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Kostenlose Sperrmüll-Sammlung kommt im April in vier Stadtteile

Die gebührenfreie Sperrmüll-Sammlung im Dortmunder Stadtgebiet findet als nächstes am 22. April in den Stadtteilen Bittermark, Kirchhörde und Löttringhausen und am 29. April in Hombruch statt.

Nach der letzten Sperrmüll-Sammlung am 25. März geht es im April - nach einer Unterbrechung zu den Ostertagen - weiter mit den kostenlosen Sammlungsaktionen.

Wer in Bittermark, Kirchhörde, Löttringhausen oder Hombruch wohnt, kann über den digitalen Abfallkalender der EDG nachschauen, ob die eigene Straße bei der Sperrmüll-Sammlung berücksichtigt wird.

Bild: EDG
Sperrmüll Abholung Winter
Bild: EDG

Positive Bilanz der Sammlung am 25. März

Die EDG zieht eine positive Bilanz zur vergangenen Aktion in Barop und Eichlinghofen: diese wurde mit einer Sammelmenge von rund 169 Tonnen, davon rund 16 Tonnen Holz, problemlos abgeschlossen.

In sehr geringer Menge wurden Abfälle vorgefunden, die nicht zur Kategorie Sperrmüll zählen (z.B. Elektrogeräte, Alttextilien, Hausmüll und Renovierungsabfälle). Der Abtransport konnte am Aktionstag erfolgen.

Wie muss der Sperrmüll bereitstehen?

Am Abfuhrtag bis spätestens 7:00 Uhr, später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen. Der Müll sollte ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z.B. auf dem Gehweg, platziert werden, sodass er für die EDG-Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen ist. Dazu gehört, dass er ohne Behinderung oder Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmenden platziert wird - wenn nötig auch gesichert. Er sollte außerdem gesondert von anderen Gegenständen stehen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Verwechslungsgefahr).

Achtung: Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden. Sperrmüll und andere Abfälle auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege, Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungsgründen nicht abgeholt. Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig und muss beauftragt werden.

Die EDG bittet eindringlich darum, dass Durchsuchen/Durchwühlen der bereitgestellten Gegenstände nach weiter nutzbaren Möbeln o.ä. zu unterlassen, um den Abtransport der Gegenstände nicht unnötig zu erschweren. Die EDG weist ausdrücklich darauf hin, den Transport aus anderen Stadtteilen zu unterlassen.

Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperrmüllsammlung?

Die Mitarbeiter*innen des EDG-Kundenservice beraten gerne am Telefon +49 231 9111 11 oder persönlich im Kundencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund

  • Montag bis Donnerstag: 7:00 bis 17:00 Uhr
  • Freitag: 7:00 bis 16:00 Uhr

Eine persönliche Beratung ist auch am EDG-Infomobil möglich

Schlagwörter

Planen & Bauen Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz Sauberkeit & Entsorgung

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