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Service

Erstbeantragung eines Jagdscheins

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

Sie möchten Ihren Jagdschein beantragen?

Dortmunder Bürger*innen können einen Jagdschein nach Ihrer erfolgreich abgelegten Jägerprüfung in der Unteren Jagdbehörde beantragen. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wie das funktioniert. Ihr Antragsformular können Sie ebenfalls bequem über diese Webseite herunterladen.

So gehen Sie vor:

1. Vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Antragstellung in der Unteren Jagdbehörde: Ihren Termin erhalten Sie über die Umwelthotline unter 0231 50-25422.

2. Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor: Prüfen Sie vorab, welche Dokumente notwendig sind und ob alles vollständig vorliegt. Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie weiter unten auf der Webseite unter dem Reiter "Unterlagen".

3. Erscheinen Sie pünktlich zum Termin: Bringen Sie alle Unterlagen vollständig mit und stellen Sie Ihren Antrag persönlich.

4. Warten Sie auf eine Rückmeldung: Die Untere Jagdbehörde überprüft Ihre Zuverlässigkeit und Ihre persönliche Eignung nach Antragstellung bevor Ihnen der Jagdschein ausgestellt werden kann. Die Prüfung dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Beantragen Sie Ihren Jagdschein daher rechtzeitig. Die Untere Jagdbehörde meldet sich telefonisch bei Ihnen, sobald alles geprüft wurde.

5.Sie erhalten Ihren Jagdschein in einem weiteren persönlichen Termin: Den Termin erhalten Sie bei Kontaktaufnahme durch den Mitarbeitenden der Unteren Jagdbehörde.

Bitte beachten Sie die anfallenden Gebühren für die Ausstellung Ihres Jagdscheins.

Online-Services und Formulare

Gebühren

Jahresjagdschein: 45,00 €

Zweijahresjagdschein: 60,00 €

Dreijahresjagdschein: 75,00 €

Weitere Gebühren auf Anfrage, zum Beispiel Jugend-, Tages-, Falknerjagdscheine.

Die Bezahlung ist entweder mit Bargeld über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten möglich oder bargeldlos per EC-Karte.

Informationsblätter

Links

Unterlagen

Sie benötigen:

  • ein Prüfungszeugnis,
  • einen ausgefüllten Antrag (bei Jugendlichen unter 18 Jahren mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten),
  • ein Lichtbild,
  • eine Bestätigung Ihrer Versicherung über Ihre Jagdhaftpflichtversicherung im Original. Eine Kopie Ihres Versicherungsscheines ist nicht ausreichend,
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Voraussetzungen

siehe oben

Rechtsgrundlagen

Die Erstausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen richten sich nach folgenden Gesetzen und Verordnungen:

  • Bundesjagdgesetz §§ 15ff. vom 29.09.1976
  • Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen § 17 vom 07.12.1994
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
Erreichbarkeit
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  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    Geschlossen
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!

Personen
Frau Schafranske Ansprechpartnerin

Kontakt

Herr Heinrichsen Ansprechpartner

Kontakt

Schlagwörter

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

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