Zwei Mädchen mit Skateboard auf der Halde am Phoenix See.

Der richtige Umgang mit Böden

Im Rahmen von baulichen Veränderungen an Grundstücken kommt es häufig zu einem Verlust von natürlichen Bodenfunktionen. Ein schonender Umgang mit naturbelassenen Böden ist daher ein wichtiges Ziel.

Weitere Informationen

Bild: Stadt Dortmund / Roland Gorecki

Umweltamt

Boden

Bodenschutz in Dortmund

Bedeutung des Bodens für Mensch und Umwelt

Böden sind neben Wasser und Luft eine essenzielle Lebensgrundlage: Ohne Boden gäbe es keinen Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Der Boden speichert Nährstoffe, Wasser und Kohlenstoff, spielt eine Schlüsselrolle beim Klimaschutz, indem er in großen Mengen CO2 speichern kann und bietet Platz für Landwirtschaft, Wälder und Siedlungen. Der Boden bewahrt außerdem Informationen über die Natur- und Kulturgeschichte.

Konkurrenz um Bodenflächen

Boden kann vielfältig genutzt werden – zum Beispiel für Landwirtschaft, Bebauung oder Naturschutz. Diese Nutzungen stehen oft in Konkurrenz zueinander: Ein bebauter Boden kann nicht mehr für den Anbau von Lebensmitteln, als Lebensraum oder als Wasserspeicher dienen. In dicht besiedelten Regionen wie Dortmund ist Boden daher besonders wertvoll.

Belastete Böden im Ruhrgebiet und darüber hinaus

Aufgrund der über 150-jährigen Industriegeschichte mit der Kohle-, Stahl- und Brauindustrie sind viele Böden im Ruhrgebiet verunreinigt. Diese Altlasten können eine Gefahr für Menschen und Umwelt darstellen und erfordern spezielle Maßnahmen zur Sanierung und Sicherung. In der ganzen EU sind derzeit 60-70 Prozent der Böden in einem „ungesunden“ Zustand.

Schutz und Sanierung durch die Untere Bodenschutzbehörde des Umweltamtes

Die Untere Bodenschutzbehörde des Umweltamtes der Stadt Dortmund ist sowohl für den nachhaltigen Schutz der bislang intakten Böden als auch für die Wiederherstellung belasteter Böden in Dortmund zuständig. Dabei geht es zum einen darum, unsere Böden vor übermäßigen Belastungen durch menschliche Nutzung zu bewahren. Zum anderen geht es darum, die belasteten Böden durch gezielte Maßnahmen zu sanieren und langfristig nutzbar zu halten. So wird der Boden als wertvolle Ressource für zukünftige Generationen erhalten. Die Aufgaben des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes umfassen:

  • Schutz von Böden vor vermeidbaren Einflüssen wie Verdichtung, Versiegelung oder Schadstoffeintrag
  • Erfassung und Untersuchung altlastverdächtiger Flächen
  • Bewertung der Bodenbelastung und möglicher Gefahren
  • Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen
  • Sicherung geschädigter Böden für eine sichere Nutzung

Vorsorgender Bodenschutz

Der vorsorgende Bodenschutz hat das Ziel, die Funktionen von Böde vor vermeidbaren äußeren Einflüssen zu schützen, insbesondere dort, wo Menschen auf diese Böden einwirken. Dieser Schutz ist im Bundes-Boden-Schutz-Gesetz (BBodSchG) in § 4 festgelegt:

(1) Jede*r, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, dass keine schädlichen Bodenveränderungen hervorgerufen werden.

Schädliche Bodenveränderungen können sowohl chemischer als auch physikalischer Natur sein. Chemische Veränderungen entstehen durch Schadstoffablagerungen, abgelagerte Abfälle, industrielle oder andere Verunreinigungen. Physikalische Veränderungen treten auf, wenn Böden verdichtet, versiegelt, nicht fachgerecht umgelagert oder falsch bewirtschaftet werden. Solche Eingriffe können bleibende Schäden verursachen.

So schützt die Bodenschutzbehörde den Boden bei Bauvorhaben

Bei großen Bauvorhaben prüft die Untere Bodenschutzbehörde, ob schutzwürdige Bodenfunktionen betroffen sind. Falls ja, kann sie ein Bodenschutzkonzept verlangen, in dem die Bauherrschaft darlegt, wie der Bodengeschützt wird, zum Beispiel vor Verdichtung. Die genaue Umsetzung wird von der Unteren Bodenschutzbehörde kontrolliert. Bei Verstößen kann sie die Baustelle zum Beispiel stilllegen und eine Sanierung anordnen. Dies kann sehr aufwändig und teuer werden.

Tipps zur Vermeidung von Bodenschäden

Um teure Schäden am Boden zu vermeiden, informiert das Landesamt für Natur, Umwelt- und Klima NRW (LANUK)über bodenschützende Maßnahmen bei Bauprojekten.

Bodenauftrag auf dem eigenen Grundstück

Sie möchten auf Ihrem Grundstück Boden aufbringen? Dann prüfen Sie bitte beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zunächst, ob ein Bauantrag erforderlich ist. Die Untere Bodenschutzbehörde wird im Baugenehmigungs-verfahren verwaltungsintern beteiligt und erteilt Ihnen Auflagen zum vorsorgenden Bodenschutz. Diese Auflagen müssen Sie umsetzen.

Kein Bauantrag erforderlich?

In diesem Fall prüfen Sie bitte, ob Sie Ihr Vorhaben bei der Unteren Bodenschutzbehörde anzeigen müssen:

Nachsorgender Bodenschutz

Altlasten in Dortmund

In einigen Bereichen des Stadtgebietes von Dortmund sind die Böden durch über 150 Jahre Industriegeschichte verunreinigt. Diese sogenannten Altlasten entstehen durch ehemalige Industrieanlagen oder alte Ablagerungen. Sie können zu schädlichen Bodenveränderungen oder anderen Gefahren führen.

Die Untere Bodenschutzbehörde erfasst und untersucht altlastverdächtige Flächen, um festzustellen, ob der Boden oder Untergrund belastet ist und Gefahren bestehen oder entstehen können. In vielen Fällen müssen schädliche Verunreinigungen gesichert oder beseitigt werden, um Mensch und Umwelt zu schützen.

Wiederherstellung und Nutzung belasteter Flächen

Belastete Flächen können saniert und für eine sichere Nutzung wiederhergestellt werden. Ein bekanntes Beispiel ist der PHOENIXSee, der als neuer Lebensraum durch die Sanierung von Altlasten entstanden ist.

Gesetzliche Regelungen

Die gesetzlichen Grundlagen für den Bodenschutz sind im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und in der Bundes-Boden-Schutz-Verordnung (BBodSchV) festgelegt. Sie regeln, wann eine Gefahr besteht und wie darauf reagiert werden muss.

Das Altlastenkataster

Die Untere Bodenschutzbehörde führt ein Altlastenkataster. Darin werden Informationen über alle bekannten belasteten Flächen gesammelt.

Das Altkastenkataster enthält:

  • Altlastenverdächtige Flächen, Altablagerungen und Altstandorte mit Umweltgefahr
  • Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen,
  • Grundstücks- und Nutzungsinformationen,
  • Erkenntnisse aus Gutachten über Boden- und Untergrunduntersuchungen.

Themen

Weitere Themen
Methanausgasungen

Methangas in Dortmund: Gefahren und Schutzmaßnahmen. Handbuch für Bauvorhaben und Baugenehmigungen.

Umgang mit Bodenbelastungen

Der Verdacht auf Bodenbelastung ist nach § 2 des Landesbodenschutzgesetzes unverzüglich zu melden. Weitere Details & Kontaktinfos finden Sie hier.

Umgang mit Böden

Schonender Bodenschutz in Dortmund: Erhaltung natürlicher Bodenfunktionen bei Bauvorhaben. Tipps für nachhaltiges Bauen.

Kataster der Altlasten und Altlastenverdachtsflächen

Kataster bietet Informationen zu Altlasten & schädlichen Standorten. Schriftliche Katasterauskünfte sind gebührenpflichtig erhältlich. Mehr hier.

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Altlastensanierung

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Wir informieren Sie umfassend zum Thema Methangasmanagement & unsere Maßnahmen: Weitere Informationen wie Anwendungsbereiche & mehr finden Sie hier.