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Service

Führerschein (Nachschulung / Aufbauseminar für Kraftfahrer*innen)

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Informationen zum Aufbauseminar für Fahranfänger*innen

Die Teilnehmer*innen an Aufbauseminaren sollen in Gruppengesprächen und durch eine Fahrprobe dazu gebracht werden, Mängel bei ihrer Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und abzubauen.

Aufbauseminar für Fahranfänger*innen

Das Aufbauseminar ist für Inhaber*innen einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen während der Probezeit begangener Verkehrsstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme verpflichtet wurden (Anordnung).

Besonderes Aufbauseminar

Inhaber*innen einer Fahrerlaubnis auf Probe, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel am Verkehr teilgenommen haben, müssen an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen.

Ablauf und Kursinhalt

Das Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmer*innen durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen; jedoch darf an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden.

Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmers dient. Die Fahrprobe soll in Gruppen mit drei Teilnehmer*innen durchgeführt werden, wobei die reine Fahrzeit jeder Person 30 Minuten nicht unterschreiten darf. Dabei ist ein Fahrzeug zu verwenden, das – mit Ausnahme der Anzahl der Türen – den Anforderungen des Abschnitts 2.2 der Anlage 7 entspricht. Die Teilnehmer*innen an der Fahrprobe sollen so möglichst ein Fahrzeug der Klasse führen, mit dem die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar führenden Verkehrszuwiderhandlungen zumeist begangen worden sind (§ 35 Abs. 1 FeV).

In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmer*innen zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern.

Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden (§ 35 Abs. 2 FeV). Die Teilnehmer*innen an Aufbauseminaren sollen durch ihre Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlasst werden, eine risikobewusstere Einstellung im Straßenverkehr zu entwickeln und sich dort sicher und rücksichtsvoll zu verhalten.

Die Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrer*innen durchgeführt werden, die im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind (§ 2b Abs. 2 StVG).

Sollten Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist die Teilnahmebescheinigung vorlegen, wird dies als Weigerung gewertet. In diesem Fall muss Ihnen die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen werden.

Online-Services und Formulare

Gebühren

Die Gebühren für die Teilnahme an Seminaren erfragen Sie bitte bei den entsprechenden Seminaranbietern.

Rechtsgrundlagen

§ 2a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz

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Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

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Südwall 2-4
44137 Dortmund
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