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Land stellt für Dortmund 7,8 Millionen Euro aus dem Stärkungspakt NRW bereit - Träger können ab sofort Anträge stellen

Die Preise für Energie und Lebensmittel sind seit dem Angriffskrieg deutlich gestiegen. Auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind betroffen. Zur Unterstützung stellt das Land 150 Millionen Euro bereit. 7,8 Millionen können in Dortmund eingesetzt werden. Ab sofort sind Anträge möglich.

Bild: Adobe Stock / Halfpoint
Eine Sozialarbeiterin reicht einer obdachlosen Person eine Schale Suppe
Bild: Adobe Stock / Halfpoint

Das Geld zur Unterstützung von Einrichtungen zur sozialen Infrastruktur wie zum Beispiel Tafeln, Begegnungszentren oder auch Seniorentreffs stammt aus dem "Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut".

Träger von Dortmunder Angeboten der sozialen Infrastruktur war zunächst eine Frist bis zum 31. Mai gesetzt worden, um ihre krisenbedingten Mehrbedarfe anzumelden. Nach einer ersten Durchsicht der eingegangenen Anträge sind die nach Dortmund geflossenen Mittel noch nicht erschöpft. Deshalb können bis auf Weiteres auch aktuell noch Anträge eingereicht werden. Dafür steht online ein Vordruck unter unter dortmund.de/energie bereit, der ausgefüllt und gegebenenfalls mit Anlagen eingescannt an die E-Mail-Adresse Stärkungspakt gesendet werden kann.

Auf Basis dieser Bedarfsanmeldungen wird dann zeitnah durch die Stadt Dortmund nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der gemeldeten Finanzbedarfe besteht nicht.

Wer kann Anträge stellen?

Förderfähige Angebote sind beispielsweise Sozial- und Schuldnerberatungen sowie sonstige soziale Infrastrukturen wie zum Beispiel Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs, Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Stadtteilen.

Kriterien für die Antragstellung

Grundsätzlich berücksichtigungsfähig sind lediglich krisenbedingte Mehrausgaben wie beispielsweise zusätzliche Energiekosten, die im Jahr 2023 anfallen und die Aufwendungen des Vorjahres übersteigen. Auch berücksichtigt werden können auch Aufwände, die krisenbedingte neue Produkte oder Dienstleistungen betreffen.

Personalausgaben sind nur berücksichtigungsfähig, soweit sie sich unmittelbar auf eine krisenbedingte Ausweitung des Beratungsangebots beziehen. Nicht förderfähig sind investive Ausgaben. Ebenso ist eine Doppelförderung ausgeschlossen: Einrichtungen, die über Drittmittel voll finanziert sind, können bei den Stärkungspaktleistungen nicht berücksichtigt werden. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel muss nachgewiesen werden.

Webseite des Landes NRW "Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut"

https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw

Stärkungspakt soziale Infrastruktur - Bedarfsabfrage durch Stadt Dortmund

Schlagwörter

Familie Internationales Inklusion & Menschen mit Behinderung Senior*innen

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