Schülerbeförderung, Schülerfahrkosten, DeutschlandTicket Schule
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist der Schulträger zur Übernahme der zwischen Wohnung und Schule entstehenden Fahrkosten verpflichtet. Mit dem hier aufrufbaren Formular kann gleichzeitig die Übernahme der Schülerfahrkosten und die Ausgabe eines DeutschlandTickets Schule (ehemals SchokoTicket) im Abonnement für Anspruchsberechtigte beantragt werden.
Aushändigung des Tickets:
Liegt ein Anspruch auf Schülerfahrkostenübernahme gemäß SchfkVO vor, wird ein DeutschlandTicket Schule (ehemals SchokoTicket) im Abonnement durch die DSW21 ausgestellt. Dieses Ticket ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Weitere Informationen zu den Abonnementbedingungen können hier herunter geladen werden. Der Preis sowie der Eigenanteil können in der
Online-Services und Formulare
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Online-Antrag Klassenticket -
Online-Antrag für das DeutschlandTicket Schule -
Antrag auf Schülerfahrkostenübernahme, 607 KB, PDF -
Änderungsmitteilung, 541 KB, PDF -
Datenschutz- und Einwilligungserklärung DeutschlandTicket Schule, 58 KB, PDF -
Antrag auf Erstattung von Schülerfahrkosten, 1000 KB, PDF -
DSW21: Preistabelle
Unterlagen
Das Antragsformular ist mit den gewünschten Angaben vollständig auszufüllen.
Der Schulträger prüft dann, ob die Bedingungen für eine Fahrtkostenübernahme gemäß SchfkVO gegeben sind. Wenn der/die Schüler/in aus gesundheitlichen Gründen auf die Benutzung eines Verkehrsmittels angewiesen ist, ist die Vorlage eines Attestes des behandelnden Arztes erforderlich.
Voraussetzungen
Der Schulträger ist zur Übernahme der Schülerfahrtkosten verpflichtet, wenn
- die Länge des kürzesten zumutbaren Schulweges zwischen elterlicher Wohnung und nächstgelegener aufnahmefähiger Schule für Schüler/innen der Klassen 1-4 mehr als 2,0 km, für Schüler/innen der Klassen 5-10 mehr als 3,5 km und für Schüler/innen der Klassen 11-13 mehr als 5,0 beträgt oder
- der Schulweg besonders gefährlich oder aus anderen Gründen für Schüler/innen unzumutbar ist oder
- der/die Schüler/in aus gesundheitlichen Gründen auf die Benutzung eines Verkehrsmittels angewiesen ist.
Rechtsgrundlagen
§ 97 Schulgesetz
Schülerfahrtkostenverordnung (SchfkVO)
Sozialgesetzbuch XII
Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Eigenanteil beim Schulticket?
Berechtigen Schülerzeitkarten (über den reinen Schulweg hinaus) auch zur sonstigen Nutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs, kann der Schulträger nach § 97 Absatz 3 Schulgesetz einen von den Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler zu tragenden Eigenanteil von bis zu 14,00 Euro je Beförderungsmonat festsetzen. Von Erziehungsberechtigten mit mehreren eine Schule besuchenden Kindern dürfen Eigenanteile nur für zwei Kinder in der Reihenfolge ihres Alters erhoben werden, für das zweite Kind nur bis zu 7,00 Euro je Beförderungsmonat. Der Eigenanteil entfällt für Schüler/innen, für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz/Sozialgesetzbuch XII geleistet wird. Auf Basis dieser Rechtsgrundlage wurden die Eigenanteile mit Wirkung vom 01.08.2021 auf 14,00 Euro für jede/n anspruchsberechtigte/n volljährige/n Schüler/in sowie die/den erste/n minderjährige/n Schüler/in und auf 7,00 Euro für das zweite minderjährige anspruchsberechtigte Kind festgesetzt. Volljährige Kinder der Familie bleiben bei dieser Zählung unberücksichtigt.
Was passiert bei Verlust des DeutschlandTicket Schule?
Der Verlust oder die Zerstörung der Schulticket-Chipkarte sind DSW21 unverzüglich mitzuteilen. Die ursprünglich ausgegebene Chipkarte wird dann in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die zentrale Kundendatei des VRR ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. Eine Ersatzausgabe von abhanden gekommenen oder zerstörten Schulticket-Chipkarten wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro durchgeführt. Für jede weitere Ersatzausgabe innerhalb des zwölfmonatigen Vertragszeitraums wird eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben.
Wird bei dem Ungang mit den persönlichen Daten der Datenschutz gewährleistet?
Die Berechtigung zur Erhebung der Persönlichen Daten sowie deren Nutzung im bestimmungsmäßigen Umfang leiten der Schulträger sowie DSW21 aus dem § 97 Schulgesetz sowie dem Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO ab. Die Daten werden also im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Kontakt
Stadt Dortmund - Schulverwaltungsamt - Schülerbeförderung
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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MontagGeschlossen
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Dienstagbis und bis
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MittwochGeschlossen
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Donnerstagbis
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Außerhalb dieser Öffnungszeiten können auch Termine vergeben werden. Die telefonische Terminvereinbarung ist unter der Rufnummer:
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