Reitkennzeichen und Reitplaketten
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Wo Reiten erlaubt und wo es verboten ist, und welche besonderen Regelungen es darüber hinaus gibt, erfahren Sie auf der Webseite des Umweltamtes zum Thema
Reitkennzeichen und Reitplakette
Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet oder ein Tier führt, benötigt nach § 62 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) ein gültiges Reitkennzeichen. Dieses muss gut sichtbar auf beiden Seiten des Tieres angebracht sein.
Das Kennzeichen besteht aus zwei Teilen:
- dem Reitkennzeichen (gelbe Tafel) und
- der Reitplakette (Aufkleber für das jeweilige Kalenderjahr).
Für die Ausgabe der Reitkennzeichen und Reitplaketten sind nach § 16 der Durchführungsverordnung zum Landesnaturschutzgesetz die Kreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden zuständig.
Wer braucht ein Reitkennzeichen?
Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht nur für Pferde, sondern für alle Tiere der Gattung Equus. Dazu gehören beispielsweise auch Ponys und Esel.
Entscheidend für die Beantragung ist der Wohnort der Halterin oder des Halters. Wenn Sie in Dortmund wohnen, beantragen Sie Ihr Reitkennzeichen bei der Stadt Dortmund. Das gilt auch dann, wenn Sie mit Ihrem Tier außerhalb Dortmunds beziehungsweise in einer anderen Kommune reiten.
Wie beantrage ich Reitkennzeichen und Reitplakette?
Wenn Sie ein Reitkennzeichen oder eine neue Reitplakette benötigen, füllen Sie bitte den entsprechenden Neu- oder Folgeantrag aus. Die Formulare finden Sie im Downloadbereich unter „Reitkennzeichen: Neuantrag/Folgeantrag“. Das ausgefüllte PDF-Antragsformular können Sie der Stadt Dortmund, Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, auch digital an umwelt.reitabgabe@stadtdo.de übermitteln.
Die Stadt Dortmund bearbeitet Anträge von Personen mit Wohnsitz in Dortmund. Auch wenn Sie überwiegend oder ausschließlich außerhalb Dortmunds reiten, stellen Sie Ihren Antrag daher bei der Stadt Dortmund, sofern Sie hier wohnen.
Umgekehrt gilt: Wenn Ihr Pferd in Dortmund steht oder überwiegend in Dortmund geritten wird, Sie selbst aber in einer anderen Kommune wohnen, beantragen Sie das Reitkennzeichen bei der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde.
Reitabgabe
Für die Ausgabe des Kennzeichens fällt eine Reitabgabe an. Die Einnahmen werden zweckgebunden für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen sowie für Ersatzleistungen nach § 59 Absatz 4 LNatSchG verwendet. Sie fließen den höheren Naturschutzbehörden zu.
Die Reitabgabe zieht die Stadt Dortmund per SEPA-Lastschrift ein.
Bei einem Erstantrag müssen Sie zusätzlich das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat für die Reitabgabe einreichen. Das Lastschriftmandat können Sie zusammen mit dem Antrag auch digital übermitteln. Das Formular finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.
Bei einem Folgeantrag ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat nur erforderlich, wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat.
Online-Services und Formulare
Gebühren
- Die Reitabgabe einschließlich Plakette beträgt je Pferd 25,00 Euro.
- Für gewerbliche Reiterhöfe 75,00 Euro jährlich.
- Für das Reitkennzeichen sind pro Pferd bei der Erstanmeldung einmalig 5,00 Euro zu zahlen.
- Jeweils hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro (Neuantrag) bzw. 5,00 Euro (Folgeantrag).
Informationsblätter
Links
Unterlagen
Antrag auf Erteilung von Reitkennzeichen plus SEPA-Lastschriftmandat
Fristen
Die Reitplakette ist jährlich zu erneuern.
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Reitwege
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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Schlagwörter
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