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Industrie und Gewerbe sind die Zukunft für das Gelände der alten Kokerei Kaiserstuhl

Die Fläche der ehemaligen Großkokerei Kaiserstuhl ist die letzte große, zusammenhängende und noch unbeplante Brachfläche im Bereich Westfalenhütte. Gewerbe und Industrie soll sich dort ansiedeln, aber nicht aus dem Bereich Logistik.

Die Fläche der ehemaligen Kokerei ist mit 49 Hektar so groß wie 68 Fußballfelder und soll zu einem eigenen Gewerbe- und Industriequartier werden. Sie liegt südlich des geplanten Grünen Rings und östlich der Haupterschließungsstraße Hoeschallee sowie nord-westlich des industriellen Kerns auf dem Werksgelände der ThyssenKrupp AG.

Bild: ARGE Atelier Loidl Landschaftsarchitekten Berlin / GREENBOX LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Visualisierung einer Freizeitfläche in einem Park mit Sportgeräten und Menschen.
Die Visualisierung gibt einen ersten Eindruck davon, wie Sport- und Freizeitflächen im Grünen Ring aussehen werden.
Bild: ARGE Atelier Loidl Landschaftsarchitekten Berlin / GREENBOX LANDSCHAFTSARCHITEKTEN

Einbettung in Gesamtkonzept Westfalenhütte

Seit 2005 läuft der Umbau auf dem Gebiet der ehemaligen Westfalenhütte in der nördlichen Innenstadt. Die Stadt Dortmund arbeitet seit zwei Dekaden erfolgreich daran, diese Flächen neu zu nutzen. Zahlreiche Logistikunternehmen haben sich bereits angesiedelt, und auch die am Standort verbleibende Stahlveredelung der ThyssenKrupp AG wächst weiter. Mit dem „Grünen Ring“ schafft die Stadt einen neuen, attraktiven Park mit neuen Wegeverbindungen in die umgebenden Stadtteile. Das Karlsquartier mit rund 800 neuen Wohnungen wird außerdem das Borsigplatz-Viertel baulich erweitern.

Möglichst viele neue Arbeitsplätze sollen entstehen

Die ehemalige Kokerei Kaiserstuhl soll Erweiterungspotentiale für bereits in Dortmund ansässige Betriebe bieten oder Neuansiedlungen und Ausgründungen fördern. Logistikunternehmen sind auf dieser Fläche ausdrücklich nicht vorgesehen. Das soll Arbeitsplätze in Dortmund sichern und neu schaffen. Ein vielfältiges Spektrum an Gewerbe- und Industriebetrieben ist das Leitbild, auch um diese Fläche möglichst effizient und damit nachhaltig zu nutzen.

Neuer Bebauungsplan mit überarbeiteten Festsetzungen

Um diese Ziele zu erreichen, muss ein schon für das Kokerei-Areal vorhandener alter Aufstellungsbeschluss aufgehoben und ein neuer gefasst werden. Diesen Schritt stößt die Verwaltung jetzt an. Der Geltungsbereich des bisherigen Aufstellungsbeschlusses geht zudem von einem Gebiet aus, dessen Grenzen sich mehrfach verändert haben. So hat die Hoeschallee, die zentral ist für die Erschließung der Kokerei-Fläche, inzwischen einen etwas anderen Verlauf bekommen. Außerdem soll das Gebiet von mehreren Verkehrsmitteln erschlossen werden können, möglichst auch von der Bahn.

Auch ein sogenanntes Landschaftsbauwerk, also ein Hügel wird notwendig, um belastete Böden dauerhaft und sicher zu lagern. Ebenso werden Flächen für das Sammeln und Beseitigen von Regenwasser eingeplant. Die Sanierung der Fläche wird zurzeit schon vorbereitet. Durch die Festsetzungen im neuen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für alle Ziele geschaffen und abgesichert werden.

Stadt will sich besonderes Vorkaufsrecht für Grundstücke sichern

Mit einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich der ehemaligen Kokerei Kaiserstuhl will die Stadt unerwünschten Entwicklungen vorbeugen und spekulative Geschäfte verhindern. Bereits der Verkauf einzelner Teilflächen könnte schwerwiegende Folgen für die Entwicklung des gesamten Standorts haben. Die Verfügbarkeit der Grundstücke ist die Voraussetzung für das Gelingen.

Zum Beispiel kann die Fläche wegen der bestehenden Gleisanlagen und des Grünen Rings vom Süden nur über die künftige Hoeschallee erschlossen werden. Daraus ergibt sich eine Abhängigkeit des nördlichen Bereiches von der Gewährung einer Erschließungsstraße durch den Eigentümer der südlichen Grundstücke. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass Teilabschnitte der Gleisanlage verkauft werden könnten – das würde eine Reaktivierung der Flächen für Gewerbe behindern.

Grundlage für das Vorverkaufsrecht ist eine Option im Baugesetzbuch. Sie ermöglicht den Kommunen, durch Satzung Flächen zu bestimmen, auf denen ihnen ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu garantieren. Nach der Sommerpause wird sich der Rat sich mit dem Thema befassen.

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