Erstbeantragung eines Fischereischeins
Personliche Vorsprache ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Dortmunder Bürgerinnen und Bürger können einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein beantragen, wenn sie eine entsprechende Fischerprüfung abgelegt haben. Jugendliche können ab dem 10. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr auch ohne eine abgelegte Fischerprüfung einen Jugendfischereischein ausgestellt bekommen.
Die Ausstellung erfolgt sofort bei Antragstellung. Zur schnelleren Bearbeitung können Sie sich das untenstehende Antragsformular (PDF) ausdrucken und ausgefüllt mit den anderen Unterlagen zur unteren Fischereibehörde mitbringen.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Jahresfischereischein 16,00 Euro
Fünfjahresfischereischein 48,00 Euro
Jugendfischereischein 8,00 Euro
Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren mit Bargeld ist ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten mögich. Außerdem besteht die Möglichkeit die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen.
Unterlagen
Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines:
- Prüfungszeugnis
- ausgefüllter Antrag (bei Jugendlichen Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
- Lichtbild
- Personalausweis oder Pass
Jugendfischereischeines:
- ausgefüllter Antrag mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten
- Lichtbild
- Personalausweis, Kinderausweis oder Geburtsurkunde
Voraussetzungen
Der 1. Wohnsitz muss in Dortmund liegen.
Weitere Voraussetzungen unter "Notwendige Unterlagen".
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Erstausstellung von Fischereischeinen sind die §§ 31ff des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen vom 22.06.94 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.01 in der z.Z. gültigen Fassung.
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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