Außengastronomie ist ab 2024 auch auf öffentlichen Parkplatzflächen möglich
Ab 2024 dürfen Dortmunder Gastwirte im gesamten Stadtgebiet Außengastronomie auch auf öffentlichen Parkplatzflächen anbieten.
Damit möchte die Stadt die Aufenthaltsqualität in Dortmund steigern und den Bürger*innen Räume zurückgeben, die bislang von parkenden Fahrzeugen belegt sind. Natürlich nur da, wo es möglich ist - es wird im Einzelfall entschieden. Behindertenparkplätze oder Parkplätze mit E-Ladesäulen bleiben bestehen.
Die Gastronomen, die dieses Angebot annehmen wollen, haben einige Voraussetzungen zu beachten. So dürfen die Lokale mit Beginn der Karwoche bis zum 15. Oktober eines Jahres ausschließlich auf Straßen mit maximal Tempo 30 und mit jeweils einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung ihre Gäste auf öffentlichen Parkplatzflächen bewirten. Diese sind durch die jeweilige Frontbreite des Betriebs begrenzt. Die Möbel müssen während dieser Zeit durchgehend stehen bleiben.
Gastwirte können ab sofort Anträge stellen
Um den Fußgänger*innen ausreichend Platz zu lassen, haben die Lokale eine Gehwegbreite von zwei Metern einzuhalten. Zur Fahrbahn ist ein Sicherheitsabstand von 50 Zentimetern einzuhalten. Zur Fahrbahn hin sollen schwere, aber nicht fest verankerte Barrieren wie Blumenkübel aufgestellt werden. Auch dürfen Einbauten wie Sinkkästen nicht überbaut werden.
Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund nimmt ab sofort per E-Mail an sondernutzung@stadtdo.de Anträge für diese Sondernutzung entgegen. Dabei handelt es sich um Einzelfallentscheidungen, die auch von den Gegebenheiten vor Ort abhängen. Antragsteller*innen müssen neben den wichtigsten Daten (Betriebsstätte und verantwortliche Betreiberdaten, gewünschter Nutzungszeitraum) einen Lage-/Aufbauplan einreichen, der die außengastronomische Fläche verdeutlicht.
Die Stadt Dortmund veröffentlicht zu dieser Neuregelung noch ein Informationsblatt. Darüber hinaus haben Gastronomen die Möglichkeit, am 22. Januar 2024 an einer Informationsveranstaltung teilzunehmen. Anmeldungen mit Namen und Betrieb sind per E-Mail an info@wirtschaftsfoerderung-dortmund.de bereits möglich.
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