Historisch
So geht es mit den Funden des Kriegsgefangenlagers an den Westfalenhallen weiter
Die archäologischen Untersuchungen auf der Baustelle an den Westfalenhallen haben deutlich umfangreichere und besser erhaltene Überreste des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Stalag VI D freigelegt als erwartet. Über den Umgang mit den Funden und das weitere Vorgehen haben sich die Beteiligten verständigt. Inzwischen hat die Denkmalbehörde den Westfalenhallen auch die Denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt, die Funde und Fundamente unter strengen Auflagen zu entnehmen.
Die
Abstimmungstermin an der Baustelle mit den Ausgrabungen
Daher gab es kürzlich vor Ort ein Koordinierungstreffen aller Beteiligten, um einen angemessenen und würdevollen Umgang damit zu finden, die verschiedenen Interessen auszugleichen und abzustimmen. Das gemeinsame Ziel lautet, möglichst viel zu sichern und zu erhalten, die Bauarbeiten aber so wenig wie möglich zu verzögern.
An dem Termin nahmen teil: Vertreterinnen und Vertreter des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL-Archäologie für Westfalen), der Westfalenhallen Unternehmensgruppe, des Planungsbüros, der vor Ort tätigen archäologischen Fachfirma EggensteinExca sowie der Stadt Dortmund (u.a.
Das Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund finanziert die Ausbaupläne am Standort und ist somit indirekt Bauherr, während die Westfalenhallen Unternehmensgruppe den Bau abwickelt, den sie später anmieten wird, operativ also die Bauherrenschaft übernimmt. Die Untere Denkmalbehörde bzw. Stadtarchäologie koordiniert die archäologischen Ausgrabungen und stellt die Auswertung sowie Publikation der Befunde und Funde sicher.
Erhalt in Teilen als Kompromiss
Aus Sicht des Denkmalschutzes ist der vollständige Erhalt freigelegter Strukturen am Fundort immer die erste Wahl. Schon weil es ihre gesetzliche Aufgabe ist, muss die Behörde diesen Standpunkt vertreten. In einem Abwägungsprozess wird dann nach einer Lösung gesucht, die alle Belange berücksichtigt. Konkret bewertet die Denkmalpflege das Bodendenkmal aufgrund seiner außergewöhnlichen wissenschaftlichen und historischen Aussagekraft als Objekt von internationaler Bedeutung im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Lager-, Kriegsgefangenen- und Zwangsarbeitsgeschichte. Nach den Maßstäben des Denkmalschutzgesetzes NRW begründet die Feststellung der Denkmalwertigkeit grundsätzlich die Pflicht zum Erhalt des Denkmals.
„Ich finde es sehr positiv, dass sich alle beteiligten Akteure bei diesem Thema geeinigt haben", äußert sich Oberbürgermeister Alexander Kalouti bei der Pressekonferenz des Verwaltungsvorstands. „Die Würde des Ortes als auch das Investitionsvorhaben wird unter einem Dach gebracht - wir sind meines Erachtens zu sehr guten Absprachen gekommen." Man wolle den Bestand sichtbar machen, so der Oberbürgermeister weiter.
Aufwendige Dokumentation und sichtbarer Erinnerungsort
Das Ergebnis des Abwägungsprozesses ist ein abgestimmtes Gesamtvorgehen auf mehreren Ebenen. Seit Baubeginn ist eine archäologische Baubegleitung vor Ort im Einsatz und dokumentiert alle Funde. In gemeinsamer Abstimmung aller Beteiligter ist nunmehr eine Erweiterung dieser Dokumentation beschlossen worden. Dabei werden die freigelegten Strukturen durch moderne Verfahren wie 3D-Laserscans und dreidimensionale Modellierungen digital dokumentiert. Die Ausgrabungen werden zudem hochauflösend fotografisch und filmisch dokumentiert. Die Funde und ihre historische Bedeutung werden umfassend wissenschaftlich aufbereitet. Abgesprochen ist auch, dass die Erkenntnisse präsentiert und veröffentlicht werden. „Das Denkmal als solches müssen wir so bewerten, wie wir es aufgefunden haben", erläutert Stadtarchäologe Ingmar Luther. "Wir schauen uns erstmal an, was ist vor Ort, wie bewerten wir es nach dem Denkmalschutz-Gesetz." Da sei die Lage eindeutig: „Es handelt sich international um ein wichtiges, bedeutendes Denkmal."
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der langfristigen Erinnerung und Vermittlung. Weil ein Erhalt an Ort und Stelle mit Integration in den neuen Baukörper nach Angaben der Westfalenhallen und des Planungsbüros nicht möglich ist, sollen andere Wege geprüft werden, wie die Geschichte des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers und die Bedeutung seiner Überreste dauerhaft sichtbar und erfahrbar gemacht werden können. Ausgewählte Befunde sollen gesichert werden; teilweise werden sie entnommen und für eine spätere Präsentation und Nutzung zwischengelagert.
Wiederaufbau in Teilen an anderer Stelle wird geprüft
Geprüft werden sollen nun Varianten für Erinnerungs- und Informationsorte in der direkten Umgebung der Hallen. Wesentliche Teile der Überreste des Stalag VI D könnten an anderer Stelle in direkter Umgebung der Westfalenhallen wieder aufgebaut werden (Translozierung). Dort könnten dann auch die weiteren archäologischen Funde präsentiert und ein Vermittlungsangebot aufgebaut werden. Ein weiterer Teil der Prüfung ist die Realisierbarkeit eines „archäologischen Fensters“ im östlichen Bereich der Baufläche.
Die erhaltenen Steine, die einst die Mauern der Baracken im Kriegsgefangenenlager gebildet haben, werden vollständig entnommen. Ein Teil davon ist für die Translozierung gedacht, ein anderer Teil könnte für eine Gedenkstätte als sichtbares Fundament oder als Stelen für Infotafeln würdevoll wieder aufgemauert werden. Die laufenden Bauarbeiten werden dadurch nicht verzögert.
Arbeiten an den Westfalenhallen gehen weiter
Die notwendigen Infrastrukturarbeiten für die neuen Gebäude der Westfalenhallen können parallel dazu schrittweise fortgeführt werden. Für die Westfalenhallen ist das ein wichtiger Punkt. Sie nutzen gezielt die Sommerferien, in denen die Messehallen nicht täglich mit Veranstaltungen belegt sind, um diese Arbeiten voranzubringen. Sie müssten sonst bis zu den nächsten Sommerferien warten. "Wir haben ein sehr großes Investitionsprogramm: 250 Mio. Euro werden dort verbaut, um die Westfalenhallen neu aufzustellen", so Oberbürgermeister Alexander Kalouti.
Trotz der unvermeidlichen Eingriffe sollen die außergewöhnliche historische Bedeutung des Fundortes sowie die Erkenntnisse der Ausgrabungen dauerhaft gesichert, wissenschaftlich aufbereitet und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das erklärte Ziel aller Beteiligten ist es, die Geschichte dieses international bedeutenden Ortes dauerhaft zu bewahren und künftigen Generationen zu vermitteln. Zugleich bleibt es wichtig, die Westfalenhallen als Messe-, Kongress- und Veranstaltungsstandort verantwortungsvoll als Ort der Begegnung, als Impulsgeber für Dortmund und die Region und als Standort mit Strahlkraft weit darüber hinaus weiterzuentwickeln. Beide Ziele sind relevant für das Ansehen und die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Dortmund. Das Vorhaben, die zwei neuen Messehallen, das zweite Kongresszentrum und den Eingang Süd bis zum Jahr 2030 fertigzustellen, bleibt mit dem Kompromiss weiterhin realistisch.
Die erforderlichen Konzepte sollen in den kommenden Monaten durch Fachleute mithilfe weiterer Untersuchungen und einer Machbarkeitsstudie erarbeitet werden. Bis die Ausgrabungen abgeschlossen sind, werden fortlaufend weitere Erkenntnisse in diese Planungen einfließen. Auch die Gespräche zur Abstimmung der Ausgrabungen mit den Baumaßnahmen laufen weiter.
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