Hilfen in Dauerpflegeeinrichtungen / Sozialhilfe
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Finanzierung durch Einkommen und Vermögen nicht gedeckter Kosten in Pflegeeinrichtungen
Die monatlich zu zahlenden Entgelte in einem Pflegeheim setzen sich zusammen aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sogenannte Hotelkosten, den Pflegeleistungen, gestaffelt nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, sowie einer Ausbildungsumlage.
Zu den weiterhin Aufwendungen gehören die Investitionskosten. Sie erfassen die Kosten des Trägers der Pflegeeinrichtung um Gebäude zu erstellen und Inventar zu beschaffen, sowie die Instandhaltung.
Die Zahlung von Sozialhilfe ist möglich, wenn die entstehenden Kosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sowie den Leistungen der Pflegekasse gedeckt werden können. Dabei wir ein Barbetrag zur persönlichen Verfügung (Taschengeld) berücksichtig. Notwendige Bekleidungsbeihilfen können beantragt werden.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Diese Leistung ist kostenfrei.
Unterlagen
Damit wir Ihren Anspruch prüfen und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen z. B.:
- Personaldokumente
- Bestellungsurkunde bzw. Vollmacht
- Pflegekassenbescheid, Einkommens- und Vermögensnachweise
- Belege über Ausgaben und besondere Belastungen
Fristen
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter. Erst wenn alle Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen, vorliegen ist eine Entscheidung möglich.
Voraussetzungen
- Eine Voraussetzung ist Ihre Pflegebedürftigkeit:
Bei der Pflegebedürftigkeit wird nach den Graden 2 - 5 differenziert. Daneben werden mit dem so genannten Pflegegrad 1 Menschen erfasst, die unterhalb des Pflegegrades 2 einen Bedarf haben. - Eine zweite Voraussetzung ist die Notwenigkeit stationärer Dauerpflege:
Diese liegt dann vor, wenn in Ihrer Situation ambulante häusliche Pflege und teilstationäre Tages- oder Nachtpflege auch in Zusammenhang mit Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in einer Pflegeeinrichtung (siehe auch Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege), nicht ausreichen - Eine weitere Voraussetzung ist Ihre wirtschaftliche Bedürftigkeit:
Bei der Prüfung wird von Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen ausgegangen. Zum Einkommen gehören u.a. Erwerbseinkommen, Renten, Unterhaltszahlungen, Zinsen. Alleinstehende haben ihr gesamtes Einkommen einzusetzen. Für Ihre Ehegatten oder Lebenspartner werden Kostenbeiträge errechnet. Der im Haushalt verbleibenden Person wird jedoch zumindest ein Einkommen belassen, mit dem der Lebensunterhalt ausreichend bestritten werden kann.
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch XI. Buch (SGB XI) -Pflegeversicherung-
- Sozialgesetzbuch XII. Buch (SGB XII)- Sozialhilfe-
Kontakt
Stadt Dortmund - Sozialamt - Stationäre Hilfen
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
-
MontagGeschlossen
-
Dienstagbis
-
MittwochGeschlossen
-
Donnerstagbis
-
FreitagGeschlossen
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Offene Sprechstunde dienstags und donnerstags 9:00 – 11:00 Uhr, sowie Termine nach Vereinbarung im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass einzelne Fachdienste abweichende Sprechstunden haben können.
Weitere Services
Wir informieren zur Beratung von Unternehmen & Gewerbetreibenden in Fragen der Abfallvermeidung/ Abfallentsorgung/ Abfallverwertung – Details hier.
Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.
Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.
Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.
Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.
Abwehr von Großschadensereignissen
Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).
„Stark aus der Krise“ – Chancen für Kinder, Jugendliche & Familien: Mehr zum „Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe & Bildung“ der Stadt Dortmund.
Online-Service
Altautoverordnung: Für die Stilllegung/ Abmeldung Ihres KFZ ist ein Verwertungsnachweis / eine Verbleibserklärung nötig. Alle Informationen – hier.
Alle Informationen zum Thema Altersrente für Frauen: Rechtsgrundlagen, Online-Antrag, Voraussetzungen & weitere Details. Hier erfahren Sie mehr.
Online-Service
Rente für Versicherte, die die große Wartezeit erfüllen (35 Jahre) und nicht bis zur Regelaltersrente warten müssen – Details dazu finden Sie hier.
Online-Service
Altersrente für Schwerbehinderte: Wenn Sie das Rentenalter erreichen, muss ein Antrag gestellt werden – Details, Anträge & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Wie können Sie Ihre Altersrente (Regelaltersrente) beantragen? Alle Informationen, wie Anträge, Fristen Kontaktinformationen & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Informationen zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit im Überblick. Details - z. B. Voraussetzungen & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.