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Tierkörper- und tierische Nebenproduktbeseitigung

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Die ordnungsgemäße Beseitigung von Tierkörpern und vom Tier stammender Abfälle ist ein Teilgebiet der Tierseuchenbekämpfung. Sie dient der schnellen Beseitigung von Krankheits- und Seuchenherden. Der Beseitigungspflicht unterliegen auch Speiseabfälle, die nicht aus privaten Haushalten stammen.

Für das Einsammeln der Tierkadaver und der übrigen tierischen Nebenprodukte ist in Dortmund die Fachabteilung für das Veterinärwesen des Ordnungsamtes zuständig, die diese Verpflichtung einer Tierkörperbeseitigungsanstalt übertragen hat.

Der Bereich Tierkörperbeseitigung wurde 2002 europaweit völlig neu geregelt. Hierunter fallen auch die bisher nur im Abfallrecht geregelten Biogas- und Kompostieranlagen, wenn sie tierische Nebenprodukte verarbeiten.

Die für die Stadt Dortmund zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt ist:

Firma SecAnim
Brunnenstraße 138
44536 Lünen
Telefon: 02306 / 927 0921
Telefax: 02306 / 927 0920
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