Beschwerde über Lärmbelästigung, Rauchbelästigung durch Personen aus der Nachbarschaft
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Beschwerden über laute Nachbarn, Tongerätebenutzung, Rauchbelästigung durch Grillen mit Holzkohle, Tiere, Nachtruhestörung, Rauchbelästigung durch Lagerfeuer, Musik, Party
- Bearbeitung von Beschwerden bei Belästigungen durch Tongeräte, Tierlärm, Grillen, Gartenmaschinen, laute Nachbarn, Verbrennen im Freien.
- Lösung bestehender Konflikte zwischen Nachbarn, Verhinderung zukünftiger Konflikte durch die Einhaltung der Regeln des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW.
Online-Services und Formulare
Informationsblätter
Links
Unterlagen
schriftliche Beschwerde/Aussage, konkrete Schilderung des Sachverhaltes
Voraussetzungen
Belästigung durch Personen aus der Nachbarschaft
Rechtsgrundlagen
§ 7 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW): Verbrennen im Freien
§ 9 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW): Schutz der Nachtruhe
§ 10 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW): Benutzung von Tongeräten
§ 11a Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW): Laufenlassen von Motoren
§ 12 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG NRW): Halten von Tieren
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImschV)
Sonn- und Feiertagsgesetz NRW
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Immissionsschutz
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Umweltpostfach und Umwelthotline:
Die Umwelthotline und das Umweltpostfach sind zentrale Kontaktstellen. Dort werden Ihre Anliegen zu den Themen des Umweltamtes zentral aufgenommen und an die fachlich zuständigen Mitarbeitenden weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass über diese Kontakte in der Regel keine direkte fachliche Beratung erfolgt.
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