Service

Baumschutz

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

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Eingeschränkte Bearbeitung von Anträgen

Hoher Bearbeitungsrückstand
Aufgrund eines Personalengpasses kommt es bei der Bearbeitung von Baumfällanträgen sowie Anträgen für Rückschnittmaßnahmen zu Verzögerungen. Dies betrifft sowohl bereits vorliegende als auch neu eingehende Anträge. Die Bearbeitungszeiten liegen aktuell bei etwa fünf Monaten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Nachfragen zum Bearbeitungsstand einzelner Anträge nicht beantwortet werden können.

Bearbeitung aktuell nur bei akuter Unfallgefahr
Derzeit werden vorranging nur Anträge bearbeitet, bei denen eine akute Unfallgefahr zu erkennen ist.

In diesen Fällen erfolgt eine baumschutzfachliche Prüfung des Antragsgegenstandes und eine formlose Rückmeldung per Mail an die*den Antragsteller*in. Der formale Bescheid (fachlich, Gebühren) gehen dem/der Antragsteller*in zu einem späteren Zeitpunkt unaufgefordert zu.

Baumschutzsatzung weiterhin gültig
Wir weisen darauf hin, dass die Vorgaben der Dortmunder Baumschutzsatzung weiterhin uneingeschränkt gültig sind und Fäll- sowie Rückschnittgenehmigungen bei der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen sind.

Wir danken für Ihr Verständnis!

Wie stelle ich einen Antrag auf Baumfällung oder Rückschnittmaßnahmen?

Wer einen Baum verändern oder fällen möchte, benötigt bei gesetzlich geschützten Bäumen eine Genehmigung des Umweltamtes der Stadt Dortmund. Die Gebühren finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Achtung: Das Umweltamt nimmt KEINE Baumfällungen vor und begutachtet auch keine Bäume.

Sie können Ihren Antrag

Wenn Sie den schriftlichen Weg wählen, nutzen Sie bitte unbedingt unser Formular „Antrag auf Baumfällung und Rückschnittmaßnahmen“. Ohne dieses Formular ist eine schriftliche Antragstellung nicht möglich.

Bitte geben Sie folgende Inhalte bei Antragstellung immer mit an:

  • Name und Anschrift des Antragstellers/ der Antragstellerin und – falls abweichend – des Baumeigentümers/ der Baumeigentümerin
  • Die Gattung des Baumes (Eiche, Buche etc.),
  • den Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe über dem Erdboden,
  • einen Lageplan mit Eintrag des Baumstandorts und etwaiger übriger geschützter Bäume. Bei Bauvorhaben auf Grundstücken mit geschütztem Baumbestand ist ein Lageplan beim Bauantrag mit einzureichen. Dieser Lageplan muss auch die geschützen Bäume auf Nachbargrundstücken darstellen, deren Wurzelwerk und/oder Krone in das Baugrundstück hineinragen.
  • eine Begründung des Wunsches auf Fällung oder Beschneidung.

Hinweis: Hilfreich für eine schnellere Bearbeitung ist ein oder mehrere aussagekräftige*s Foto*s des Baumes. Bei unvollständigen Angaben oder fehlenden Dokumenten verzögert sich die Bearbeitungszeit auf unbestimmte Zeit.

Welche Bäumen gelten als gesetzlich geschützt?

Gesetzlich geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern, gemessen in ein Meter Höhe über dem Erdboden. Dies gilt - je nach Baumart - für Laubbäume, Obstbäume, Zierbäume, Walnussbäume und Esskastanien.

Nicht geschützt sind Nadelbäume und Kulturobstbäume. Für Pappeln gilt eine Sonderregelung. Sie können grundsätzlich genehmigungsfrei gefällt werden. Vorher muss jedoch eine Ersatzpflanzung mit dem Umweltamt abgestimmt werden.

Tote und absterbende Bäume

Tote Bäume, die aufgrund ihres Stammumfangs eigentlich unter die Baumschutzsatzung fallen würden, müssen dem Umweltamt ebenfalls gemeldet werden bevor sie beseitigt weren. So können die Bäume registriert werden.

Ein Baum gilt als tot, wenn keine lebenden Bestandteile mehr vorhanden sind, zum Beispiel Blätter, Knospen, Zweige oder Baumrinde.

Absterbende Bäume gelten dagegen nicht als tot. Für ihre Beseitigung muss daher eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Wann sind Ersatzpflanzungen erforderlich?

In der Regel muss für einen gefällten Baum immer ein Ersatzbaum gepflanzt werden sowie die Ersatzpflanzung dem Umweltamt gemeldet werden. Nutzen Sie hierfür das Formular "Meldung einer Ersatzpflanzung".

Als Ersatz sollen zum Schutz der Natur in unserer Stadt möglichst heimische Laubbäume gepflanzt werden. Eine Auflistung der Baumarten für eine Ersatzpflanzung finden Sie unter dem Absatz "Auswahlliste für Ersatzpflanzungen".

Hinweis: Wenn von einem Baum eine konkrete Gefahr ausgeht, ist keine Ersatzpflanzung erforderlich.

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Online-Services und Formulare

Gebühren

Bescheide nach der Baumschutzsatzung sind gebührenpflichtig. Anzahl der Bäume ohne Ortsbesichtigung / mit Ortsbesichtigung

1 Baum 86,50 € / 107,50 €

2-3 Bäume 99 € / 121 €

4-6 Bäume 109,50 € / 132 €

7-10 Bäume 120,50 € / 141,50 €

11-20 Bäume 132 € / 152,50 €

über 20 Bäume 140,50 € / 165,50 €

Unterlagen

Bitte geben Sie folgende Inhalte bei Antragstellung immer mit an:

  • Die Gattung des Baumes (Eiche, Buche etc.),
  • den Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe über dem Erdboden,
  • einen Lageplan mit Eintrag des Baumstandorts und etwaiger übriger geschützter Bäume,
  • eine Begründung des Wunsches auf Fällung oder Beschneidung,
  • zweckmäßig: Foto/s des Baumes / der Bäume

Fristen

Voraussetzungen

Bei Bauvorhaben auf Grundstücken mit geschütztem Baumbestand ist ein Lageplan mit den u.g. Angaben beim Bauantrag mit einzureichen. Dieser Lageplan muss auch die geschützen Bäume auf Nachbargrundstücken darstellen, deren Wurzelwerk und/oder Krone in das Baugrundstück hineinragen.

Rechtsgrundlagen

Paragraf 49 Landesnaturschutzgesetz; Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund (Baumschutzsatzung) in der Fassung vom 02.06.2006

Auswahlliste für Ersatzpflanzungen

Bäume I. Ordnung

Sie sind besonders stadtbildprägende, große oder seltene Bäume an zentralen oder exponierten Standorten. Sie haben einen hohen ökologischen und gestalterischen Wert.

Bäume I. Ordnung: Spitzahorn, Bergahorn, Stieleiche, Traubeneiche, Schwarzerle, Weißbirke, Rotbuche, Esche, Silberweide, Winterlinde, Sommerlinde, Feldulme.

Bäume II. Ordnung

Sie sind häufigere und weniger prägende Baumarten, die zum Beispiel an Nebenstraßen oder in weniger exponierten Bereichen stehen. Sie erfüllen vor allem funktionale oder ökologische Aufgaben, etwa für das Stadtklima oder als Lebensraum für Tiere.

Bäume II. Ordnung: Feldahorn, Hainbuche, Eberesche, Eingriffliger Weißdorn, Walnuss, Vogelkirsche, Traubenkirsche

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde - Baumschutz

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
Erreichbarkeit
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    bis und bis
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