Friedensplatz altes Stadthaus

Nachrichtenportal

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Elektrisch und geräuscharm

EDG setzt Anschaffung elektrisch angetriebener Fahrzeuge fort

Nachricht vom 17.05.2023

Für die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen für den EDG-Fuhrpark sprechen neben Leistungsfähigkeit, Produktivität und Wirtschaftlichkeit die deutliche Reduzierung von klimaschädlichen Emissionen sowie die geringen Geräuschemissionen für die Fahrten im innerstädtischen Bereich. Daher setzt die EDG die Anschaffung von batterieelektrisch angetriebenen Fahrzeugen konsequent fort.

EDG setzt Anschaffung elektrisch angetriebener Fahrzeuge fort

Elektrisch und geräuscharm: EDG setzt Anschaffung elektrisch angetriebener Fahrzeuge fort.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): EDG

Bei der Neubeschaffung von vier Elektro-Kleinkehrmaschinen sowie drei Elektro-Klein-LKW nutzte die EDG aktuelle Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) bzw. des Landes NRW.

Bei der Vorstellung der neuen Kleinkehrmaschinen und Klein-LKW betonte die EDG-Geschäftsführung: "Für uns hat die Beschaffung klimafreundlicher und emissionsfreier Arbeitsmaschinen höchste Priorität. Dabei legen wir im Interesse der Dortmunder Gebührenentwicklung ebenso Wert darauf, bei den sehr hohen Beschaffungskosten von klimafreundlich angetriebenen Fahrzeugen die vorhandenen Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Dies ist uns auch dank unseres Fuhrparkmanagements bei den neuen Elektro-Kleinkehrmaschinen und Elektro-Klein-LKW gelungen!“

Förderung sichert Kauf von vier vollelektrischen Kleinkehrmaschinen: Null CO2-Emissionen und deutlich geringere Geräuschemissionen

Aufgrund der positiven Erfahrungen bei Tests angemieteter batterieelektrisch angetriebener Kleinkehrmaschinen im Nachtschichteinsatz hat die EDG entschieden, vier Kehrmaschinen dieser Klasse anzuschaffen.

Hierzu wurde ein Förderantrag beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gestellt und genehmigt. Das Projekt "EDGo2" Förderkennzeichen "03EMI4224" wird im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität des BMDV durch das Bundesministerium gefördert. Die Förderrichtlinie wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt.

Ziel der Förderung ist es, auch bei Anschaffung von Arbeitsmaschinen für die Straßenreinigung Kraftstoffe, die auf fossilen Brennstoffen basieren, durch erneuerbare Energieträger zu substituieren. Durch den Einsatz der vier Elektro-Kleinkehrmaschinen (E-KKM) wird mit einer jährlichen Einsparung von ca. 104 Tonnen CO2 gerechnet.

Gefördert werden bei Gesamtanschaffungskosten in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro für die vier E-KKM 90 Prozent der Mehrkosten, die sich durch den Elektro-Antrieb ergeben. Das entspricht einem Fördervolumen von über 624.000 Euro.

Aufgrund der sehr geringen Lärmemissionen der E-KKM von 92 dB(A) gemäß der "Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen" ist ein Betrieb der E-KKM rund um die Uhr, also auch nachts, möglich. Gegenüber der dieselbetriebenen Kleinkehrmaschine, die unter Arbeitsbedingungen einen Schalldruckpegel von 97 dB(A) aufweist, verringert sich der Pegel bei den E-KKM um 5 dB(A) auf 92. dB(A). Allgemein gilt, dass eine Verringerung des Schalldruckpegels um 10 dB(A) zu einer Halbierung der Lautstärke führt. Bei den E-KKM wird demnach eine Minimierung um 25 Prozenz erreicht. Der Einbau von sogenannten Silentbesen wirkt sich zusätzlich positiv auf die Geräuschminderung aus. Die geringeren Geräuschemissionen stellen auch eine deutliche Verbesserung für den Fahrer dar.

Drei der Elektro-Kleinkehrmaschinen werden in der Nachtschicht u. a. innerhalb des Wallrings und eine im Tageseinsatz im Innenstadtbereich eingesetzt.

Die neue E-Klasse bei den Klein-LKW

Seit Jahren setzt die EDG zur Leerung der Straßenpapierkörbe in der City elektrisch angetriebene Klein-LKW ein. Nach einem Testverfahren wurde die Beschaffung von drei weiteren batterieelektrisch angetriebenen Elektro-Klein-LKW initiiert.

Der Förderantrag beim Land NRW (Förderrichtlinie progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität - Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge) wurde bewilligt. Gefördert werden hier bei Gesamtanschaf-fungskosten in Höhe von rund 199.000 Euro für die drei Elektro-Klein-LKW 40 Prozent der Mehrkosten, die sich durch den Elektro-Antrieb ergeben. Das entspricht einem Fördervolumen von über 79.800 Euro.

Die Elektro-Klein-LKW zeichnen sich durch ihr kompaktes, ergonomisches und wendiges Fahrgestell mit einer hohen Nutzlast aus und eignen sich daher besonders für den Einsatz bei der Leerung der Straßenpapierkörbe in der City mit vielen Passanten, engen Fahrwegen und aufwändiger Stadtmöblierung, wie z. B. Sitzgelegenheit der Gastronomie, Brunnen, Bäumen und Bänken.

Der gesamte E-Fuhrpark

Der alternativ angetriebene EDG-Fuhrpark besteht insgesamt aus folgenden Fahrzeugen:

  • 10 Hybrid-PKW
  • 22 batterieelektrische PKW
  • 1 Hybrid-Transporter für den internen Postdienst
  • 7 batterieelektrische Klein-LKW (Straßenpapierkorbleerung und weitere Aufgabengebiete)
  • 4 batterieelektrische Kleinkehrmaschinen (drei für Nachtschicht und eine für Tagschicht)
  • 8 Abfallsauger CityPutzer

Die EDG beabsichtigt, die Beschaffung weiterer Dienst-PKW mit Elektro-Antrieb und die Beschaffung weiterer Arbeitsmaschinen, wie Großkehrmaschinen oder Abfallsammelfahrzeuge, mit klimafreundlicheren Antrieben, wie Strom oder Wasserstoff. Zudem sollen Lastenräder zum Einsatz kommen.

Zum Thema

Weitere Informationen finden Sie online.

Dieser Beitrag befasst sich mit Angelegenheiten einer Beteiligungsgesellschaft der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.