Führerschein (Erste-Hilfe-Nachweis)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Bei Unglücksfällen (vor allem bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden) ist jede*r zur zumutbaren Hilfeleistung verpflichtet. Um der Hilfspflicht genügen zu können, müssen alle Kraftfahrzeuge mit Erste-Hilfe-Material (Verbandskasten) ausgerüstet sein. Außerdem müssen Führerscheinbewerber*innen die Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrschen und dafür ausgerüstet sein. Den Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe benötigen Sie für die Fahrerlaubnis aller Klassen sowie für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit einem Krankenkraftwagen. Die Teilnahme an solchen Kursen muss durch eine Bescheinigung des Ausbildungsträgers grundsätzlich bei Antragsstellung der Fahrerlaubnis nachgewiesen werden. Ausbildungsträger sind die anerkannten Hilfsdienste (z.B. Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst, Deutsches Rotes Kreuz) oder andere amtlich anerkannte Organisationen.
Wenn Sie bereits einen Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen haben, müssen Sie diesen bei einer Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis nicht erneut absolvieren. Haben Sie in der Vergangenheit lediglich "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (8 Unterrichtsstunden) nachgewiesen, müssen Sie bei Erweiterung einen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtsstunden nachweisen.
Wichtig: Online absolvierte Erste-Hilfe-Kurse können grundsätzlich nicht anerkannt werden. Anerkannt werden nur Nachweise von Trägern, die eine anerkannte Hilfsorganisation (siehe oben) sind, oder die eine passende Anerkennung der DGUV oder gem. § 68 FeV vorweisen können. Fragen Sie ggf. vor dem Kurs den Anbieter, ob er unter eine der drei Kategorien fällt.
Online-Services und Formulare
Rechtsgrundlagen
§ 19 FeV
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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