisse der Bodenschätzung bei landwirtschaftlich genutzten Flächen geführt. Auch Hinweise auf Eintragungen im Baulastenverzeichnis oder auf laufende Bodenordnungsverfahren, wie Umlegungen, Flurbereinigungen und Sanierungen sind im Liegenschaftskataster enthalten.
Auskünfte und Auszüge
Wenn Sie Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Notar sind, können Sie die Eigentümerinformationen des Liegenschaftskatasters einsehen sowie Auskünfte und Auszüge über die sie betreffenden Liegenschaften erhalten. Andere Personen müssen ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Daten darlegen, denn das Katasteramt ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren.
Wofür brauche ich Auskünfte und Auszüge?
Auszüge können von Ihnen als Eigentumsnachweis bei Kreditinstituten, Behörden und Gerichten oder sonstigen Verwaltungsverfahren verwendet werden.
Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch ist gebührenpflichtig.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Gebühren für einen Standardauszug aus dem Liegenschaftskataster als Flurstücks- und Eigentümernachweis oder als Bestandsnachweisrichten sich nach der VermWertKostO NRW.
Voraussetzungen
Antrag der/ des Berechtigten
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
Kontakt
Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt
Anschrift und Erreichbarkeit44141 Dortmund
Anfahrt
Sie erreichen unser Dienstgebäude Märkische Straße 24-26 mit den Stadtbahnlinien 41, 45, 47, 49 und mit der S-Bahn-Linie S4 (Station Stadthaus).
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