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Stadtentwicklung

Fortschreibungsentwurf des "Masterplans Einzelhandel" ab sofort einsehbar

Anhand des "Masterplans Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund" werden Einzelhandelsvorhaben wie Ansiedlungen, Verlagerungen und Vergrößerungen von Betrieben beurteilt. Er ist die Basis für diese Beurteilung. Jetzt ist der Fortschreibungsentwurf offengelegt worden. Bis zum 20. Januar 2023 können Anregungen und Hinweise dazu gegeben werden.

Menschen mit Mund-Nasen-Schutz auf dem Westenhellweg
Bild: Roland Gorecki
Bild: Roland Gorecki

Die wesentlichen Ziele des "Masterplans Einzelhandel" sind die Stärkung des Oberzentrums Dortmund, die Erhaltung und Entwicklung der City und der Nebenzentren, sowie die Sicherung einer flächendeckenden Nahversorgung.
Neben dieser Funktion ist der "Masterplan Einzelhandel" eine bedeutsame Abwägungsgrundlage bei der Aufstellung von Bauleitplänen (sogenanntes sonstiges städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch).
Um diese Funktionen erfüllen zu können, umfasst der "Masterplan Einzelhandel" notwendige Inhalte, wie die parzellenscharfe Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche, die Dortmunder Sortimentsliste sowie Steuerungsgrundsätze.

Überprüfung und Überarbeitung der Aussagen

Eine regelmäßige Fortschreibung des "Masterplans Einzelhandel" ist notwendig, damit der Masterplan praktikabel und rechtssicher angewendet werden kann. Mit der Fortschreibung wurde ein externes Gutachterbüro beauftragt. Auf Grundlage einer flächendeckenden Einzelhandelsbestandserhebung und Nutzungskartierung sowie städtebaulich-funktionaler Analysen erfolgte eine Überprüfung und Überarbeitung der konzeptionellen Aussagen des "Masterplans Einzelhandel".

Mit dem Fortschreibungsentwurf liegt damit eine aktualisierte planerische Grundlage zur räumlichen Steuerung des Einzelhandels vor, die die veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Offenlage des Entwurfs ab Montag, 12. Dezember

Vom 12.12.2022 bis 20.01.2023 erfolgt die Offenlage des Entwurfs des "Masterplans Einzelhandel" 2021. Während der Offenlage steht der Fortschreibungsentwurf hier zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Darüber hinaus liegen die Unterlagen vom 12.12.2022 bis 20.01.2023 einschließlich beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Verwaltungsgebäude Burgwall 14, im Eingangsbereich während der Öffnungszeiten aus. Auch besteht die Möglichkeit einen Termin zur Auskunft und Erörterung per E-Mail oder telefonisch (+49 231 50 2 49 13) zu vereinbaren.

Anregungen und Hinweise zum Fortschreibungsentwurf können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Stadt Dortmund (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail an masterplan-einzelhandel vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des "Masterplans Einzelhandel" unberücksichtigt bleiben können.

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird ein abschließender Ratsbeschluss über den fortgeschriebenen "Masterplan Einzelhandel" erfolgen.

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