Persönliche Vorsprache ist möglich.
Wichtige Hinweise zur Nutzung von Speed-Capture (digitale Erfassung biometrischer Daten)
Was kann ich mit Speed-Capture machen?
Wo kann ich Speed-Capture nutzen?
Was kostet mich das?
Wer kann Speed-Capture benutzen?
Rechtlicher Hinweis: Die Erfassung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten (Geburtsdatum, Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift) erfolgt durch den Betreiber des Selbstbedienungsterminals "Speed-Capture" (
Allgemeine Informationen
Der Personalausweis hat folgende Funktionen:
Alle Funktionen und Sicherheitsaspekte finden Sie im Internet unter
Besitzpflicht
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Ausweispflichtbefreiung
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Antragstellung
Kinder unter 16 Jahren
Abholung
Vollmacht
Gültigkeitsdauer
Verlust
Elektronischer PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst
Mithilfe des "PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes" ist es für Personen mit einer Meldeadresse in Deutschland möglich, den Online-Ausweis selbst zu aktivieren und die PIN des Online-Ausweises selbst zurücksetzen (gilt auch für eID-Karte). Die PIN wird mittels POSTIDENT-Verfahren an die Meldeanschrift versendet.
Hinweise gibt es unter
Vorläufiger Personalausweis
Sollten Sie noch vor der Fertigstellung des neuen Ausweises (Dauer: ungefähr drei Wochen) ein Ausweisdokument benötigen, stellen wir Ihnen in der Regel sofort einen gebührenpflichtigen vorläufigen Personalausweis (10,00 Euro) mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten aus.
Die Gebühren werden bei der Beantragung des Dokuments erhoben. Die Zahlung ist grundsätzlich per EC-Karte oder per Bargeld am Kassenautomaten möglich.
Identitätsnachweis: Ihre Identität können Sie durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Dies ist in aller Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass. Möglich ist der Identitätsnachweis auch durch einen Kinderreisepass oder Führerschein. Besitzen Sie keinen der o. g. Lichtbildausweise kommt eine Personenanerkennung durch einen Familienangehörigen (Eltern, Ehegatte, Geschwister) oder ein Rückgriff auf Archivunterlagen in Frage. Evtl. können Ihnen die Bürgerdienste weitere Möglichkeiten aufzeigen. Bei der Aushändigung des neuen Personalausweises wird der bisherige, abgelaufene Personalausweis eingezogen oder auf Wunsch mit einem Ungültigkeitsvermerk wieder ausgehändigt. Bringen Sie deshalb immer den alten Personalausweis mit.
Nachweis der Personalien: Die in die Dokumente einzutragenden Daten werden aus dem Melderegister übertragen. Ein besonderer Nachweis der Personalien ist deshalb nicht erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch, um evtl. Unstimmigkeiten in den Melderegistereintragungen sofort ausräumen zu können, das Familienstammbuch oder eine andere Personenstandsurkunde zur Antragstellung mitzubringen.
Lichtbild: Sie benötigen ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild. Lichtbilder die älter als 1 Jahr sind werden generell zurückgewiesen. Die Einzelheiten können Sie der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entnehmen. Für einen vorläufigen Personalausweis wird kein weiteres Lichtbild benötigt. Alle biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdruck und Unterschrift) können im Dienstleistungszentrum der Innenstadt vor der Bearbeitung von Ihnen selbst an dem Speed-Capture Gerät aufgenommen werden. Bitte beachten Sie dazu unsere Hinweise zum Speed-Capture-Gerät.
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die gesamte Bearbeitung dauert zur Zeit ca. 3 Wochen. Wenn Sie früher einen Personalausweis benötigen, kann Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Gesetz über Personalausweis und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz PAuswG)
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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(nicht barrierefrei)
Terminvereinbarungen
Ausweis-, Pass-, Kfz-Angelegenheiten
Telefon: 0231 50-11150
Sammelrufnummer
Ausweis-, Pass-, Kfz-Angelegenheiten
Telefon: 0231 50-24814
Zentrale der Stadt Dortmund
Telefon: 0231 50-0
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Wir informieren zur Beratung von Unternehmen & Gewerbetreibenden in Fragen der Abfallvermeidung/ Abfallentsorgung/ Abfallverwertung – Details hier.
Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.
Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.
Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.
Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.
Abwehr von Großschadensereignissen
Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).
„Stark aus der Krise“ – Chancen für Kinder, Jugendliche & Familien: Mehr zum „Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe & Bildung“ der Stadt Dortmund.
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Altautoverordnung: Für die Stilllegung/ Abmeldung Ihres KFZ ist ein Verwertungsnachweis / eine Verbleibserklärung nötig. Alle Informationen – hier.
Alle Informationen zum Thema Altersrente für Frauen: Rechtsgrundlagen, Online-Antrag, Voraussetzungen & weitere Details. Hier erfahren Sie mehr.
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Rente für Versicherte, die die große Wartezeit erfüllen (35 Jahre) und nicht bis zur Regelaltersrente warten müssen – Details dazu finden Sie hier.
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Altersrente für Schwerbehinderte: Wenn Sie das Rentenalter erreichen, muss ein Antrag gestellt werden – Details, Anträge & mehr finden Sie hier.
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Wie können Sie Ihre Altersrente (Regelaltersrente) beantragen? Alle Informationen, wie Anträge, Fristen Kontaktinformationen & mehr finden Sie hier.
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