Service

Personalausweis

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

Wichtige Hinweise zur Nutzung von Speed-Capture (digitale Erfassung biometrischer Daten)

Was kann ich mit Speed-Capture machen?

  • Sie können mit dem Gerät alle biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdruck und Unterschrift) für Ihr Ausweisdokument selbst erfassen.
  • Das können Sie vor Ihrem Termin selbstständig am Speed Capture-Gerät machen.
  • Die Daten werden maximal 14 Tage gespeichert.
  • Die Bearbeitungszeit wird hierdurch deutlich verkürzt.

Wo kann ich Speed-Capture nutzen?

  • Die Erfassung und der Abruf sind ausschließlich im Dienstleistungszentrum in der Innenstadt (DLZ) möglich.
  • Sie benötigen dann einen Termin im DLZ, um das Ausweisdokument zu beantragen, für welches Sie die biometrischen Daten erfasst haben.

Was kostet mich das?

  • Der Service kostet 6,00 € und Sie brauchen kein Lichtbild mehr mitzubringen!

Wer kann Speed-Capture benutzen?

  • Grundsätzlich empfehlen wir die Nutzung erst ab einer Körpergröße über 1,20 Meter.

Rechtlicher Hinweis: Die Erfassung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten (Geburtsdatum, Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift) erfolgt durch den Betreiber des Selbstbedienungsterminals "Speed-Capture" (www.ausweis-automat.de) im Auftrag und nach Weisung der Stadt Dortmund, bevor diese Zugriff auf die Daten zur weiteren Bearbeitung erhält.

Allgemeine Informationen

Der Personalausweis hat folgende Funktionen:

  • Normaler Sichtausweis
  • Biometrie-Funktion zur Erhöhung der Bindung des Ausweises an die Besitzer*innen (Sicherheitsaspekt) mit biometrischem Bild und Fingerabdrücken
  • Online-Ausweisfunktion zur sicheren Identifizierung bei zertifizierten Diensteanbieter*innen im Internet oder an zertifizierten Geräten
  • Auf Wunsch digitale Signatur zur rechtsverbindlichen Unterschrift bei zertifizierten Diensteanbieter*innen im Internet. Diese Funktion kann nur von einem privaten Vertrauenscenter angeboten werden (siehe hierzu: www.bundesnetzagentur.de).
  • Um die medienbruchfreie Übernahme von Formulardaten zu ermöglichen, wurde die Funktion des Vor-Ort-Auslesens des Personalausweises im Sommer 2017 eingeführt. Behörden und Unternehmen, die Ihnen diese Funktion anbieten, benötigen dazu eine staatliche Berechtigung für das Vor-Ort-Auslesen und ein entsprechendes Lesegerät.

Alle Funktionen und Sicherheitsaspekte finden Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de.

Besitzpflicht

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

Ausweispflichtbefreiung

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.

Antragstellung

  • Beantragung erfolgt persönlich bei den Bürgerdiensten.
  • Vollmacht und Vertretung sind (auch bei Kindern) nicht möglich.
  • Aktuelles Ausweisdokument und aktuelles Lichtbild (außer bei Nutzung des „Speed Capture“-Gerätes in der Innenstadt) erforderlich.
  • Menschen die aufgrund einer Behinderung, Krankheit bzw. körperlichen Gründen nicht persönlich in die Dienststelle kommen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit den Bürgerdiensten aufzunehmen (Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 02 31 / 50-13 33 2).

Kinder unter 16 Jahren

  • Gemeinsames Sorgerecht: Beide Elternteile müssen dem Antrag schriftlich zustimmen.
  • Unverheiratete oder geschiedene Eltern: Zustimmung von dem Elternteil, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat.
  • Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr des Kindes ist der Beschluss des Familiengerichts bei der Antragstellung vorzulegen.
  • Kinder müssen nach Vollendung des 10. Lebensjahres bei der Antragstellung selbst unterschreiben.

Abholung

  • Nach Fertigstellung des Personalausweises erhalten Sie den Brief mit PIN, PUK und Sperrkennwort (PIN-/PUK-Brief) nach Hause.
  • PIN und PUK benötigen Sie für die Online-Ausweisfunktion.
  • Das Sperrkennwort benötigen Sie, wenn der Personalausweis verloren gegangen ist oder gestohlen wurde.
  • Sie können den aktuellen Status des Antrages online abfragen. Nutzen Sie die Seriennummer und Ihr Geburtsdatum (Hinweiszettel, den Sie bei der Beantragung erhalten haben).
  • In der Regel können Sie den Personalausweis fünf Tage nach Erhalt des Briefs abholen. Prüfen Sie vorher den Status des Antrags. Außerdem sollen Sie den PIN-/PUK-Brief vorher erhalten haben.
  • Die Abholung erfolgt am Ort der Antragsstellung (Beispiel: Antrag in Aplerbeck gestellt: Abholung in Aplerbeck).
  • Zur Abholung buchen Sie bitte bei uns einen Termin.
  • Bringen Sie Ihr aktuelles Dokument zur Abholung mit.

Vollmacht

  • Sie können auch einer anderen Person erlauben (bevollmächtigen), den Personalausweis abzuholen.
  • Nutzen Sie dafür am Besten unser Formular. Sollte die Vollmacht von Ihnen geschrieben werden (formlos, ohne Formular), muss sie Ihre Daten und die Daten der Person enthalten. Außerdem muss genannt werden, ob Sie den PIN-/PUK-Brief erhalten haben.
  • Sollten Sie den PIN/PUK-Brief nicht empfangen haben bzw. wurde der PIN/PUK-Brief an die Ausweisbehörde übersandt, darf der Personalausweis/ die eID-Karte nicht an den Bevollmächtigten ausgehändigt werden.

Gültigkeitsdauer

  • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: Sechs Jahre
  • Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Verlust

  • Bei aktivierter Online-Ausweisfunktion sollte der Ausweis frühestmöglich telefonisch bei der 24-Stunden-Hotline 116 116 gesperrt werden.
  • Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort aus dem PIN/PUK-Brief.
  • Haben Sie das Kennwort nicht zur Hand, kann die Sperrung nur durch die ausstellende Personalausweisbehörde vorgenommen werden.
  • Es wird empfohlen, mindestens eine Zeit von vier Wochen nach Feststellung des Verlusts abzuwarten, da sich erfahrungsgemäß in dieser Zeit häufig der Personalausweis wieder auffindet.
  • Dies gilt nicht, wenn der Ausweis durch eine Straftat abhandengekommen ist (z.B. durch Diebstahl). Sie sollten die Straftat sofort einer Polizeidienststelle anzeigen. In jedem Fall wird die Personalausweisbehörde eine Verlustanzeige aufnehmen.
  • Die Neuausstellung eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises kann auch im Verlustfall erst nach zweifelsfreier Feststellung Ihrer Identität erfolgen (siehe „Unterlagen“).

Elektronische PIN zurücksetzen oder elektronische Ausweisfunktion nachträglich aktivieren
Sollten Sie Ihre PIN nicht mehr finden, oder vergessen haben, wenden Sie sich bitte persönlich an die Bürgerdienste. Hier kann auch die Funktion aktiviert werden. Diese Services sind kostenfrei.

Vorläufiger Personalausweis
Sollten Sie noch vor der Fertigstellung des neuen Ausweises (Dauer: ungefähr drei Wochen) ein Ausweisdokument benötigen, stellen wir Ihnen in der Regel sofort einen gebührenpflichtigen vorläufigen Personalausweis (10,00 Euro) mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten aus.

Online-Services und Formulare

Gebühren

  • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 € (6 Jahre gültig)
  • Ab Vollendung des 24 Lebensjahres: 37,00 € (10 Jahre gültig)
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € (3 Monate gültig)
  • Aufnahme der biometrischen Daten über Speed Capture: 6,00 € Entgelt

Die Gebühren werden bei der Beantragung des Dokuments erhoben. Die Zahlung ist grundsätzlich per EC-Karte oder per Bargeld am Kassenautomaten möglich.

Informationsblätter

Links

Unterlagen

Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderreisepass oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der o. g. Lichtbildausweise kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage. Evtl. können Ihnen die Bürgerdienste weitere Möglichkeiten aufzeigen. Bei der Aushändigung des neuen Personalausweises wird der bisherige, abgelaufene Personalausweis eingezogen oder auf Wunsch mit einem Ungültigkeitsvermerk wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Personalausweis mit.

Nachweis der Personalien: Die in die Dokumente einzutragenden Daten werden aus dem Melderegister übertragen. Ein besonderer Nachweis der Personalien ist deshalb nicht erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch, um evtl. Unstimmigkeiten in den Melderegistereintragungen sofort ausräumen zu können, das Familienstammbuch oder eine andere Personenstandsurkunde zur Antragstellung mitzubringen.

Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild. Lichtbilder die älter als 1 Jahr sind werden generell zurückgewiesen. Die Einzelheiten können Sie der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entnehmen. Für einen vorläufigen Personalausweis wird kein weiteres Lichtbild benötigt. Alle biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdruck und Unterschrift) können im Dienstleistungszentrum der Innenstadt vor der Bearbeitung von Ihnen selbst an dem Speed-Capture Gerät aufgenommen werden. Bitte beachten Sie dazu unsere Hinweise zum Speed-Capture-Gerät.

Fristen

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die gesamte Bearbeitung dauert zur Zeit ca. 3 Wochen. Wenn Sie früher einen Personalausweis benötigen, kann Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über Personalausweis und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz PAuswG)

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
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  • Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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    Brackeler Hellweg 170
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    Ausweis-, Pass-, Kfz-Angelegenheiten
    Telefon: 0231 50-11150

    Sammelrufnummer
    Ausweis-, Pass-, Kfz-Angelegenheiten
    Telefon: 0231 50-24814

    Zentrale der Stadt Dortmund
    Telefon: 0231 50-0

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    Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

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    August-Wagner-Platz 2-4
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    Gleiwitzstraße 277
    44328 Dortmund
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