Boden
Umgang mit Bodenbelastungen
Ergeben sich im Rahmen von Erdarbeiten Bodenauffälligkeiten, zum Beispiel hinsichtlich Geruch, Farbe, Konsistenz oder Zusammensetzung, so besteht nach § 2 des Landesbodenschutzgesetzes (LBodSchG) die Verpflichtung, die Bodenauffälligkeiten unverzüglich der unteren Bodenschutzbehörde zu melden.
Grundstücke, für die bereits ein Bodenbelastungsverdacht vorliegt, sind bei der Planung oder im Vorfeld der Baumaßnahme zu untersuchen. Die Beurteilung von Böden erfolgt immer nutzungsbezogen unter Berücksichtigung sämtlicher Standorteigenschaften und Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden und Wasser). Dabei wird neben der derzeitigen auch die geplante Nutzung betrachtet. Bei der Bewertung spielen die Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und die umwelt- und gesundheitsvorsorgenden Kriterien des Bauplanungsrechtes eine Rolle. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird die Einleitung weiterer Maßnahmen (zum Beispiel Detailuntersuchungen, Sanierungsuntersuchungen, Erstellung eines Sanierungskonzeptes, Durchführung von Sicherungs- und / oder Dekontaminierungsmaßnahmen) erforderlich. Sämtliche Maßnahmen müssen mit der unteren Bodenschutzbehörde abgestimmt werden.
Bei aufwändigen Sanierungen und im Flächenrecycling haben sich die Aufstellung von Sanierungsplänen und die Erklärung der behördlichen Verbindlichkeit (§ 13 BBodSchG) bewährt. Nähere Informationen zum Thema Sanierungspläne im Flächenrecycling – Ein Instrument für die Bauleitplanung findet sich auf der Seite des
Kontakt
Stadt Dortmund – Umweltamt - Untere Bodenschutzbehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
-
Montagbis und bis
-
Dienstagbis und bis
-
Mittwochbis und bis
-
Donnerstagbis und bis
-
Freitagbis
Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!
Infos zum Adventskalender am Borsigplatz in der Nordstadt von Dortmund.
Die Südliche Gartenstadt in Dortmund: Historische Schätze bedroht. Erfahren Sie mehr über den Denkmalschutz und die aktuellen Planungen.
Hier erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Vermessungen wie Gebäudeeinmessung, Grenzvermessung oder Grob- und Feinabsteckung.
Wo heute Autos fahren und stehen, soll im Rosenviertel künftig mehr Raum für urbanes Leben in entspannter Atmosphäre sein.
Die Stadterneuerung Westerfilde & Bodelschwingh mit insgesamt 220 Hektar. Einfamilienhäuser eingebettet in viel Grün.
Die Wohnungsbaukoordination im Amt für Wohnen unterstützt die Zusammenarbeit zwischen planungsbeteiligten Ämtern der Stadt & der Wohnungswirtschaft.
Heimathafen Nordstadt der Nordstadt Dortmund
Hafenspaziergang der Nordstadt Dortmund
Siegerentwurf für die Umgestaltung von Sonnenplatz und Möllerbrücke in Dortmund steht fest. Erfahren Sie mehr über den Wettbewerb.
Das Quartier Hafen der Nordstadt Dortmund
Hofmärkte der Nordstadt Dortmund
Erfahren Sie mehr zu den Maßnahmen im Bezug auf das Projekt "Emissionsfreie Innenstadt" des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.
Informationen zum Thema "CITY 2030 - Konzept zur Entwicklung der City Dortmund" aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund
Informationen zum Stadtteilfond: Westerfilde & Bodelschwingh für die Finanzierung ihrer Ideen zur Aufwertung des Viertels.
Projekte und Termine des Quartiersmanagements Nordstadt