Witwenrente / Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
- Feststellung von Hinterbliebenenrentenansprüchen.
- Wiederherstellung des Zustandes, der vor der Nichtigkeit der Ehe bestand.
Hierfür ist eine Antragsstellung erforderlich.
Online-Services und Formulare
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Heiratsurkunden
- Sterbeurkunde(n)
- Scheidungsurteil(e)
- Ggfls. Nachweis über Unterhaltszahlung bzw. -anspruch
- Versicherungsverlauf oder den Rentenbescheid/Rentenmitteilung der verstorbenen Person
- Bankverbindung, BIC/ IBAN-Nr.
- Eigene Versicherungsnummer oder Rentenmitteilung
- Angaben über eigenes Einkommen (z.B. Rente, Arbeitsentgelt, Lohnersatzleistungen)
- Angaben über eigene Krankenkassenzugehörigkeit und die der verstorbenen Person ab 01.01.1984, wenn noch keine Rente gezahlt wird, ansonsten Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse(n) und Art(en) der Krankenversicherung)
- Eigene Krankenversicherungskarte
- Steueridentifikationsnummer
Fristen
- Abhängig von der Bearbeitungszeit des zuständigen Rententrägers
- Der Rentenantrag leitet das Rentenfeststellungsverfahren ein. Der Zeitpunkt der Abgabe ist bestimmend für den Beginn der Rente und kann zudem den für den Beginn des Krankenversicherungsschutzes maßgebend sein. Rentenanträge müssen daher – um Rechtsnachteile zu vermeiden – rechtzeitig gestellt werden.
Voraussetzungen
- Auflösung oder Nichtigkeitserklärung, der, nach dem Tod der versicherten Person, (vorletzter Ehepartner*in) geschlossenen neuen Ehe, gegebenenfalls Scheidung vor dem 01.07.1977 mit Anspruch auf Unterhalt
- Erfüllung der allgemeinen Wartezeit durch den*die vorletzten Ehepartner*in (hierzu zählen Beitagszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten aus dem Versorgungsausgleich)
- Keine weitere Eheschließung
Rechtsgrundlagen
§46 Abs. 3 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Versicherungsamt
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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