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Stadtverwaltung informiert über Straßenumbenennung in der Hermannstraße

Die Stadt Dortmund hat mit einem Beschluss des Rates vom 23. März 2023 einen Teilabschnitt der Hermannstraße erfolgreich umbenannt. Der Bereich von der Hörder-Bach-Allee bis zum Beginn der Schüruferstraße trägt nun den Namen "Hörder Phoenixseeallee".

Bild: Stadt Dortmund / Karin Niemeyer
Das alten und neuen Straßenschild im öffentlichen Raum. Der alte Name ist dabei mit einem roten Strich versehen.
Das alte und das neue Straßenschild im öffentlichen Raum. Der alte Name ist dabei mit einem roten Strich versehen.
Bild: Stadt Dortmund / Karin Niemeyer

Umbenennung zur besseren Orientierung nach städtebaulichen Veränderungen

Der Teilabschnitt der Hermannstraße von der Hörder-Bach-Allee bis zum Beginn der Schüruferstraße ist im Juni in "Hörder Phoenixseeallee" umbenannt worden. Die Benennung ist nun rechtskräftig abgeschlossen und die Schilder vor Ort inzwischen aufgestellt.

Die Umbenennung erfolgte zur besseren Orientierung, insbesondere für Rettungsfahrzeuge, nachdem der Bereich durch städtebauliche Maßnahmen verändert wurde und der Abschnitt nun nicht mehr durchgängig befahren werden kann.

Die wichtigsten Behörden und Dritte - z.B. Finanzamt, Amtsgericht, Versorgungsunternehmen und Navigationsanbieter*innen - sind vom Tiefbauamt der Stadt Dortmund bereits über die Straßenumbenennung informiert worden.

Parallele Straßenbezeichnungen für ein Jahr zur Unterstützung der Umgewöhnung

Die neue und die alte Straßenbezeichnung werden beide - wie üblich bei solchen Umbenennungen - für ein Jahr parallel im öffentlichen Raum verbleiben, so dass z.B. Post- und Paketzustellungen auch weiterhin sichergestellt sind. Die alten Straßenschilder zeigen Besucher*innen und Anliegenden durch einen roten Strich, dass der Name zwar nicht mehr gilt, man aber am richtigen Ort ist. Beide Schilder zusammen sollen bei der Umgewöhnung helfen. Dies ist auch deshalb wichtig, weil Karten- und Routendienste wie zum Beispiel Google immer einige Zeit brauchen, um die Änderung aufzunehmen.

Für die Anwohner*innen des umbenannten Straßenabschnitts gilt:

  • Die Anwohnenden brauchen nun zum Teil neue Papiere. Die Umschreibung von Personalausweisen, Kraftfahrzeugscheinen, grundbuchlicher Daten oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) sind für die Betroffenen in diesem Zusammenhang gebührenfrei.
  • Kosten für private Umstellungen wie zum Beispiel Änderungen von Briefköpfen, Visitenkarten oder privaten Schildern können hingegen leider nicht übernommen werden.

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