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Entsorgung

Nächste Sperrmüll-Sammlung findet am 25. März in Barop und Eichlinghofen statt

Hörde

Die gebührenfreie Sperrmüll-Sammlung am 18. März in den Stadtteilen Wellinghofen, Wichlinghofen, Menglinghausen, Persebeck, Kruckel und Schnee konnte am Aktionstag problemlos abgeschlossen werden. Am 25. März sind die Stadtteile Eichlinghofen und Barop an der Reihe.

In Wellinghofen und Wichlinghofen wurde die Sammlung nachgeholt, die streikbedingt am 11. März ausgefallen war. Hier wurden rund 140 Tonnen Sperrmüll abgefahren, in den übrigen genannten Stadtteilen waren es rund 89 Tonnen. Abfälle, die nicht zur Kategorie Sperrmüll zählen, fielen nur in geringer Menge an und wurden am Aktionstag abgeholt.

Nächste Aktion am 25. März

Die nächste Aktion findet am 25. März 2023 in Barop und Eichlinghofen statt. Der digitale Abfallkalender unter www.edg.de/abfallkalender zeigt nach Eingabe der eigenen Adresse an, ob die Straße bei der Sperrmüllsammlung am 25. März berücksichtigt wird.

Die Sammlung am 11. März wurde häufig dadurch erschwert, dass der Sperrmüll zum Teil nach 7:00 Uhr bereitgestellt wurde; schon geräumte Straßen mussten daher in vielen Fällen ein zweites Mal angefahren werden. Die EDG weist eindringlich daraufhin, den Sperrmüll am Sammeltag vor 7:00 Uhr herauszustellen.

Die Fahrten von den genannten Stadtteilen zu der im Westen liegenden Umlageanlage sind sehr weit und damit zeitintensiv. Trotz der Aufstockung personeller und maschineller Ressourcen am Aktionstag ist es möglich, dass die Sammlung in der zulässigen Arbeitszeit von zehn Stunden nicht abgeschlossen werden kann. Die Sammlung wird in diesen Fällen in der darauffolgenden Woche fortgesetzt

Sperrmüll Abholung Winter
Bild: EDG
Bild: EDG

Wie muss der Sperrmüll bereitstehen?

Am Abfuhrtag bis spätestens 7:00 Uhr, später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen. Der Müll sollte ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z.B. auf dem Gehweg, platziert werden, sodass er für die EDG-Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen ist. Dazu gehört, dass er ohne Behinderung oder Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmenden platziert wird - wenn nötig auch gesichert. Er sollte außerdem gesondert von anderen Gegenständen stehen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Verwechslungsgefahr).

Achtung: Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden. Sperrmüll und andere Abfälle auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege, Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungsgründen nicht abgeholt. Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig und muss beauftragt werden.

Die EDG bittet eindringlich darum, dass Durchsuchen/Durchwühlen der bereitgestellten Gegenstände nach weiter nutzbaren Möbeln o.ä. zu unterlassen, um den Abtransport der Gegenstände nicht unnötig zu erschweren. Die EDG weist ausdrücklich darauf hin, den Transport aus anderen Stadtteilen zu unterlassen.

Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperrmüllsammlung?

Die Mitarbeiter*innen des EDG-Kundenservice beraten gerne am Telefon +49 231 9111 11 oder persönlich im Kundencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund

  • Montag bis Donnerstag: 7:00 bis 17:00 Uhr
  • Freitag: 7:00 bis 16:00 Uhr

Eine persönliche Beratung ist auch am EDG-Infomobil möglich

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