Service

Wunschkennzeichen beantragen

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

online

Service ist online verfügbar.

Beantragen Sie hier Ihr Wunschkennzeichen

Diesen Service bietet die Stadt Dortmund Ihnen, um sich persönlich ein Kennzeichen zu reservieren. Der gewerbsmäßige Handel mit reservierten Wunschkennzeichen ist untersagt.

Regeln zur Reservierung von Wunschkennzeichen:

  • Die Anzahl der Reservierungen ist auf Ihren tatsächlichen persönlichen Bedarf zu beschränken.
  • Die Stadt Dortmund behält sich vor, Reservierungen zu löschen, soweit diese die Anzahl von drei Reservierungen überschreiten oder missbräuchlich getätigt oder genutzt werden.
  • Das reservierte Kennzeichen kann ausschließlich der in der Reservierung angegebenen Person zugeteilt werden. Ergänzend gilt, dass die reservierte Kennzeichenkombination nicht an andere Personen weitergegeben werden darf.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Kennzeichenreservierung die korrekten Daten zur Person, Firma oder zum*zur sonstigen Halter*in in genauer Schreibweise angegeben.
  • Ihre Reservierung gilt für 90 Tage.
  • Nach Ablauf der 90 Tage wird das Kennzeichen grundsätzlich wieder freigegeben.
  • Sofern sich die Zulassung eines Fahrzeuges aufgrund von Lieferschwierigkeiten verzögert, kann nach Glaubhaftmachung durch entsprechende Nachweise (z.B. Schreiben des Autohauses) die Reservierung des Wunschkennzeichens bis über den Liefertermin hinaus verlängert werden.
  • Für eine Verlängerung reichen Sie bitte rechtzeitig -spätestens 14 Tage vor Ablauf der Reservierung- die notwendigen Nachweise ein.
  • Die Verlängerung für weitere 90 Tage kostet 2,60 € und kann nur per Mail bei den Bürgerdiensten veranlasst werden. Dafür wenden Sie sich per Mail an die Zulassungsstelle unter wunschkennzeichenverlaengerung@stadtdo.de.

Allgemeine Hinweise:

Wir empfehlen die Vorabreservierung eines Kennzeichens im Internet. Sie können sich vor dem Besuch bei den Bürgerdiensten die Schilder von einem Händler Ihrer Wahl erstellen lassen, dies beschleunigt den Besuch. Jede Erkennungsnummer kann in einem Zulassungsbezirk nur einmal vergeben werden, auch wenn es sich um verschiedene Kennzeichenarten handelt (z.B. Grünes Kennzeichen, Saisonkennzeichen, Oldtimer-Kennzeichen und E-Kennzeichen). Bei Kennzeichen mit dem Zusatz E (Elektrokennzeichen), H (Oldtimerkennzeichen) und des Saisonzeitraumes handelt es sich zwar nur um Zusätze, die bei der Kennzeichenreservierung aber mit berücksichtigt werden müssen. In diesen Fällen können nur bis zu 7 Stellen reserviert werden. Bei der Kombination H-Kennzeichen und Saisonzeitraum können dann nur 6 Stellen reserviert werden.

Verwendete Zeichen und Kombinationen:

  • Verwendet werden grundsätzlich die Buchstaben des Alphabets sowie Ziffern (0 bis 9).
  • Für die Erkennungsnummer dürfen mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü alle übrigen Buchstaben des Alphabets jeweils allein oder als Kombination von zwei Buchstaben zugeteilt werden.
  • Die Buchstabenkombinationen (HJ, KZ, NS, SA, SS) dürfen nicht verwendet werden.
  • Bei den Ziffern gibt es keine Ausnahmen, die Null darf aber bei Standard-Kennzeichen nicht als erste Ziffer stehen.
  • Insgesamt darf ein Kennzeichen nicht mehr als acht Stellen (alle Buchstaben und Ziffern) enthalten. Daher hängt es auch von der Länge des Zeichens des Verwaltungsbezirks ab, welche Kombinationen eine Zulassungsstelle vergeben kann.

Zweistellige Kombinationen:

Zweistellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern in der Erkennungsnummer dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt. Mit kurzen Nummern lässt sich ein kürzeres Schild realisieren, da es keine Mindestlänge für Kennzeichenschilder gibt, solange die sonstigen Bestimmungen eingehalten werden. Generell kann eine Zulassungsstelle bereits zugeteilte Kennzeichen ändern – auch gegen den Willen des Fahrzeughalters*der Fahrzeughalterin.

Verlust der Kennzeichenschilder:

Bei Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichenschildes wird die Nummer bis zum Wiederauffinden des Schildes gesperrt, höchstens jedoch für zehn Jahre. Der*Die Halter*in ist somit prinzipiell nicht Eigentümer*in der Nummer, kann sie also z.B. nicht verkaufen.

Mobilität & Verkehr

Online-Services und Formulare

Gebühren

  • Reservierungsgebühr (egal ob persönlich oder online) 2,60 €
  • Zuteilung des Wunschkennzeichens 10,20 €

(Bezahlungmöglichkeit EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)

Fristen

Sofort

Rechtsgrundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens haben Sie in keinem Fall einen Rechtsanspruch.

Der gewerbsmäßige Handel mit reservierten Wunschkennzeichen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen behält die Stadt Dortmund sich vor, entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Buchstabenkombinationen sind zugelassen?

Mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü können alle übrigen Buchstaben des Alphabets jeweils entweder allein oder als Kombination von zwei Buchstaben in der Erkennungsnummer zugeteilt werden.

Ausgenommen von einer Zuteilung bleiben folgende Buchstabenkombinationen: HJ, KZ, NS, SA, und SS.

Kann ich die Reservierung verlängern?

  • Ihre Reservierung gilt für 90 Tage.
  • Nach Ablauf der 90 Tage wird das Kennzeichen grundsätzlich wieder freigegeben.
  • Sofern sich die Zulassung eines Fahrzeuges aufgrund von Lieferschwierigkeiten verzögert, kann nach Glaubhaftmachung durch entsprechende Nachweise (z.B. Schreiben des Autohauses) die Reservierung des Wunschkennzeichens bis über den Liefertermin hinaus verlängert werden.
  • Die Verlängerung für weitere 90 Tage kostet 2,60 € und kann nur per Mail bei den Bürgerdiensten veranlasst werden. Dafür wenden Sie sich per Mail an die Zulassungsstelle unter wunschkennzeichenverlaengerung@stadtdo.de.

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    bis
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Niedersachsenweg 13 - 15
44143 Dortmund

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    Geschlossen

Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
August-Wagner-Platz 2-4
44339 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hörder Bahnhofstr. 16
44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Harkortstr. 58 , (Domänenstr. 1 barrierefreier Zugang)
44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Rahmer Str. 15
44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Limbecker Straße 31
44388 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Am Amtshaus 1
44359 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund
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Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.