Cityentwicklung
Prüfung eines Sanierungsgebiets in der City
Für Dortmunds City prüft das
Mit diesem Vorgehen will die Stadtverwaltung alle möglichen Maßnahmen ausschöpfen, um die City als modernen Handels-, Wohn und Erlebnisstandort zu stärken. Ziel ist eine gesunde, vielfältige und nachhaltige Innenstadt.
Ein Baustein auf diesem Weg sind städtische Investitionen und Projekte. Wichtige Partner*innen sind aber auch private Immobilieneigentümer*innen. In diesem Bereich kann eine Städtebauliche Sanierungsmaßnahme der Stadt zusätzliche Spielräume und Handlungsmöglichkeiten geben, um Entwicklungen zu steuern.
Die Vorbereitenden Untersuchungen klären, ob städtebauliche Missstände vorliegen. Nur, wenn sich solche Missstände als gegeben erweisen, kann es zu einer Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme kommen. Viele Punkte des Vorgehens für diese Prüfung sind in § 141 des Baugesetzbuchs festgelegt.
Viele allgemeine Informationen zum Instrument der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme und den Vorbereitenden Untersuchungen gibt es
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen beauftragt ist das Unternehmen
Im Auftrag der Stadt analysiert S.T.E.R.N. unter anderem den Gebäudebestand und beteiligt Eigentümer*innen, Mieter*innen und Pächter*innen, die Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit. Neben Begehungen und Kartierungen sowie einer breit angelegten Befragung ab dem Sommer 2025 sind dazu mehrere Informationsveranstaltungen geplant.
Sollte es zu einer Sanierungsmaßnahme kommen, würde der Rat die konkreten Sanierungsziele in einem nächsten Schritt beschließen. Bereits jetzt gelten aber sogenannte vorläufige Sanierungsziele.
Aktuell: Große Befragung im Januar 2026 gestartet
Wer im Untersuchungsgebiet wohnt, ein Gewerbe betreibt oder eine Immobilie besitzt, bekommt spätestens im Februar Post von der Stadt: Als Teil der Vorbereitenden Untersuchungen ist am 22. Januar eine große Befragung genau dieses Personenkreises gestartet. Zu manchen Auskünften sind die Befragten dabei rechtlich verpflichtet. Befragt werden rund 4.600 Bewohner*innen ab 16 Jahren, die Betreiber*innen von rund 3.000 Gewerbebetrieben und die Eigentümer*innen von rund 1.000 Immobilien.
Wie funktioniert die Befragung?
Alle Haushalte, Gewerbetreibenden und Eigentümer*innen im Gebiet erhalten ein persönliches Anschreiben der Stadt Dortmund. Darin enthalten ist neben dem Link auch eine individuelle ID für die Online-Befragung.
Wichtig: Die Teilnahme an der Befratung ist nicht freiwillig. Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen besteht eine Auskunftspflicht gemäß Paragraf 138 des Baugesetzbuchs. Denn die Stadt benötigt diese Angaben, um ein umfassendes Bild des städtebaulichen Zustands der City zu ermitteln.
Die Teilnahme ist möglich bis Freitag, 6. März 2026. Durch eine Speicher-Funktion bleiben bereits eingetragene Angaben auch dann erhalten, wenn die Bearbeitung unterbrochen werden muss.
Was wird gefragt?
Die Fragen beziehen sich zum Beispiel auf Aufteilung, Ausstattung, Zustand und Belegung von Immobilien, auf Mietpreise und Modernisierungsabsichten. Auch Angaben zum Grundstück, etwa zu Parkmöglichkeiten oder der Beschaffenheit von Freiflächen, werden erfragt. Für eigene Anregungen ist ebenfalls Raum.
Eigentümer*innenforum City am 21. Januar 2026
Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden in der
Am 21. Januar 2026 hat das große Eigentümer*innen-Forum City stattgefunden. Vor Ort im Reinoldinum und digital im Livestream nahmen zusammen rund 150 Eigentümer*innen von Immobilien im Untersuchungsgebiet teil. Vertreter*inenn des Amts für Stadterneuerung und des beauftragten Büros S.T.E.R.N. erläuterten die Hintergründe und Verfahrensweisen der Vorbereitenden Untersuchungen und stellten sich den Fragen der Teilnehmenden.
Das Video zeigt die Aufzeichnung der Vorträge des Abends.
In einem
Welche vorläufigen Sanierungsziele gelten für die City?
Folgende vorläufige Sanierungsziele wurden auf Basis bisheriger Analysen und Studien festgelegt:
- Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionen als Oberzentrum unter Beachtung der Angebotsvielfalt und Attraktivität Attraktivitätssteigerung durch ein vielfältiges Nutzungsangebot
- Wiederherstellung, Stabilisierung, Sicherung und z. T. auch Ausweitung sowie Verbesserung der innenstädtischen Wohnnutzung
- Beseitigung von Leerständen und minder genutzten Immobilien
- Modernisierung und Aufwertung der Gebäudebestände und Anpassung an aktuelle Standards
- Anpassung der Gebäude und der Infrastruktur des Raumes an eine klimagerechte Stadt
- Sicherung und Profilierung erhaltenswerter Bausubstanz
- Schaffung bzw. Wiedergewinnung stadträumlicher (Aufenthalts-)Qualitäten
- Realisierung von Maßnahmen für eine „neue, nachhaltige Mobilität und Infrastruktur“ (Radverkehrsinfrastruktur, Ladeinfrastruktur, ruhender Verkehr, etc.)
Diese vorläufigen Sanierungsziele werden im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen geprüft, konkretisiert und ergänzt. Aus den Zielen könnten anschließend konkrete Maßnahmen abgeleitet werden.
Konkrete Bedeutung haben die vorläufigen Ziele für Baugesuche, die während der Vorbereitenden Untersuchungen gestellt werden. Steht ein beantragtes Vorhaben einem der vorläufigen Sanierungsziele entgegen, kann die Stadt das Baugesuch für bis zu 12 Monate zurückstellen. So kann die Stadt dem Effekt vorbeugen, dass jetzt noch Maßnahmen eingeleitet werden, die künftig die Erreichung möglicher Sanierungsziele verhindern oder erschweren.
Was geschieht, wenn eine Sanierungsmaßnahme kommt?
In einem möglichen neuen Sanierungsgebiet City würde es vor allem darum gehen, Immobilien und Infrastruktur im Sinne einer klimagerechten Stadt zukunftsfähig anzupassen, erhaltenswerte Gebäude zu sichern und dabei die Wesenszüge ihrer Gestaltung besser zur Geltung zu bringen sowie Leerstände zu beseitigen. Aufenthalts- und Gestaltungsqualitäten würden mit öffentlichen Investitionen gesteigert, die Wohnfunktion in der Innenstadt gestärkt und insbesondere die Leitfunktion des Einzelhandels in zentralen Bereichen der City gesichert.
Kommt es zu einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme, können beispielsweise Eigentümer*innen für Bau- und Planungskosten erhöhte steuerliche Abschreibungen geltend machen. Voraussetzung ist, dass ihre Maßnahmen im Einklang mit den Sanierungszielen stehen.
Der Zuschnitt eines möglichen Sanierungsgebiets muss nicht mit dem des Verdachtsgebiets übereinstimmen. Er könnte auf Basis der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen auch deutlich kleiner ausfallen. Er würde zusammen mit der sogenannten Sanierungssatzung durch den Rat festgelegt.
Rechtliche Grundlage sind die §§ 136 ff des Baugesetzbuchs (BauGB).
Mehr Informationen zum Instrument der Sanierungsmaßnahme gibt es
Was bisher geschah – der aktuelle Verfahrensstand
- Von Februar bis Mai 2025 findet eine umfangreiche Gebäudekartierung im Gebiet zur Erhebung von städtebaulichen Missständen, aber auch von Stärken und Potenzialen statt.
- Im Jahr 2024 hat die Stadt Dortmund das Büro S.T.E.R.N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen beauftragt.
- Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung
am 21. September 2023 den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gefasst. Der Beschluss wurde mit der Veröffentlichung in denDortmunder Bekanntmachungen (Amtsblatt der Stadt Dortmund), 769 KB, PDF am 16.02.2024 ortsüblich bekannt gemacht und damit rechtskräftig.
Stadt Dortmund - Amt für Stadterneuerung - Cityentwicklung
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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Die City beleben und Leerstände vermeiden – dabei hilft die Förderung des Anmietungs-Fonds.
Private Projekte und Initiativen zur Stärkung der City unterstützt der City-Fonds mit bis zu 90.000 Euro im Jahr. Für zwei Projekte hat der Fondsbeirat 2024 bereits Förderungen bewilligt.
Mit vielen Projekten entwickelt die Stadt Dortmund gemeinsam mit Partner*innen die City weiter.
Masterpläne, Konzepte und Förderprogramme bilden das Fundament für konkrete Projekte.
Neuigkeiten aus der Cityentwicklung liefert dreimal jährlich das städtische Infoheft „DO! City“ - auch online.