Boden
Umgang mit Bodenbelastungen
Ergeben sich im Rahmen von Erdarbeiten Bodenauffälligkeiten, zum Beispiel hinsichtlich Geruch, Farbe, Konsistenz oder Zusammensetzung, so besteht nach § 2 des Landesbodenschutzgesetzes (LBodSchG) die Verpflichtung, die Bodenauffälligkeiten unverzüglich der unteren Bodenschutzbehörde zu melden.
Grundstücke, für die bereits ein Bodenbelastungsverdacht vorliegt, sind bei der Planung oder im Vorfeld der Baumaßnahme zu untersuchen. Die Beurteilung von Böden erfolgt immer nutzungsbezogen unter Berücksichtigung sämtlicher Standorteigenschaften und Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden und Wasser). Dabei wird neben der derzeitigen auch die geplante Nutzung betrachtet. Bei der Bewertung spielen die Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und die umwelt- und gesundheitsvorsorgenden Kriterien des Bauplanungsrechtes eine Rolle. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird die Einleitung weiterer Maßnahmen (zum Beispiel Detailuntersuchungen, Sanierungsuntersuchungen, Erstellung eines Sanierungskonzeptes, Durchführung von Sicherungs- und / oder Dekontaminierungsmaßnahmen) erforderlich. Sämtliche Maßnahmen müssen mit der unteren Bodenschutzbehörde abgestimmt werden.
Bei aufwändigen Sanierungen und im Flächenrecycling haben sich die Aufstellung von Sanierungsplänen und die Erklärung der behördlichen Verbindlichkeit (§ 13 BBodSchG) bewährt. Nähere Informationen zum Thema Sanierungspläne im Flächenrecycling – Ein Instrument für die Bauleitplanung findet sich auf der Seite des
Kontakt
Stadt Dortmund – Umweltamt - Untere Bodenschutzbehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
-
Montagbis und bis
-
Dienstagbis und bis
-
Mittwochbis und bis
-
Donnerstagbis und bis
-
Freitagbis
Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!
Die Stadterneuerung Westerfilde & Bodelschwingh mit insgesamt 220 Hektar. Einfamilienhäuser eingebettet in viel Grün.
Die Dortmunder Nordstadt, mit einer Gesamtfläche von 1.444 ha, erstreckt sich über die Quartiere Hafen, Nordmarkt und Borsigplatz.
Informationen zum Thema Baurechtliche Satzungen aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund
Informationen über die Straße Freistuhl in der Stadt Dortmund, die eine Verbindung vom Königswall zur Kampstraße bildet.
Erhalten Sie hier einen Überblick zu den einzelnen Programmpunkten des diesjährigen Tag des offenen Denkmals.
Förderprogramm für Huckarde-Nord: Verschönern Sie Ihre Höfe und Fassaden mit finanzieller Unterstützung. Erfahren Sie mehr in den Förderrichtlinien.
Erfahren Sie mehr über das Stadterneuerungsprogramm in Hörde und wie es das Stadtzentrum aufwertet und stabilisiert.
Informationen zum Verbindungsweg von der Fußgängerzone zum See im Rahmen des Projektes Stadterneuerung Hörde aus dem Amt für Stadterneuerung.
Erfahren Sie mehr über unsere kostenlose Mobilitätsberatung für zehn Unternehmen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.
Informationen und Erfahrungsberichte zur Lastenradförderung im Rahmen des Projektes "Emissionsfreie Innenstadt" der Stadt Dortmund finden Sie hier.
Die Zukunft der Dortmunder City gestaltet die Stadt Dortmund in einer starken Allianz mit vielen privaten Akteur*innen und Organisationen.
Informationen zu Erkundungsbohrungen für Standsicherheit & Baugrundsicherung und erforderliche Bohrarbeiten unter wasserrechtlicher Überprüfung.
Die Stadterneuerung Westerfilde & Bodelschwingh mit insgesamt 220 Hektar. Einfamilienhäuser eingebettet in viel Grün.
Entdecken Sie Dortmunds verborgene Schätze mit dem Denkmal des Monats. Erfahren Sie spannende Geschichten über weniger bekannte Denkmäler.
Erfahren Sie mehr zu dem Projekt "Emissionsfreie Innenstadt" der Stadt Dortmund zur Minderung von Treibhausgasemissionen im Straßenverkehr.