Stadtentwicklung
Die City könnte zum „Städtebaulichen Sanierungsgebiet“ werden – große Befragung gestartet
Wer in der City wohnt, dort ein Gewerbe betreibt oder eine Immobilie besitzt, bekommt jetzt Post: Das Amt für Stadterneuerung startet eine große Befragung genau dieses Personenkreises. Zu manchen Auskünften sind die Befragten dabei rechtlich verpflichtet.
Die Befragung ist am 22. Januar gestartet und gehört zu den sogenannten Vorbereitenden Untersuchungen für ein mögliches „Städtebauliches Sanierungsgebiet“ in der City. Mit diesem Instrument könnte die Stadt gemeinsam mit allen wichtigen Akteuren in der City Verbesserungen anstoßen und bekäme mehr Einfluss auf die Entwickung. Hierfür haben Fachleute in den vergangenen Monaten bereits jedes Gebäude von außen in Augenschein genommen, kartiert und analysiert. Das Ziel der verschiedenen Maßnahmen und der Befragung: eine gesunde, vielfältige und nachhaltige Innenstadt.
Befragung erhebt wichtige Daten
Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden in der städtischen Datenschutzerklärung.
Die Befragung richtet sich an rund 4.600 Anwohnende ab 16 Jahren, die Betreibenden von rund 3.000 Gewerbebetrieben und an alle, denen die rund 1.000 Immobilien gehören.
Das Untersuchungsgebiet umfasst die Fläche innerhalb des Wallrings einschließlich der Straßenfläche des Walls selbst, den Bahnhofsvorplatz sowie das Dreieck zwischen Burgwall, Bornstraße und den Gleisanlagen.
Die Fragen beziehen sich zum Beispiel auf Aufteilung, Ausstattung, Zustand und Belegung von Immobilien, auf Mietpreise und Modernisierungsabsichten. Auch Angaben zum Grundstück, etwa zu Parkmöglichkeiten oder der Beschaffenheit von Freiflächen, werden erfragt. Für eigene Anregungen ist ebenfalls Raum.
Befragte sind zur Teilnahme bis zum 6. März verpflichtet
Alle Haushalte, Gewerbetreibenden und Menschen mit Immobilien-Eigentum im Gebiet erhalten ein persönliches Anschreiben der Stadt Dortmund. Darin enthalten ist neben dem Link auch eine individuelle ID für die Online-Befragung.
Wichtig ist: Im Gegensatz zu üblichen Umfragen ist die Teilnahme nicht freiwillig. Im Rahmen der Vorbereitendem Untersuchungen besteht eine Auskunftspflicht gemäß Paragraf 138 des Baugesetzbuchs. Ohne diese Angaben kann die Stadt kein umfassendes Bild vom städtebaulichen Zustand der City ermitteln.
Die Teilnahme ist bis einschließlich 6. März 2026 möglich. Durch eine Speicher-Funktion bleiben bereits eingetragene Angaben auch dann erhalten, wenn die Bearbeitung unterbrochen werden muss.
Das Ziel: eine gesunde, vielfältige und nachhaltige Innenstadt
Die Stadt Dortmund möchte alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die City als modernen Handels-, Wohn und Erlebnisstandort zu stärken. Ziel ist eine gesunde, vielfältige und nachhaltige Innenstadt. Ein Baustein auf diesem Weg sind städtische Investitionen und Projekte. Aber auch Privatleute, denen Immobilien gehören, sind in diesem Prozess sehr wichtig. Eine Städtebauliche Sanierungsmaßnahme kann der Stadt zusätzliche Spielräume und Handlungsmöglichkeiten geben, um Entwicklungen zu steuern.
Die Vorbereitenden Untersuchungen klären, ob städtebauliche Missstände vorliegen. Nur dann kann der Rat eine Städtebauliche Sanierungsmaßnahme beschließen. Viele Punkte des Vorgehens für diese Prüfung sind in Paragraf 141 des Baugesetzbuchs festgelegt.
Mehr Informationen rund um die Untersuchungen und ein mögliches Sanierungsgebiet gibt es unter dortmund.de/untersuchung-city.
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