Führerschein
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Zum Führen von Kraftfahrzeugen benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird durch Aushändigung des Führerscheines erteilt. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und den mit der Überwachung des Verkehrs beauftragten Personen (Polizei) auf Verlangen zur Kontrolle auszuhändigen.
Wichtig: Abgabe von Führerscheinanträgen durch Fahrschulen: Bis auf Weiteres nur per Post und gegen Rechnung. Nähere Informationen unter fuehrerscheinstelle@stadtdo.de
Sie können zu diesen Anliegen zu Ihrem Führerschein / Ihrer Fahrerlaubnis
- Ersterteilung / Erweiterung / Verlängerung / Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnis / Dienstfahrererlaubnis
- Ersatz des Führerscheins, Eintragung / Löschung von Auflagen
- Pflichtumtausch / Ersatzführerschein
- Abholung Führerschein
- Berufskraftfahrer*innen / Personenbeförderung
- Sonstiges (z.B. Freiwillige Abgabe des Führerscheins aufgrund des Alters oder Krankheit)
Online-Services und Formulare
Informationsblätter
Links
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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