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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Sicherer Umgang im Internet

Im digitalen Zeitalter ist der sichere Umgang mit dem Internet unerlässlich, da immer mehr Aspekte des Lebens online stattfinden. Egal ob beim Surfen, bei der Nutzung von sozialen Medien oder beim Online-Shopping – Die Risiken müssen bewusst gemacht und Maßnahmen ergreifen werden, um sich selbst und die persönlichen Daten zu schützen.

Das Internet wurde ursprünglich für Erwachsene erschaffen, nicht für Kinder. Daher ist ein sicherer Umgang umso wichtiger. Auch Erwachsene werden täglich vor neue Herausforderungen gestellt, was den medialen Aufschwung betrifft. Ein stetiges Lernen und "Mitkommen" ist unerlässlich, um junge Menschen vor potenziellen Gefahren zu schützen.

Das Fachreferat Erzieherischer Kinder und Jugendschutz (EKJS) möchte daher auf die folgende Punkte aufmerksam machen.

Passwörter

Ein sicheres Passwort ist der erste Schritt, um sich vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

  • Nutzen Sie Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen sowie Sonderzeichen

  • Vermeiden Sie leicht erratbare Begriffe wie „Passwort“ oder Geburtsdaten

  • Nutzen Sie verschiedene Passwörter für verschiedene Dienste

  • Nutzen Sie möglichst eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Dies erfordert in der Regel einen zweiten Bestätigungscode, der per SMS oder App zugeschickt wird

Der EKJS erklärt Kindern in Workshops, dass ein Passwort genauso wie die eigene Zahnbürste nicht weitergegeben werden soll. Und wenn das Passwort oder die Zahnbürste doch mal von jemand anderem benutzt wird, braucht man ein(e) Neu(es).

Datenschutz und sensible Daten

Seien Sie bitte vorsichtig, welche persönlichen Informationen Sie online teilen. Soziale Netzwerke und Foren sind oft einladend, doch das Teilen von zu vielen Details kann unerwünschte Folgen haben.

  • Achten Sie darauf, was Sie von sich preisgeben. Daten und Fotos, die sich einmal im Internet befinden, sind schwer wieder löschbar

  • Überprüfen Sie regelmäßig die Datenschutzeinstellungen auf den Profilen

  • Teilen Sie vertrauliche Informationen nur auf sicheren Seiten. Sowohl beim Online-Shopping als auch bei der Eingabe sensibler Daten auf Webseiten oder Social Media. Eine sichere Verbindung erkennt man an einem "https://" in der URL und einem Schloss-Symbol im Browser

  • Überprüfen Sie Links und Anhänge auf ihre Sicherheit. Phishing ist eine gängige Methode von Cyberkriminellen, um an persönliche Daten zu gelangen. Klicken Sie niemals auf Links in E-Mails oder Nachrichten von unbekannten Absendern, besonders wenn diese zur Eingabe persönlicher Informationen auffordern. Überprüfen Sie die URL und achten Sie auf Zeichen, die auf eine betrügerische Seite hinweisen könnten. Bei einer aufkommenden Unsicherheit rät Ihnen der EKJS, den Link oder unbekannten Anhang nicht zu öffnen und zu löschen.

  • Sollten sich hinter einem geöffneten Link oder Anhang strafrechtlich relevante Inhalte wie z. B. Bilder von Gewalt oder Kriegsgefangenen befinden, könnte die Ordnungsbehörde dies entsprechend ahnden

Hier ein hilfreicher Link der Polizeilichen Kriminalprävention zur Aufklärung mit dem Titel: Bilder von Gewalt und Kriegsgefangenen nicht weiterleiten (2022)


Quellen:

Vgl.: Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) (2022). Bilder von Gewalt und Kriegsgefangenen nicht weiterleiten. Abrufbar (14.05.2025) unter: Bilder von Gewalt und Kriegsgefangenen nicht weiterleiten

Technische Einstellung / Kinderschutz im digitalen Raum

Insbesondere für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, einen sicheren Umgang mit dem Internet zu erlernen. Eltern sollten auf altersgerechte Inhalte achten und Kinder über die Gefahren des Internets aufklären, etwa über Cybermobbing, unbefugte Kontaktaufnahme oder die Gefahren von Social Media.

  • Machen Sie regelmäßige Updates, um Sicherheitslücken auf mobilen Endgeräten zu schließen

  • Auch Antiviren-Programme und Firewalls sollten auf dem neuesten Stand sein, um sich vor Viren und Malware zu schützen

  • Zu den technischen Einstellungen zählen ebenfalls die Einstellungsoptionen der Endgeräte und der zu nutzenden Apps oder Plattformen. Um ein Endgerät technisch „sicher“ einzustellen, bietet Medien Kindersicher eine Anleitung für alle gängigen Geräte. Die Einstellungen können Sie hier einsehen.

Quellen:

Medien kindersicher -Ihr Portal zum technischen Jugendmedienschutz (o.J.) Abrufbar (14.05.2025) unter: Medien Kindersicher

Bildschirmzeiten für Kinder und Jugendliche

Feste Bildschirmzeiten helfen, den Umgang mit digitalen Medien zu regeln und den Kindern eine klare Struktur zu bieten. Der EKJS empfiehlt, Bildschirmzeiten vor allem bei kleineren Kindern stets zu begleiten, da auch technische Einstellungen fehlerhaft sein können.

Die Bildschirmnutzung für schulische Zwecke zählt dabei nicht zu den festgelegten Bildschirmzeiten. SCHAU HIN! schlägt folgende Richtwerte vor, die als Orientierung dienen können:

  • Keine Bildschirmzeiten für Kinder unter 3 Jahren

  • Eine halbe Stunde Bildschirmzeit für Kinder von 3-6 Jahren

  • Eine Stunde Bildschirmzeit für Kinder von 7-9 Jahren

  • Für Kinder ab zehn Jahren empfiehlt es sich, eine wöchentliche Bildschirmzeit festzulegen. Kinder haben dadurch die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie sie ihre Zeit aufteilen: Wenn sie das festgelegte Zeitkontingent an nur zwei Tagen aufbrauchen, bleiben die Bildschirme für den Rest der Woche aus. Auf diese Weise lernen Kinder, ihre Zeit besser zu planen und ein gesundes Gleichgewicht zu finden. Eine hilfreiche Faustregel lautet: Zehn Minuten pro Lebensjahr am Tag oder eine Stunde pro Lebensjahr in der Woche

Quellen:

Vgl.: Schau hin (o.J.). Bildschirmzeit - Soziale Netzwerke, Surfen, Spielen oder Serien schauen – digitale Medien üben auf Kinder und Jugendliche eine große Faszination aus. Doch wann ist viel zu viel?. Abrufbar (14.05.2025) unter: Bildschirmzeiten für Kinder vereinbaren: Welche Medienzeiten sind normal und wann ist es Mediensucht? – SCHAU HIN!

Kindgerecht recherchieren

Das Internet bietet viele spannende Möglichkeiten – aber auch Herausforderungen. Gerade für Kinder ist es wichtig, sicher surfen zu lernen, ihre Daten zu schützen und mit unangemessenen Inhalten umzugehen. Besonders beim Recherchieren für Hausaufgaben oder beim Erkunden ihrer Interessen stoßen Kinder schnell auf eine Flut an Informationen. Dabei brauchen sie Unterstützung, um gezielt und sicher das Richtige zu finden.

Kinder bis etwa zehn Jahre benötigen kindgerechte Inhalte und verständliche Erklärungen. Herkömmliche Suchmaschinen wie Google oder Bing liefern oft viel zu viele Ergebnisse. Darunter auch Inhalte, die nicht für Kinder geeignet sind, etwa Bilder von Kriegen oder Katastrophen. Deshalb empfiehlt der EKJS spezielle Kindersuchmaschinen, die ausschließlich geprüfte und altersgerechte Seiten anzeigen.

  • Jüngere Kinder (bis ca. 10 Jahren) profitieren von speziell für sie entwickelten Suchmaschinen. Dienste wie „fragFINN“ oder „Helles Köpfchen“ zeigen geprüfte und verständlich aufbereitete Informationen. So können Kinder sicher und gezielt nach Wissen suchen – zum Beispiel zu Tieren, Ländern oder naturwissenschaftlichen Themen

  • Auch auf kindgerechten Wissensseiten finden Kinder nicht nur Informationen, sondern oft auch Spiele, Videos oder Mitmachangebote. Die Plattform „seitenstark.de“ bündelt über 60 dieser geprüften Kinderseiten. Alles ist kostenlos und werbefrei. Eltern können diese Angebote gemeinsam mit ihren Kindern entdecken, als Favoriten abspeichern oder eine individuelle Startseite wie „Meine Startseite“ einrichten. Diese lässt sich einfach anpassen und ist kindgerecht gestaltet.

  • Haben Kinder genügend Erfahrung im Umgang mit dem Internet gesammelt, können sie nach und nach auch herkömmliche Suchmaschinen nutzen. Wichtig ist dabei, die vorhandenen Sicherheitsfunktionen zu aktivieren. Beispielsweise kann „Google SafeSearch“ genutzt werden, dass viele ungeeignete Inhalte herausfiltert. Kinder können somit selbstständig mit Sicherheitsfilter recherchieren. Aber Vorsicht: Kein Filter ist perfekt. Deshalb ist es wichtig, dass Kinder wissen, dass sie sich jederzeit an ihre Eltern wenden können, etwa wenn sie auf beunruhigende Seiten stoßen oder Hilfe brauchen. Ein offenes Gespräch und regelmäßige Begleitung helfen, die Medienkompetenz der Kinder weiter zu stärken.

Quellen:

fragFINN e.V. (o.J.) Kindersuchmaschine. Abrufbar (15.05.2025) unter: fragFINN - die Suchmaschine für Kinder

Fischer, Andreas (o.J.) Kindersuchmaschine. Abrufbar (15.05.2025) unter: Helles Köpfchen: Suchmaschine für Kinder - Kinderseiten, Spiele für Kinder

Seitenstark e. V. (o.J.) Kindersuchmaschine. Abrufbar (15.05.2025) unter: Seitenstark | Für ein gutes Internet für Kinder – gemeinsam engagiert

Standort / Geotags

Als weitere wichtige technische Einstellung möchte der EKJS Geotags näher auf eingehen. Geotags (kurz für Geotagging) sind Standortinformationen, die in Dateien wie Fotos oder Videos gespeichert werden. Sie enthalten z. B. Zeitangaben, wann ein Bild erstellt wurde oder GPS-Koordinaten, die den genauen Ort angeben, an dem das Bild oder das Video aufgenommen wurde. Plattformen wie Instagram oder Facebook oder X (Twitter) zeigen oft an, wo ein Bild aufgenommen wurde, wenn die Geotags nicht entfernt wurden.

Wie deaktiviert man Geotagging beim Smartphone?

Android Betriebssystem:

  • Kamera-App öffnen

  • Einstellungen (Zahnrad-Symbol)

  • Suche nach "Standort speichern" oder "Geotagging" deaktivieren

iPhone (iOS):

  • Einstellungen > Datenschutz & Sicherheit > Ortungsdienste
  • Kamera auswählen
  • Wählen Sie "Nie" oder "Beim Verwenden der App", aber "Genauer Standort“ deaktivieren.

Bild- und Urheberrechte / Straftatbestände

Bild- und Urheberrechte werden im KunstUhrG - Kunsturhebergesetz geregelt

  • Bilder dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Auch nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten

  • Erziehungsberechtigte dürfen entscheiden, welche Bilder oder Videos Ihrer Kinder ins Internet gelangen. Was jedoch heute als niedlich oder schön angesehen wird, kann den jungen Menschen in einigen Jahren peinlich sein. Der EKJS möchte Sie daher bitten, Kinderfotos mit Bedacht online zu stellen. Grundsätzlich vertritt der EKJS sich Auffassung, dass Kinderfotos nicht ins Internet gehören. Der digitale Fußabdruck bzw. das digitale Tagebuch kann für junge Menschen verhängnisvoll werden, da Dokumente, die einmal online gestellt wurden, nicht mehr gelöscht werden können.

  • Fotos und Videos können kopiert, verfremdet und verbreitet werden. Es ist also sehr wichtig, das Erwachsene, insbesondere Eltern und Großeltern bewusst und rücksichtsvoll mit den Persönlichkeitsrechten ihrer Kinder im Internet umgehen

  • Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist in der Geschäftsfähigkeit beschränkt. Erziehungsberechtigte und der junge Mensch entscheiden über das Recht am eigenen Bild.

  • Gleichzeitig kann ein Kind ab sieben Jahren jedoch auch haftbar gemacht werden, wenn es z. B. ein Bild ohne Einwilligung der Person verbreitet oder veröffentlicht. Hier kann es auch zu vollstreckbaren Schuldtiteln kommen, die 30 Jahre lang ihre Gültigkeit besitzen

  • Kinder unter 7 Jahren können zivilrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Der EKJS empfiehlt, mit den Kindern ins Gespräch zu gehen, um die möglichen Gefahren zu benennen, selbst (unbewusst) Täter zu werden und eine Straftat zu begehen

Quellen:

Bundesministerium der Justiz (o.J.). Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie. Abrufbar (15.05.2025) unter: KunstUrhG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Bundesministerium für Justiz (o.J.). Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger. Abrufbar (15.05.2025) unter: § 106 BGB - Einzelnorm

Mindestalter bei Apps

Im Folgenden möchte der Erzieherische Kinder und Jugendschutz die Anbieter und Altersrichtlinien gegenüberstellen, um Ihnen einen kurzen Überblick zu geben. Auf der Seite der Medienanstalt Rheinland-Pfalz Anstalt des öffentlichen Rechts können Sie sich noch detaillierter über die jeweiligen Plattformen informieren. Sie erreichen die Seite über diesen Link: Mindestalter für Social Media - Wann sind Kinder alt genug?

Mindestalter bei Apps
Plattform Mindestalter laut Nutzungsbedingungen Besonderheiten
Facebook Ab 13 Jahren Es findet keine Altersverifikation statt.
Instagram Ab 13 Jahren Es findet keine Altersverifikation statt.
WhatsApp Ab 13 Jahren Es findet keine Altersverifikation statt.
YouTube Ab 18 Jahren Google Konto notwendig, welches ab 16 Jahren eingerichtet
werden darf. YouTube Kids
Einstellungen auch für jüngere Kinder (Filter können jedoch fehlerhaft sein)

Tik Tok Ab 13 Jahren Livestreams ab 18 Jahren

 
Snapchat Ab 13 Jahren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Es findet keine Altersverifikation statt und auch die Zustimmung
wird nicht überprüft.
Spotify Ab 18 Jahren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten
auch ab 16

Spotify Kids ist bei einem kostenpflichtigem Spotify
Premium Family Abo möglich.
Netflix Ab 18 Jahren Seit 2020 hat Netflix Kindersicherheitseinstellungen

Quellen:

Vgl.: Medienanstalt Rheinland-Pfalz Anstalt des öffentlichen Rechts (2023). Welches Mindestalter gilt für WhatsApp, Instagram, TikTok und Co.? Abrufbar (27.05.2025) unter: Mindestalter für Social Media - Wann sind Kinder alt genug?

Digital Wellbeing

Das Belohnungssystem im Gehirn verändert sich im Laufe eines Lebens, insbesondere während der Pubertät und im hohen Alter. Es hat sich herausgestellt, dass Jugendliche während der Pubertät besonders viel Dopamin ausschütten. Die Forschung geht davon aus, dass die starke Dopaminausschüttung durch den massiven Umbau des Gehirns in der Pubertät verursacht wird. Während dieses Prozesses werden manche Kontrollmechanismen temporär außer Kraft gesetzt, während andere noch nicht voll ausgebildet sind. Verlangen jeglicher Art und die Aussicht auf Belohnung sind starke Motivatoren. Das Belohnungssystem im Gehirn sorgt dafür, dass positive Gefühle und Glück das Handeln anregen. Die Nutzung von Endgeräten mit Messengerdiensten und Online-Plattformen, ermöglichen es das Belohnungssystem schnell und dauerhaft zu befriedigen. Dies soll als Erklärung dienen, warum junge Menschen von digitalen Medien angezogen werden. Es erklärt, warum junge Menschen „always on“ sein möchten, warum sie nichts verpassen wollen und warum Ihnen „likes“ so wichtig sind. Junge Menschen benötigen hier Ihre Begleitung.

Für ein ausgeglichenes digitales Wohlbefinden möchte der EKJS Ihnen einige hilfreiche Tipps im alltäglichen Umgang mit Ihren Endgeräten geben.

  • Überprüfen Sie Ihre Handygewohnheiten (Vielleicht mit einem Liebesbrief an ihr Handy? Was weiß ihr Handy alles über Sie?)

  • Nehmen Sie das Handy nicht mit ans Bett

  • Räumen Sie Ihr Handy auf (Datenmüll entsorgen, unnötige Apps deaktivieren)

  • Deaktivieren Sie Push Up Nachrichten

  • Schalten Sie Apps lautlos

  • Reglementieren Sie Apps, wenn nicht mit einer Zeitschaltfunktion

  • Installieren Sie sich bei Bedarf eine App „Digital Wellbeing“

  • Vereinbaren Sie mit Ihrer Familie Handy freie Zeiten

Jugendamt Dortmund - Kinder- und Jugendförderung - Fachreferat Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Voßkuhle 37
44141 Dortmund

Die Adresse Voßkuhle 37, 44141 Dortmund, ist gut erreichbar:
Mit ÖPNV: Die U-Bahn-Linie U47 hält an der nahegelegenen Haltestelle "Voßkuhle" (ca. 3 Gehminuten entfernt). Die Buslinien 455 und 456 halten ebenfalls an der Haltestelle "Voßkuhle".
Mit dem Auto: Die Adresse liegt nahe dem Westfalendamm (B1) und ist über das Straßennetz gut angebunden. Parkmöglichkeiten stehen Ihnen sowohl auf unseren Besucherparkplätzen als auch in der umliegenden Umgebung kostenfrei zur Verfügung.

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