Wohnsitz abmelden
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Abmeldepflicht:
- Besteht, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen.
- Die Abmeldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen.
- Eine vorzeitige Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem anstehenden Auszug möglich.
Situationen:
- Sie ziehen in das Ausland.
- Eine von mehreren Wohnungen (z. B. Zweitwohnung) in Deutschland wird von Ihnen aufgeben, ohne eine neue Wohnung zu beziehen (Die Abmeldung der Zweitwohnung kann entweder bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes oder des Nebenwohnsitzes erfolgen).
Umzug innerhalb von Deutschland:
- Eine Abmeldung bei der alten Gemeinde ist innerhalb Deutschlands nicht nötig.
- Melden Sie sich in der neuen Gemeinde innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung an. Die Abmeldung in der alten Gemeinde erfolgt automatisch.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Über Ihre Abmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Informationsblätter
Links
Unterlagen
Für die Abmeldung benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass
Fristen
Die Abmeldefrist beträgt zwei Wochen nach dem Auszug aus der Wohnung.
Voraussetzungen
Ausziehende über 16 Jahren sind persönlich meldepflichtig. Für Personen unter 16 Jahren ist die Person meldepflichtig aus dessen Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlagen
§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 23 BMG
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Anschrift und Erreichbarkeit
44287 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel
Anschrift und Erreichbarkeit
44143 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving
Anschrift und Erreichbarkeit
44339 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Anschrift und Erreichbarkeit
44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Anschrift und Erreichbarkeit
44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Anschrift und Erreichbarkeit
44388 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Anschrift und Erreichbarkeit
44359 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Anschrift und Erreichbarkeit
44328 Dortmund
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
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