Service

Hilfen in Dauerpflegeeinrichtungen / Sozialhilfe

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Finanzierung durch Einkommen und Vermögen nicht gedeckter Kosten in Pflegeeinrichtungen

Die monatlich zu zahlenden Entgelte in einem Pflegeheim setzen sich zusammen aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sogenannte Hotelkosten, den Pflegeleistungen, gestaffelt nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, sowie einer Ausbildungsumlage.

Zu den weiterhin Aufwendungen gehören die Investitionskosten. Sie erfassen die Kosten des Trägers der Pflegeeinrichtung um Gebäude zu erstellen und Inventar zu beschaffen, sowie die Instandhaltung.

Die Zahlung von Sozialhilfe ist möglich, wenn die entstehenden Kosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sowie den Leistungen der Pflegekasse gedeckt werden können. Dabei wir ein Barbetrag zur persönlichen Verfügung (Taschengeld) berücksichtig. Notwendige Bekleidungsbeihilfen können beantragt werden.

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Online-Services und Formulare

Gebühren

Diese Leistung ist kostenfrei.

Unterlagen

Damit wir Ihren Anspruch prüfen und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen z. B.:

  • Personaldokumente
  • Bestellungsurkunde bzw. Vollmacht
  • Pflegekassenbescheid, Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Belege über Ausgaben und besondere Belastungen
Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönliche Situation erforderlich sind, sollten Sie jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles mit den zuständigen Mitarbeitern/innen des Sozialamtes abklären.

Fristen

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter. Erst wenn alle Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen, vorliegen ist eine Entscheidung möglich.

Voraussetzungen

  • Eine Voraussetzung ist Ihre Pflegebedürftigkeit:
    Bei der Pflegebedürftigkeit wird nach den Graden 2 - 5 differenziert. Daneben werden mit dem so genannten Pflegegrad 1 Menschen erfasst, die unterhalb des Pflegegrades 2 einen Bedarf haben.
  • Eine zweite Voraussetzung ist die Notwenigkeit stationärer Dauerpflege:
    Diese liegt dann vor, wenn in Ihrer Situation ambulante häusliche Pflege und teilstationäre Tages- oder Nachtpflege auch in Zusammenhang mit Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in einer Pflegeeinrichtung (siehe auch Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege), nicht ausreichen
  • Eine weitere Voraussetzung ist Ihre wirtschaftliche Bedürftigkeit:
    Bei der Prüfung wird von Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen ausgegangen. Zum Einkommen gehören u.a. Erwerbseinkommen, Renten, Unterhaltszahlungen, Zinsen. Alleinstehende haben ihr gesamtes Einkommen einzusetzen. Für Ihre Ehegatten oder Lebenspartner werden Kostenbeiträge errechnet. Der im Haushalt verbleibenden Person wird jedoch zumindest ein Einkommen belassen, mit dem der Lebensunterhalt ausreichend bestritten werden kann.

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch XI. Buch (SGB XI) -Pflegeversicherung-
  • Sozialgesetzbuch XII. Buch (SGB XII)- Sozialhilfe-

Kontakt

Stadt Dortmund - Sozialamt - Stationäre Hilfen

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Luisenstraße 11-13
44137 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    Geschlossen
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    Geschlossen
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    Geschlossen
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9:00 – 11:00 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.

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