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Service

Führerschein (EU-Führerschein / Führerscheinumtausch)

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

Wichtige Hinweise zum Führerscheinumtausch

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, sind bis spätestens 19.01.2033 umzutauschen.

Fahrerlaubnisinhaber*innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Bitte beachten Sie das FAQ zu diesem Thema unten auf dieser Seite.

Seit 01.01.1999 gilt in Deutschland ein neues, an das EU-Recht angeglichene Fahrerlaubnisrecht.

Die zwei wesentlichen Änderungen sind:

  • Einführung des EU-Führerscheines
  • Einführung der EU-einheitlichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

Der EU-Führerschein ist scheckkartengroß. Er wird bei Neuerteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis seit dem 01.01.1999 ausgegeben. Jede Dortmunder Bürgerin und jeder Dortmunder Bürger hat das Recht, ihren bzw. seinen alten grauen oder rosa Führerschein gegen einen EU-Führerschein umzutauschen.

Ihr neuer EU-Führerschein wird Ihnen nach Fertigstellung in der Bundesdruckerei durch die Post zugestellt. Daher müssen Sie bereits bei der Antragstellung den bisherigen grauen oder rosa Führerschein abgeben bzw. befristen lassen.

Falls Sie es wünschen, erhalten Sie für die Übergangszeit eine Ausnahmegenehmigung als Nachweis, dass Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

Sollte in Ihrem Fall eine Zustellung per Post nicht möglich sein, sprechen Sie die Sachbearbeitung bitte bei Antragsstellung an.

Ihren alten Führerschein können Sie bis zur Aushändigung des EU-Führerscheins behalten.

Alle bisherigen Führerscheinarten (der graue und der kleinere rosa Führerschein) bleiben zunächst weiterhin gültig und müssen nach wie vor von allen EU-Mitgliedsländern anerkannt werden.

Bitte beachten Sie dabei die individuellen Fristen für den Tausch der Dokumente (siehe FAQ weiter unten). Es darf bis zu diesem Fristende weder der neue Scheckkartenführerschein noch eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden. Ist der alte Führerschein allerdings unleserlich oder der*die Inhaber*in auf dem Foto nicht mehr zu erkennen, kann der Führerschein jederzeit zu Recht beanstandet werden.

Online-Services und Formulare

Gebühren

  • 32,90 € (Normalfall mit Direktversand)

(Zahlmöglichkeit mit EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Pass
  • Führerschein
  • Aktuelles ausgedrucktes biometrisches Lichtbild (gemäß § 5 und Anlage 8 der Passverordnung: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Kopf- oder Augenbedeckung).

Fristen

ca. acht Wochen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis wegen Ablaufs von Befristungen verlängern lassen wollen, stellen Sie bitte den Antrag persönlich mindestens acht Wochen vorher, damit Sie den Führerschein rechtzeitig erhalten.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 2, 6 Absatz Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • §§ 6, 24a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Pflichtumtausch

Informationen zum Pflichtumtausch des Führerscheins

Ich habe einen Papierführerschein in rosa oder grau. Was muss ich tun?

Meinen Papierführschein habe ich von der Stadt Dortmund erhalten und lebe weiterhin in Dortmund

Sie können Ihren Führerschein bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund in einen Kartenführerschein tauschen. Bitte beachten Sie die unten genannten notwendigen Unterlagen und Fristen.

Der Umtausch kann in der Fahrerlaubnisbehörde, Südwall 2-4, sowie in allen Bezirksverwaltungsstellen nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden.

Meinen Papierführerschein habe ich von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde erhalten, wohne aber inzwischen in Dortmund

Die Bürgerdienste der Stadt Dortmund sind für Ihren Umtausch zuständig.

Bitte beachten Sie die unten genannten notwendigen Unterlagen und Fristen.

Für den Umtausch benötigen wir außerdem eine Karteikartenabschrift von der Behörde, die Ihren Papierführerschein ausgestellt hat. Sie beschleunigen das Verfahren, wenn Sie diese bei Antragsstellung mitbringen. Karteikartenabschriften sollten Sie per E-Mail oder telefonisch bei der ausstellenden Behörde beantragen.

Der Umtausch kann in der Fahrerlaubnisbehörde, Südwall 2-4, sowie in allen Bezirksverwaltungsstellen nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden.

Meinen Papierführerschein habe ich von der Stadt Dortmund erhalten, lebe aber inzwischen nicht mehr in Dortmund

Zuständig für Ihren Umtausch ist die Fahrerlaubnisbehörde Ihres neuen Wohnsitzes.

Wenn Sie also z.B. nach Köln verzogen sind, ist die Stadt Köln für den Umtausch zuständig.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohnsitzbehörde.

Wenn Sie unsicher sind, welche Fahrerlaubnisbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie eine Übersicht der deutschen Fahrerlaubnisbehörden auf www.kba.de einsehen.

Welche Fristen gelten für den Umtausch von Papierführerscheinen?

Fristen für den Umtausch von Papierführerscheinen
Geburtsjahr des*der Fahrerlaubnisinhaber*in Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1953- 1958 19.01.2022
1959- 1964 19.01.2023
1965- 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Welche Unterlagen benötige ich für den Umtausch meines Papierführerscheins?

Für den Umtausch benötigen Sie

  • Ihren alten Führerschein,
  • ein aktuelles ausgedrucktes biometrisches Passfoto,
  • Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis sowie
  • ggf. eine Karteikartenabschrift, wenn Sie in Dortmund wohnen, aber der Führerschein nicht von der Stadt Dortmund ausgestellt wurde (s. vorherigen Eintrag).

Ich habe einen Kartenführerschein. Muss ich überhaupt etwas tun?

Bitte überprüfen Sie Ihren Kartenführerschein. Findet sich unter Ziffer 4b auf der Vorderseite ein Datum?

Falls ja, ist dieses Datum für eine Erneuerung maßgeblich.

Falls nein, richtet sich der Umtausch nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins (vgl. f. Eintrag).

Bitte beachten Sie, dass der neue Kartenführerschein eine befristete Gültigkeit von 15 Jahren hat, d.h. Sie sollten frühestens 8 Monate vor Fristende ein neues Dokument beantragen.

Umtauschfristen für Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum
Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033

Der Umtausch kann in der Fahrerlaubnisbehörde, Südwall 2-4, sowie in allen Bezirksverwaltungsstellen nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden.

Welche Unterlagen muss ich zum Umtausch meines Kartenführerscheins mitbringen?

Für den Umtausch benötigen Sie

  • Ihren alten Führerschein,
  • ein aktuelles ausgedrucktes biometrisches Passfoto sowie
  • Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis.
  • Eine Karteikartenabschrift benötigen wir bei Kartenführerscheinen nicht.

Welche Kosten fallen an?

Die Gebühren nur für einen Führerscheinumtausch betragen ca. 30,00 €.

In meinem Kartenführerschein sind die Klassen C, C1, CE, C1E, D1, DE, D1E oder D eingetragen. Was muss ich tun?

Wie bisher auch erhalten Sie bei Verlängerung dieser Klassen einen neuen Führerschein.

Bitte beachten Sie die Befristung der Klassen auf der Rückseite Ihres Führerscheins unter Ziffer 11.

Wie kann ich mich bei Fragen zum Pflichtumtausch an die Fahrerlaubnisbehörde wenden?

Bitte wenden Sie sich über unser Kontaktformular an uns.

Alternativ können Sie uns telefonisch unter 0231 50-13331 erreichen.

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

Anschrift und Erreichbarkeit
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Südwall 2-4
44137 Dortmund
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Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck
Bild: Jacqueline Ellerkmann
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Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund
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Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

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Rahmer Str. 15
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Am Amtshaus 1
44359 Dortmund
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Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund
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Mobilität & Verkehr

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