Erstbeantragung eines Jagdscheins
Personliche Vorsprache ist möglich.
Sie möchten Ihren Jagdschein beantragen?
Dortmunder Bürger*innen können einen Jagdschein nach Ihrer erfolgreich abgelegten
So gehen Sie vor:
1. Vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Antragstellung in der Unteren Jagdbehörde: Ihren Termin erhalten Sie über die Umwelthotline unter 0231 50-25422.
2. Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor: Prüfen Sie vorab, welche Dokumente notwendig sind und ob alles vollständig vorliegt. Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie weiter unten auf der Webseite unter dem Reiter "Unterlagen".
3. Erscheinen Sie pünktlich zum Termin: Bringen Sie alle Unterlagen vollständig mit und stellen Sie Ihren Antrag persönlich.
4. Warten Sie auf eine Rückmeldung: Die Untere Jagdbehörde überprüft Ihre Zuverlässigkeit und Ihre persönliche Eignung nach Antragstellung bevor Ihnen der Jagdschein ausgestellt werden kann. Die Prüfung dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Beantragen Sie Ihren Jagdschein daher rechtzeitig. Die Untere Jagdbehörde meldet sich telefonisch bei Ihnen, sobald alles geprüft wurde.
5.Sie erhalten Ihren Jagdschein in einem weiteren persönlichen Termin: Den Termin erhalten Sie bei Kontaktaufnahme durch den Mitarbeitenden der Unteren Jagdbehörde.
Bitte beachten Sie die anfallenden Gebühren für die Ausstellung Ihres Jagdscheins.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Jahresjagdschein: 45,00 €
Zweijahresjagdschein: 60,00 €
Dreijahresjagdschein: 75,00 €
Weitere Gebühren auf Anfrage, zum Beispiel Jugend-, Tages-, Falknerjagdscheine.
Die Bezahlung ist entweder mit Bargeld über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten möglich oder bargeldlos per EC-Karte.
Informationsblätter
Links
Unterlagen
Sie benötigen:
- ein Prüfungszeugnis,
- einen ausgefüllten Antrag (bei Jugendlichen unter 18 Jahren mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten),
- ein Lichtbild,
- eine Bestätigung Ihrer Versicherung über Ihre Jagdhaftpflichtversicherung im Original. Eine Kopie Ihres Versicherungsscheines ist nicht ausreichend,
- Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Voraussetzungen
siehe oben
Rechtsgrundlagen
Die Erstausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen richten sich nach folgenden Gesetzen und Verordnungen:
- Bundesjagdgesetz §§ 15ff. vom 29.09.1976
- Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen § 17 vom 07.12.1994
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!
Kontakt
Kontakt
Schlagwörter
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