Führerschein (EU-Führerschein / Führerscheinumtausch)
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Seit 01.01.1999 gilt in Deutschland ein neues, an das EU-Recht angeglichene Fahrerlaubnisrecht.
Die zwei wesentlichen Änderungen sind:
- Einführung des EU-Führerscheines
- Einführung der EU-einheitlichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
Der EU-Führerschein ist scheckkartengroß. Er wird bei Neuerteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis seit dem 01.01.1999 ausgegeben. Jede Dortmunder Bürgerin und jeder Dortmunder Bürger hat das Recht, ihren bzw. seinen alten grauen oder rosa Führerschein gegen einen EU-Führerschein umzutauschen.
Ihr neuer EU-Führerschein wird Ihnen nach Fertigstellung in der Bundesdruckerei durch die Post zugestellt. Daher müssen Sie bereits bei der Antragstellung den bisherigen grauen oder rosa Führerschein abgeben bzw. befristen lassen.
Falls Sie es wünschen, erhalten Sie für die Übergangszeit eine Ausnahmegenehmigung als Nachweis, dass Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
Sollte in Ihrem Fall eine Zustellung per Post nicht möglich sein, sprechen Sie die Sachbearbeitung bitte bei Antragsstellung an.
Ihren alten Führerschein können Sie bis zur Aushändigung des EU-Führerscheins behalten.
Alle bisherigen Führerscheinarten (der graue und der kleinere rosa Führerschein) bleiben zunächst weiterhin gültig und müssen nach wie vor von allen EU-Mitgliedsländern anerkannt werden.
Bitte beachten Sie dabei die individuellen Fristen für den Tausch der Dokumente
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, sind bis spätestens 19.01.2033 umzutauschen.
Online-Services und Formulare
Gebühren
- 30,30 € (Normalfall)
- Die Kosten für eine Ausnahmegenehmigung betragen 9,00 €
Informationsblätter
Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
- Führerschein
- "Karteikartenabschrift" der Ausstellungsbehörde (wenn Ihr Führerschein nicht aus Dortmund ist und noch nicht das Scheckkartenformat hat).
- Aktuelles Lichtbild (gemäß § 5 und Anlage 8 der Passverordnung: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Kopf- oder Augenbedeckung).
Fristen
Ca. 8 Wochen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis wegen Ablaufs von Befristungen verlängern lassen wollen, stellen Sie bitte den Antrag persönlich mindestens 8 Wochen vorher, damit Sie den Führerschein rechtzeitig erhalten.
Rechtsgrundlagen
- §§ 2, 6 Absatz Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- §§ 6, 24a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Anschrift und Erreichbarkeit44287 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
Anschrift und Erreichbarkeit44309 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving - Bürgerdienste Eving
Anschrift und Erreichbarkeit44339 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Anschrift und Erreichbarkeit44225 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Anschrift und Erreichbarkeit44369 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44388 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Anschrift und Erreichbarkeit44359 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Anschrift und Erreichbarkeit44328 Dortmund
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
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