Baustellen- temporäre Verkehrsregelung
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Sie möchten aufgrund einer Baustelle eine Straßensperrung beantragen. Dies umfasst die Festlegung von verkehrsregelnden Maßnahmen (Absicherung, Umleitung usw.) für die Einrichtung von Baustellen auf öffentlichen Straßen.
Für die Nutzung der öffentlichen Straßen und Wegefläche im Rahmen von Bautätigkeiten benötigen Sie eine entsprechende verkehrsregelnde Anordnung nach § 45 Abs. 2 StVO. Hierbei steht die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden im Vordergrund. Der Fußgänger- und Radverkehr ist dabei besonders zu berücksichtigen.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt mind. 40,00 Euro und erhöht sich je nach Dauer und Aufwand.
Unterlagen
Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen
- ggfs. Verkehrszeichenpläne / Umleitungspläne
(Der Plan soll enthalten: a) den Straßenabschnitt b) die im Zuge des Abschnitts bereits stationär stehende Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtungen und Anlagen c) die Art und das Ausmaß der Arbeitsstelle d) die für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle und für die Verkehrsführung notwendigen Verkehrszeichen und -einrichtungen)
- ggfs. MVAS 99
- ggfs. Zulassung der Stadt Dortmund für die Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum
- ggfs. Aufbruchgenehmigung
- Skizze, Lageplan und / oder Fotos
Fristen
Der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung (allen Straßenbauarbeiten im öffentlichen Straßenraum ) muss bei der Straßenverkehrsbehörde rechtzeitig - mindestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten vollständig ausgefüllt mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht werden. Bei größeren, geplanten Baumaßnahmen ist eine frühzeitige Planung und Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde sowie weiteren Beteiligten vorzunehmen.
Voraussetzungen
Für eine Baumaßnahme im öffentlichen Bereich werden Gehwege, Parkstreifen, Radwege oder Fahrbahnen zur Abwicklung benötigt. Die Auswirkungen auf den fließenden und ruhenden Verkehr sind abzustimmen und erst nach Bewilligung des Antrages erlaubt.
Rechtsgrundlagen
§ 45 Abs. 1 und 2 StVO
Kontakt
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Baustellenmanagement
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Öffnungszeiten nach Vereinbarung
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