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Amt für Stadterneuerung

Cityentwicklung

Prüfung eines Sanierungsgebiets in der City

Für Dortmunds City prüft das Amt für Stadterneuerung aktuell, ob eine Städtebauliche Sanierungsmaßnahme einzuleiten ist. Dazu laufen sogenannte Vorbereitende Untersuchungen mit Begehungen, Befragungen und Veranstaltungen.

Stadtplan der Dortmunder City mit eingezeichneten Grenzen des Sanierungsverdachtsgebiets.
Bild: Stadt Dortmund
Für das markierte Gebiet der Dortmunder City laufen die Vorbereitenden Untersuchungen für eine mögliche Städtebauliche Sanierungsmaßnahme.
Bild: Stadt Dortmund

Mit diesem Vorgehen will die Stadtverwaltung alle möglichen Maßnahmen ausschöpfen, um die City als modernen Handels-, Wohn und Erlebnisstandort zu stärken. Ziel ist eine gesunde, vielfältige und nachhaltige Innenstadt.

Ein Baustein auf diesem Weg sind städtische Investitionen und Projekte. Wichtige Partner*innen sind aber auch private Immobilieneigentümer*innen. In diesem Bereich kann eine Städtebauliche Sanierungsmaßnahme der Stadt zusätzliche Spielräume und Handlungsmöglichkeiten geben, um Entwicklungen zu steuern.

Die Vorbereitenden Untersuchungen klären, ob städtebauliche Missstände vorliegen. Nur, wenn sich solche Missstände als gegeben erweisen, kann es zu einer Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme kommen. Viele Punkte des Vorgehens für diese Prüfung sind in § 141 des Baugesetzbuchs festgelegt.

Was ist eine Städtebauliche Sanierungsmaßnahme?

Viele allgemeine Informationen zum Instrument der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme und den Vorbereitenden Untersuchungen gibt es hier.

Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen beauftragt ist das Unternehmen S.T.E.R.N. – Gesellschaft für behutsame Stadterneuerung.

Im Auftrag der Stadt analysiert S.T.E.R.N. unter anderem den Gebäudebestand und beteiligt Eigentümer*innen, Mieter*innen und Pächter*innen, die Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit. Neben Begehungen und Kartierungen sowie einer breit angelegten Befragung ab dem Sommer 2025 sind dazu mehrere Informationsveranstaltungen geplant.

Sollte es zu einer Sanierungsmaßnahme kommen, würde der Rat die konkreten Sanierungsziele in einem nächsten Schritt beschließen. Bereits jetzt gelten aber sogenannte vorläufige Sanierungsziele.

Welche vorläufigen Sanierungsziele gelten für die City?

Folgende vorläufige Sanierungsziele wurden auf Basis bisheriger Analysen und Studien festgelegt:

  • Erhalt und Weiterentwicklung der Funktionen als Oberzentrum unter Beachtung der Angebotsvielfalt und Attraktivität Attraktivitätssteigerung durch ein vielfältiges Nutzungsangebot
  • Wiederherstellung, Stabilisierung, Sicherung und z. T. auch Ausweitung sowie Verbesserung der innenstädtischen Wohnnutzung
  • Beseitigung von Leerständen und minder genutzten Immobilien
  • Modernisierung und Aufwertung der Gebäudebestände und Anpassung an aktuelle Standards
  • Anpassung der Gebäude und der Infrastruktur des Raumes an eine klimagerechte Stadt
  • Sicherung und Profilierung erhaltenswerter Bausubstanz
  • Schaffung bzw. Wiedergewinnung stadträumlicher (Aufenthalts-)Qualitäten
  • Realisierung von Maßnahmen für eine „neue, nachhaltige Mobilität und Infrastruktur“ (Radverkehrsinfrastruktur, Ladeinfrastruktur, ruhender Verkehr, etc.)

Diese vorläufigen Sanierungsziele werden im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen geprüft, konkretisiert und ergänzt. Aus den Zielen könnten anschließend konkrete Maßnahmen abgeleitet werden.

Konkrete Bedeutung haben die vorläufigen Ziele für Baugesuche, die während der Vorbereitenden Untersuchungen gestellt werden. Steht ein beantragtes Vorhaben einem der vorläufigen Sanierungsziele entgegen, kann die Stadt das Baugesuch für bis zu 12 Monate zurückstellen. So kann die Stadt dem Effekt vorbeugen, dass jetzt noch Maßnahmen eingeleitet werden, die künftig die Erreichung möglicher Sanierungsziele verhindern oder erschweren.

Was geschieht, wenn eine Sanierungsmaßnahme kommt?

In einem möglichen neuen Sanierungsgebiet City würde es vor allem darum gehen, Immobilien und Infrastruktur im Sinne einer klimagerechten Stadt zukunftsfähig anzupassen, erhaltenswerte Gebäude zu sichern und dabei die Wesenszüge ihrer Gestaltung besser zur Geltung zu bringen sowie Leerstände zu beseitigen. Aufenthalts- und Gestaltungsqualitäten würden mit öffentlichen Investitionen gesteigert, die Wohnfunktion in der Innenstadt gestärkt und insbesondere die Leitfunktion des Einzelhandels in zentralen Bereichen der City gesichert.

Kommt es zu einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme, können beispielsweise Eigentümer*innen für Bau- und Planungskosten erhöhte steuerliche Abschreibungen geltend machen. Voraussetzung ist, dass ihre Maßnahmen im Einklang mit den Sanierungszielen stehen.

Der Zuschnitt eines möglichen Sanierungsgebiets muss nicht mit dem des Verdachtsgebiets übereinstimmen. Er könnte auf Basis der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen auch deutlich kleiner ausfallen. Er würde zusammen mit der sogenannten Sanierungssatzung durch den Rat festgelegt.

Rechtliche Grundlage sind die §§ 136 ff des Baugesetzbuchs (BauGB).

Mehr Informationen zum Instrument der Sanierungsmaßnahme gibt es hier.

Was bisher geschah – der aktuelle Verfahrensstand

  • Von Februar bis Mai 2025 findet eine umfangreiche Gebäudekartierung im Gebiet zur Erhebung von städtebaulichen Missständen, aber auch von Stärken und Potenzialen statt.
  • Im Jahr 2024 hat die Stadt Dortmund das Büro S.T.E.R.N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen beauftragt.
  • Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 21. September 2023 den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gefasst. Der Beschluss wurde mit der Veröffentlichung in den Dortmunder Bekanntmachungen (Amtsblatt der Stadt Dortmund), 769 KB, PDF am 16.02.2024 ortsüblich bekannt gemacht und damit rechtskräftig.

Stadt Dortmund - Amt für Stadterneuerung - Cityentwicklung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Kampstr. 47
44137 Dortmund

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