Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Sicherer Umgang im Internet
Im digitalen Zeitalter ist der sichere Umgang mit dem Internet unerlässlich, da immer mehr Aspekte des Lebens online stattfinden. Egal ob beim Surfen, bei der Nutzung von sozialen Medien oder beim Online-Shopping – Die Risiken müssen bewusst gemacht und Maßnahmen ergreifen werden, um sich selbst und die persönlichen Daten zu schützen.
Das Internet wurde ursprünglich für Erwachsene erschaffen, nicht für Kinder. Daher ist ein sicherer Umgang umso wichtiger. Auch Erwachsene werden täglich vor neue Herausforderungen gestellt, was den medialen Aufschwung betrifft. Ein stetiges Lernen und "Mitkommen" ist unerlässlich, um junge Menschen vor potenziellen Gefahren zu schützen.
Das Fachreferat Erzieherischer Kinder und Jugendschutz (EKJS) möchte daher auf die folgende Punkte aufmerksam machen.
Passwörter
Ein sicheres Passwort ist der erste Schritt, um sich vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
- Nutzen Sie Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen sowie Sonderzeichen
- Vermeiden Sie leicht erratbare Begriffe wie „Passwort“ oder Geburtsdaten
- Nutzen Sie verschiedene Passwörter für verschiedene Dienste
- Nutzen Sie möglichst eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Dies erfordert in der Regel einen zweiten Bestätigungscode, der per SMS oder App zugeschickt wird
Der EKJS erklärt Kindern in Workshops, dass ein Passwort genauso wie die eigene Zahnbürste nicht weitergegeben werden soll. Und wenn das Passwort oder die Zahnbürste doch mal von jemand anderem benutzt wird, braucht man ein(e) Neu(es).
Datenschutz und sensible Daten
Seien Sie bitte vorsichtig, welche persönlichen Informationen Sie online teilen. Soziale Netzwerke und Foren sind oft einladend, doch das Teilen von zu vielen Details kann unerwünschte Folgen haben.
- Achten Sie darauf, was Sie von sich preisgeben. Daten und Fotos, die sich einmal im Internet befinden, sind schwer wieder löschbar
- Überprüfen Sie regelmäßig die Datenschutzeinstellungen auf den Profilen
- Teilen Sie vertrauliche Informationen nur auf sicheren Seiten. Sowohl beim Online-Shopping als auch bei der Eingabe sensibler Daten auf Webseiten oder Social Media. Eine sichere Verbindung erkennt man an einem "https://" in der URL und einem Schloss-Symbol im Browser
- Überprüfen Sie Links und Anhänge auf ihre Sicherheit. Phishing ist eine gängige Methode von Cyberkriminellen, um an persönliche Daten zu gelangen. Klicken Sie niemals auf Links in E-Mails oder Nachrichten von unbekannten Absendern, besonders wenn diese zur Eingabe persönlicher Informationen auffordern. Überprüfen Sie die URL und achten Sie auf Zeichen, die auf eine betrügerische Seite hinweisen könnten. Bei einer aufkommenden Unsicherheit rät Ihnen der EKJS, den Link oder unbekannten Anhang nicht zu öffnen und zu löschen.
- Sollten sich hinter einem geöffneten Link oder Anhang strafrechtlich relevante Inhalte wie z. B. Bilder von Gewalt oder Kriegsgefangenen befinden, könnte die Ordnungsbehörde dies entsprechend ahnden
Quellen:
Vgl.: Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) (2022). Bilder von Gewalt und Kriegsgefangenen nicht weiterleiten. Abrufbar (14.05.2025) unter:
Technische Einstellung / Kinderschutz im digitalen Raum
Insbesondere für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, einen sicheren Umgang mit dem Internet zu erlernen. Eltern sollten auf altersgerechte Inhalte achten und Kinder über die Gefahren des Internets aufklären, etwa über Cybermobbing, unbefugte Kontaktaufnahme oder die Gefahren von Social Media.
- Machen Sie regelmäßige Updates, um Sicherheitslücken auf mobilen Endgeräten zu schließen
- Auch Antiviren-Programme und Firewalls sollten auf dem neuesten Stand sein, um sich vor Viren und Malware zu schützen
- Zu den technischen Einstellungen zählen ebenfalls die Einstellungsoptionen der Endgeräte und der zu nutzenden Apps oder Plattformen. Um ein Endgerät technisch „sicher“ einzustellen, bietet Medien Kindersicher eine Anleitung für alle gängigen Geräte. Die Einstellungen können Sie
hier einsehen.
Quellen:
Medien kindersicher -Ihr Portal zum technischen Jugendmedienschutz (o.J.) Abrufbar (14.05.2025) unter:
Bildschirmzeiten für Kinder und Jugendliche
Feste Bildschirmzeiten helfen, den Umgang mit digitalen Medien zu regeln und den Kindern eine klare Struktur zu bieten. Der EKJS empfiehlt, Bildschirmzeiten vor allem bei kleineren Kindern stets zu begleiten, da auch technische Einstellungen fehlerhaft sein können.
Die Bildschirmnutzung für schulische Zwecke zählt dabei nicht zu den festgelegten Bildschirmzeiten. SCHAU HIN! schlägt folgende Richtwerte vor, die als Orientierung dienen können:
- Keine Bildschirmzeiten für Kinder unter 3 Jahren
- Eine halbe Stunde Bildschirmzeit für Kinder von 3-6 Jahren
- Eine Stunde Bildschirmzeit für Kinder von 7-9 Jahren
- Für Kinder ab zehn Jahren empfiehlt es sich, eine wöchentliche Bildschirmzeit festzulegen. Kinder haben dadurch die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie sie ihre Zeit aufteilen: Wenn sie das festgelegte Zeitkontingent an nur zwei Tagen aufbrauchen, bleiben die Bildschirme für den Rest der Woche aus. Auf diese Weise lernen Kinder, ihre Zeit besser zu planen und ein gesundes Gleichgewicht zu finden. Eine hilfreiche Faustregel lautet: Zehn Minuten pro Lebensjahr am Tag oder eine Stunde pro Lebensjahr in der Woche
Quellen:
Vgl.: Schau hin (o.J.). Bildschirmzeit - Soziale Netzwerke, Surfen, Spielen oder Serien schauen – digitale Medien üben auf Kinder und Jugendliche eine große Faszination aus. Doch wann ist viel zu viel?. Abrufbar (14.05.2025) unter:
Kindgerecht recherchieren
Das Internet bietet viele spannende Möglichkeiten – aber auch Herausforderungen. Gerade für Kinder ist es wichtig, sicher surfen zu lernen, ihre Daten zu schützen und mit unangemessenen Inhalten umzugehen. Besonders beim Recherchieren für Hausaufgaben oder beim Erkunden ihrer Interessen stoßen Kinder schnell auf eine Flut an Informationen. Dabei brauchen sie Unterstützung, um gezielt und sicher das Richtige zu finden.
Kinder bis etwa zehn Jahre benötigen kindgerechte Inhalte und verständliche Erklärungen. Herkömmliche Suchmaschinen wie Google oder Bing liefern oft viel zu viele Ergebnisse. Darunter auch Inhalte, die nicht für Kinder geeignet sind, etwa Bilder von Kriegen oder Katastrophen. Deshalb empfiehlt der EKJS spezielle Kindersuchmaschinen, die ausschließlich geprüfte und altersgerechte Seiten anzeigen.
- Jüngere Kinder (bis ca. 10 Jahren) profitieren von speziell für sie entwickelten Suchmaschinen. Dienste wie „fragFINN“ oder „Helles Köpfchen“ zeigen geprüfte und verständlich aufbereitete Informationen. So können Kinder sicher und gezielt nach Wissen suchen – zum Beispiel zu Tieren, Ländern oder naturwissenschaftlichen Themen
- Auch auf kindgerechten Wissensseiten finden Kinder nicht nur Informationen, sondern oft auch Spiele, Videos oder Mitmachangebote. Die Plattform „seitenstark.de“ bündelt über 60 dieser geprüften Kinderseiten. Alles ist kostenlos und werbefrei. Eltern können diese Angebote gemeinsam mit ihren Kindern entdecken, als Favoriten abspeichern oder eine individuelle Startseite wie „Meine Startseite“ einrichten. Diese lässt sich einfach anpassen und ist kindgerecht gestaltet.
- Haben Kinder genügend Erfahrung im Umgang mit dem Internet gesammelt, können sie nach und nach auch herkömmliche Suchmaschinen nutzen. Wichtig ist dabei, die vorhandenen Sicherheitsfunktionen zu aktivieren. Beispielsweise kann „Google SafeSearch“ genutzt werden, dass viele ungeeignete Inhalte herausfiltert. Kinder können somit selbstständig mit Sicherheitsfilter recherchieren. Aber Vorsicht: Kein Filter ist perfekt. Deshalb ist es wichtig, dass Kinder wissen, dass sie sich jederzeit an ihre Eltern wenden können, etwa wenn sie auf beunruhigende Seiten stoßen oder Hilfe brauchen. Ein offenes Gespräch und regelmäßige Begleitung helfen, die Medienkompetenz der Kinder weiter zu stärken.
Quellen:
fragFINN e.V. (o.J.) Kindersuchmaschine. Abrufbar (15.05.2025) unter:
Fischer, Andreas (o.J.) Kindersuchmaschine. Abrufbar (15.05.2025) unter:
Seitenstark e. V. (o.J.) Kindersuchmaschine. Abrufbar (15.05.2025) unter:
Standort / Geotags
Als weitere wichtige technische Einstellung möchte der EKJS Geotags näher auf eingehen. Geotags (kurz für Geotagging) sind Standortinformationen, die in Dateien wie Fotos oder Videos gespeichert werden. Sie enthalten z. B. Zeitangaben, wann ein Bild erstellt wurde oder GPS-Koordinaten, die den genauen Ort angeben, an dem das Bild oder das Video aufgenommen wurde. Plattformen wie Instagram oder Facebook oder X (Twitter) zeigen oft an, wo ein Bild aufgenommen wurde, wenn die Geotags nicht entfernt wurden.
Wie deaktiviert man Geotagging beim Smartphone?
Android Betriebssystem:
- Kamera-App öffnen
- Einstellungen (Zahnrad-Symbol)
- Suche nach "Standort speichern" oder "Geotagging" deaktivieren
iPhone (iOS):
- Einstellungen > Datenschutz & Sicherheit > Ortungsdienste
- Kamera auswählen
- Wählen Sie "Nie" oder "Beim Verwenden der App", aber "Genauer Standort“ deaktivieren.
Bild- und Urheberrechte / Straftatbestände
Bild- und Urheberrechte werden im KunstUhrG - Kunsturhebergesetz geregelt
- Bilder dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Auch nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten
- Erziehungsberechtigte dürfen entscheiden, welche Bilder oder Videos Ihrer Kinder ins Internet gelangen. Was jedoch heute als niedlich oder schön angesehen wird, kann den jungen Menschen in einigen Jahren peinlich sein. Der EKJS möchte Sie daher bitten, Kinderfotos mit Bedacht online zu stellen. Grundsätzlich vertritt der EKJS sich Auffassung, dass Kinderfotos nicht ins Internet gehören. Der digitale Fußabdruck bzw. das digitale Tagebuch kann für junge Menschen verhängnisvoll werden, da Dokumente, die einmal online gestellt wurden, nicht mehr gelöscht werden können.
- Fotos und Videos können kopiert, verfremdet und verbreitet werden. Es ist also sehr wichtig, das Erwachsene, insbesondere Eltern und Großeltern bewusst und rücksichtsvoll mit den Persönlichkeitsrechten ihrer Kinder im Internet umgehen
- Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist in der Geschäftsfähigkeit beschränkt. Erziehungsberechtigte und der junge Mensch entscheiden über das Recht am eigenen Bild.
- Gleichzeitig kann ein Kind ab sieben Jahren jedoch auch haftbar gemacht werden, wenn es z. B. ein Bild ohne Einwilligung der Person verbreitet oder veröffentlicht. Hier kann es auch zu vollstreckbaren Schuldtiteln kommen, die 30 Jahre lang ihre Gültigkeit besitzen
- Kinder unter 7 Jahren können zivilrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Der EKJS empfiehlt, mit den Kindern ins Gespräch zu gehen, um die möglichen Gefahren zu benennen, selbst (unbewusst) Täter zu werden und eine Straftat zu begehen
Quellen:
Bundesministerium der Justiz (o.J.). Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie. Abrufbar (15.05.2025) unter:
Bundesministerium für Justiz (o.J.). Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger. Abrufbar (15.05.2025) unter:
Mindestalter bei Apps
Im Folgenden möchte der Erzieherische Kinder und Jugendschutz die Anbieter und Altersrichtlinien gegenüberstellen, um Ihnen einen kurzen Überblick zu geben. Auf der Seite der Medienanstalt Rheinland-Pfalz Anstalt des öffentlichen Rechts können Sie sich noch detaillierter über die jeweiligen Plattformen informieren. Sie erreichen die Seite über diesen Link: Mindestalter für Social Media - Wann sind Kinder alt genug?
| Plattform | Mindestalter laut Nutzungsbedingungen | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Ab 13 Jahren | Es findet keine Altersverifikation statt. | |
| Ab 13 Jahren | Es findet keine Altersverifikation statt. | |
| Ab 13 Jahren | Es findet keine Altersverifikation statt. | |
| YouTube | Ab 18 Jahren | Google Konto notwendig, welches ab 16 Jahren eingerichtet werden darf. YouTube Kids Einstellungen auch für jüngere Kinder (Filter können jedoch fehlerhaft sein) |
| Tik Tok | Ab 13 Jahren Livestreams ab 18 Jahren |
|
| Snapchat | Ab 13 Jahren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten |
Es findet keine Altersverifikation statt und auch die Zustimmung wird nicht überprüft. |
| Spotify | Ab 18 Jahren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch ab 16 |
Spotify Kids ist bei einem kostenpflichtigem Spotify Premium Family Abo möglich. |
| Netflix | Ab 18 Jahren | Seit 2020 hat Netflix Kindersicherheitseinstellungen |
Quellen:
Vgl.: Medienanstalt Rheinland-Pfalz Anstalt des öffentlichen Rechts (2023). Welches Mindestalter gilt für WhatsApp, Instagram, TikTok und Co.? Abrufbar (27.05.2025) unter:
Digital Wellbeing
Das Belohnungssystem im Gehirn verändert sich im Laufe eines Lebens, insbesondere während der Pubertät und im hohen Alter. Es hat sich herausgestellt, dass Jugendliche während der Pubertät besonders viel Dopamin ausschütten. Die Forschung geht davon aus, dass die starke Dopaminausschüttung durch den massiven Umbau des Gehirns in der Pubertät verursacht wird. Während dieses Prozesses werden manche Kontrollmechanismen temporär außer Kraft gesetzt, während andere noch nicht voll ausgebildet sind. Verlangen jeglicher Art und die Aussicht auf Belohnung sind starke Motivatoren. Das Belohnungssystem im Gehirn sorgt dafür, dass positive Gefühle und Glück das Handeln anregen. Die Nutzung von Endgeräten mit Messengerdiensten und Online-Plattformen, ermöglichen es das Belohnungssystem schnell und dauerhaft zu befriedigen. Dies soll als Erklärung dienen, warum junge Menschen von digitalen Medien angezogen werden. Es erklärt, warum junge Menschen „always on“ sein möchten, warum sie nichts verpassen wollen und warum Ihnen „likes“ so wichtig sind. Junge Menschen benötigen hier Ihre Begleitung.
Für ein ausgeglichenes digitales Wohlbefinden möchte der EKJS Ihnen einige hilfreiche Tipps im alltäglichen Umgang mit Ihren Endgeräten geben.
- Überprüfen Sie Ihre Handygewohnheiten (Vielleicht mit einem Liebesbrief an ihr Handy? Was weiß ihr Handy alles über Sie?)
- Nehmen Sie das Handy nicht mit ans Bett
- Räumen Sie Ihr Handy auf (Datenmüll entsorgen, unnötige Apps deaktivieren)
- Deaktivieren Sie Push Up Nachrichten
- Schalten Sie Apps lautlos
- Reglementieren Sie Apps, wenn nicht mit einer Zeitschaltfunktion
- Installieren Sie sich bei Bedarf eine App „Digital Wellbeing“
- Vereinbaren Sie mit Ihrer Familie Handy freie Zeiten
Jugendamt Dortmund - Kinder- und Jugendförderung - Fachreferat Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Anschrift und Erreichbarkeit44141 Dortmund
Die Adresse Voßkuhle 37, 44141 Dortmund, ist gut erreichbar:
Mit ÖPNV: Die U-Bahn-Linie U47 hält an der nahegelegenen Haltestelle "Voßkuhle" (ca. 3 Gehminuten entfernt). Die Buslinien 455 und 456 halten ebenfalls an der Haltestelle "Voßkuhle".
Mit dem Auto: Die Adresse liegt nahe dem Westfalendamm (B1) und ist über das Straßennetz gut angebunden. Parkmöglichkeiten stehen Ihnen sowohl auf unseren Besucherparkplätzen als auch in der umliegenden Umgebung kostenfrei zur Verfügung.
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Das Fachreferat Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (FR EKJS) begleitet, stärkt, unterstützt und informiert junge Menschen, um sie in die Lage zu versetzen, sich selbst vor schädigenden Einflüssen, wie z. B. Drogenkonsum oder Datenmissbrauch, zu schützen.
Kinder und Jugendliche bewegen sich heute zwischen analoger und digitaler Lebenswelt. Sie müssen lernen, mit digitalen Medien umzugehen, während das weltweite und anonyme Internet viele Chancen, aber auch Herausforderungen für ihre Kommunikation mit sich bringt.
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