Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Persönliche Vorsprache möglich.
Schriftlicher Kontakt möglich.
Finanzielle Leistungen an rehabilitierte politische Häftlinge aus der ehemaligen DDR
Kapitalentschädigung gem. § 17 StrRehaG Mit Inkrafttreten der Zuständigkeitsverordnung v. 06. September 2016 ist die Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen nach § 25 Abs. 2 i. V. m. §§ 17 und 19 StrRehaG auf die Bezirksregierung Arnsberg übergegangen.
Hinweis:
Besondere Zuwendungen für Haftopfer – „"Opferrente" gem. § 17 a StrRehaG Zahlungen um erlittenes Leid in Folge Ihrer politischen Inhaftierung in der ehemaligen DDR auszugleichen. Es handelt sich um eine zweckbestimmte Leistung wie Schmerzengeld. Die Opferrente nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) wird bei Sozialleistungen, deren Gewährung vom Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen angerechnet. Der Anspruch ist unpfändbar. Wegen der Berücksichtigung von Schmerzensgeld als Vermögen sind im Falle des Bezuges von weiteren Sozialleistungen Härtegesichtspunkte zu prüfen. Liegen bei Ihnen die Voraussetzungen vor, beträgt die Opferrente maximal 330,00 € monatlich. Zuständig für die Antragstellung, Bewilligung und Leistungsgewährung ist die Bezirksregierung in Arnsberg, (Telefon 02931 82 0)
Online-Services und Formulare
Gebühren
Diese Leistung ist kostenfrei.
Unterlagen
Damit Ihr Anspruch geprüft und bearbeitet werden kann, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Rehabilitierungsbescheinigung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (wenn vorhanden).
- Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) (unabdingbar).
Fristen
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigter.
Voraussetzungen
Vorlage der Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG)
Rechtsgrundlagen
§ 17 StrRehaG in der Fassung des Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
Schlagwörter
Weitere Services
Möchten Sie eine Behinderung oder einen höheren Grad der Behinderung feststellen lassen? Informieren Sie sich hier.
Wir informieren Sie zu den Leistungen zur Bildung und Teilhabe von Kindern aus finanziell schwachen Familien. Anträge und weitere Details – hier.
Elterngeld unterstützt Eltern in der Baby-Pause. Neben dem klassischen Elterngeld gibt es seit 01.07.2015 das ElterngeldPlus für Teilzeitarbeit.
Die Dortmund-Karte im Scheckkartenformat ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen die vergünstigte Teilnahme an Freizeit- & Kulturveranstaltungen.
Brauchen Sie ein vergünstigtes SozialTicket für den VRR? Das Sozialamt Dortmund stellt den Berechtigungsausweis aus. Antrag jetzt hier online stellen.
Der Dortmund-Pass wird zur Dortmund-Karte. Sie ermöglicht die vergünstigte Teilnahme im Freizeit- und Kulturbereich für Sozialhilfeempfänger*innen.
Informationen zur Unterstützung bei der Eingliederung in Dortmund für Kinder & Jugendliche: Hier erfahren Sie mehr und können Hilfe anfordern.
Grundsicherung bei zu geringem Einkommen im Alter oder bei Erwerbsminderung: Informieren Sie sich hier über Leistungen und Mehrbedarfe.
Antragsstopp - derzeit können keine Anträge eingereicht werden.
Hier BAFÖG beantragen: Benötigen Sie finanzielle Unterstützung während Ihrer schulischen Ausbildung, sind Sie hier richtig.