Wohnsitz in Dortmund anmelden
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Nutzen Sie jetzt die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA).
Alle wichtigen Informationen über den Service finden Sie unter
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Nebenwohnung in Dortmund anmelden oder eine in Dortmund bereits angemeldete Nebenwohnung zur Hauptwohnung umwandeln wollen, müssen Sie oder eine bevollmächtigte Person persönlich vorsprechen.
Sie benötigen zwingend:
- die eID-Funktion Ihres Ausweisdokuments (Personalausweis oder eID-Karte für Unionsbürger*innen) und
- das kostenfreie BundID-Konto, welches Sie aber auch im Zuge der Nutzung des Online-Dienstes einrichten können.
Hier gelangen Sie zur
Wichtiger Hinweis zur Aktualisierung des Ausweis-Chips
Als letzter Schritt der Anmeldung muss der Chip auf Ihrem Ausweis aktualisiert werden, damit auch hier die neue Adresse hinterlegt ist. Erst danach werden auch die neuen Adressaufkleber für Ihren Ausweis durch die Bundesdruckerei versandt.
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie den Vorgang einmal begonnen haben, dieser innerhalb von zehn Minuten abgeschlossen werden muss. Danach ist dies aus Sicherheitsgründen nicht mehr online möglich und Sie müssen persönlich bei den Bürgerdiensten vorsprechen.
Unterlagen und Ablauf bei persönlicher Vorsprache
Sie haben eine neue Wohnung in Dortmund bezogen und müssen sich deshalb innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei den Bürgerdiensten anmelden.
Unterlagen
- Alle Ausweis- und Passdokumente (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
- Aktuelle Bestätigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbestätigung)
- Bewohnen Sie Ihre Immobilie als Eigentümer*in selbst, können Sie bei uns vor Ort mit entsprechendem Nachweis (z. B. Auszug aus dem Grundbucheintrag) eine Eigenerklärung ausfüllen und unterzeichnen.
- Persönliche Vorsprache: Sie müssen vor dem Termin keinen Meldeschein ausfüllen. Die notwendigen Angaben werden direkt bei der Anmeldung erhoben.
- Bevollmächtigung einer dritten Person: Der Meldeschein muss ausgefüllt vorgelegt werden (Ausweisdokument, Vollmacht, Wohnungsgeberbestätigung und Meldeschein).
Deutsche Staatsangehörige
- Persönliche Vorsprache von zumindest einem der umziehenden Familienmitglieder erforderlich.
- Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente (mindestens die Personalausweise) aller anzumeldenden Familienmitglieder.
Hinweise zur An- bzw. Ummeldung minderjähriger Kinder
- Grundsätzlich ist die Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten (§ 22 Abs. 2 BMG).
- Sind die Eltern von minderjährigen Einwohner*innen gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für eine Änderung des Lebensmittelpunktes des Kindes des Einvernehmens beider Eltern.
Staatsangehörige anderer EU-Staaten
- Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, können sich ausschließlich über das Amt für Migration in Deutschland anmelden.
- Informationen finden Sie unter:
Freizügigkeitsangelegenheiten (38/2-3) - Termine können Sie
hier online buchen.
Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten
Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes, welches nicht der EU angehört, müssen Sie sich bei den Bürgerdiensten International (Amt für Migration) anmelden.
Weitere Erläuterungen
- Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Angesprochen sind nur natürliche Personen, die den Tatbestand des Ein- bzw. Ausziehens erfüllen; z. B. Deutsche, Ausländer, Asylsuchende (keine Vereine, Firmen, juristische Personen).
- Wohnungen im Sinne des Meldegesetzes sind umschlossene Räume, die von dem*der Einwohner*in tatsächlich zum Wohnen und Schlafen in Anspruch genommen und in denen hauswirtschaftliche Tätigkeiten verrichtet werden (keine Geschäftsräume, Büros, unbewohnte Räume) – § 20 Bundesmeldegesetz –.
- Das Beziehen einer Wohnung liegt vor, wenn die Räume bereits mit einer gewissen Regelmäßigkeit tatsächlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Ausziehen liegt vor, wenn die Räume endgültig in der Absicht verlassen wurden, hier nicht mehr zu wohnen. Ein- bzw. Ausziehende über 16 Jahren sind persönlich meldepflichtig (§ 17 Abs. BMG).
- Für Einwohner*innen unter 16 Jahren ist die Person meldepflichtig in dessen Wohnung sie ein- oder ausziehen. Neugeborene, die in der Wohnung der Eltern aufgenommen werden, brauchen nicht angemeldet zu werden.
- Bei der Berechnung der Wochenfrist wird der Tag des Ein- bzw. Auszuges nicht mitgerechnet (§ 187 Abs. 1 BGB). Die Fristüberschreitung stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 54 Abs. 2 BMG dar.
- Meldebehörden sind in Nordrhein-Westfalen die Gemeinden (In anderen Bundesländern können dies auch Verwaltungsgemeinschaften, Ortspolizeibehörden, Landkreise oder Landeseinwohnerämter sein.)
- Die Form und das Verfahren zur Erfüllung der Meldepflichten ist geregelt in § 23 BMG Näheres siehe unten in der Rubrik "Unterlagen".
Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen
- Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen (die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen) aufgenommen wird oder dort einzieht, muss sich nicht anmelden, solange sie*er für eine Wohnung im Inland gemeldet ist
- Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, hat sich, sobald sein Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet, innerhalb von zwei Wochen anzumelden.
- Für Personen, die ihrer Meldepflicht nicht persönlich nachkommen können, haben die Leitenden der Einrichtungen die Aufnahme innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen, die für den Sitz der Einrichtung zuständig ist.
Online-Services und Formulare
-
Zur elektronischen Wohnsitzanmeldung -
Kontaktformular für die elektronische Wohnsitzanmeldung -
Termin für Anmeldung buchen -
Wohnungsgeberbestätigung nach §19 BMG, 544 KB, PDF -
Meldeschein, 1 MB, PDF -
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz, 54 KB, PDF
Gebühren
Über Ihre Anmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Informationsblätter
Links
Unterlagen
Für Ihre Anmeldung benötigen Sie:
- Alle Personalausweise und Reisepässe der Anmeldenden (zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung
- Ggf. Heirats- und Geburtsurkunden
- Bei EU-Staatsangehörigen zusätzlich ein Lichtbild
Fristen
Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder aus dem Ausland muss die Anmeldung der Wohnung innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Fristüberschreitung stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 54 Abs. 2 BMG dar.
Voraussetzungen
Einziehende über 16 Jahren sind persönlich meldepflichtig. Für Personen unter 16 Jahren ist die Person meldepflichtig in dessen Wohnung sie einziehen. Neugeborene, die in der Wohnung der Eltern aufgenommen werden, brauchen nicht angemeldet zu werden. Geburten werden der Meldebehörde vom Standesamt mitgeteilt.
Rechtsgrundlagen
§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 19 BMG
§ 23 BMG
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
-
Montagbis
-
Dienstagbis
-
Mittwochbis
-
Donnerstagbis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Anschrift und Erreichbarkeit
44287 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
-
Montagbis
-
Dienstagbis
-
Mittwochbis
-
Donnerstagbis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel
Anschrift und Erreichbarkeit
44143 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
-
Montagbis
-
Dienstagbis
-
Mittwochbis
-
Donnerstagbis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving
Anschrift und Erreichbarkeit
44339 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
-
Montagbis
-
Dienstagbis
-
Mittwochbis
-
Donnerstagbis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
-
Montagbis
-
Dienstagbis
-
Mittwochbis
-
Donnerstagbis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Anschrift und Erreichbarkeit
44225 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
-
Montagbis
-
Dienstagbis
-
Mittwochbis
-
Donnerstagbis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Anschrift und Erreichbarkeit
44369 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
-
Montagbis
-
Dienstagbis
-
Mittwochbis
-
Donnerstagbis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Anschrift und Erreichbarkeit
44388 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
-
Montagbis
-
Dienstagbis
-
Mittwochbis
-
Donnerstagbis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Anschrift und Erreichbarkeit
44359 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
-
Montagbis
-
Dienstagbis
-
Mittwochbis
-
Donnerstagbis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Anschrift und Erreichbarkeit
44328 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
-
Montagbis
-
Dienstagbis
-
Mittwochbis
-
Donnerstagbis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Weitere Services
Informationen zu Online-Terminreservierungen in den Bereichen Einwohnermelde- & KFZ-Angelegenheiten / allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten – hier.
Wir bieten Ihnen an, Ihr Wunschkennzeichen (online) zu reservieren. Informieren Sie sich hier zu den Regeln, Gebühren und weiteren Hinweisen.
Sie möchten Ihr Führungszeugnis beantragen? Details zum Antrag, Fragen & Antworten, Formulare, Gebühren & weitere Informationen finden Sie hier.
Wir informieren Sie über die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen & Anhängern in Dortmund. Formulare & weitere Details finden Sie hier – mehr erfahren.
Sie haben etwas verloren? Sie haben etwas gefunden? Informationen zum städtischen Fundbüro inkl. Links, Kontaktinformationen & mehr finden Sie hier.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Personalausweis – z.B. zur eID-Funktion des Personalausweises oder digitalen Lichtbildern
Eine Gewerbeanmeldung ist nötig, wenn Sie einen selbstständigen Gewerbebetrieb mit festem Betriebssitz neu eröffnen. Weitere Details finden Sie hier.
Sie benötigen eine Meldebescheinigung? Diese beinhaltet Daten, die im Melderegister über Sie eingetragen sind. Anträge & mehr Details finden Sie hier.
Hier finden Sie alle Themen rund um das Thema Hundesteuer: Details zu An- oder Abmeldungen, Ersatzmarken und vielen weiteren Themen finden Sie hier.
Führerschein in Dortmund: Hier finden Sie alle Informationen zur Beantragung, zur Verlängerung, Terminvereinbarung, Links, Formulare & mehr Details.
Wir informieren Sie zur Erstanmeldung Ihres fabrikneuen Fahrzeugs oder Anhängers: Hier finden Sie Formulare, Details zu Gebühren, Fristen & mehr.
Sie möchten Ihre Wohnung innerhalb Dortmunds ummelden? Alle Informationen zum Vorgang, Gebühren, Unterlagen, Fristen und Formulare finden Sie hier.
Wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
Sie möchten Ihren alten Führerschein in Dortmund umtauschen oder den EU-Führerschein beantragen? Informationen zum EU-Führerschein finden Sie hier.
Sie möchten Ihre Hochzeit anmelden? Wichtige Informationen zu benötigten Unterlagen, relevante Fragen & Antworten & mehr Details finden Sie hier.