Fischerprüfung
Personliche Vorsprache ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Sie können sich für die Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde Dortmund anmelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Dortmund haben. Wenn Sie außerhalb Dortmunds wohnen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der für Sie zuständigen unteren Fischereibehörde. Jugendliche müssen mindestens 13 Jahre alt sein und den Antrag vom Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen (Termine der Prüfungen werden in der Tagespresse und bei Dortmunder Fischereivereinen bekannt gegeben). Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung werden von mehreren Fischereivereinen durchgeführt.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Prüfungsgebühr: 50,00 €
Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren mit Bargeld ist ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten mögich. Außerdem besteht die Möglichkeit die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen.
Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag (bei Jugendlichen Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
- Ggf. Ausnahmegenehmigung der zuständigen unteren Fischereibehörde (bei Antragstellern mit erstem Wohnsitz außerhalb Dortmunds)
Fristen
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.
Voraussetzungen
Vollendung des dreizehnten Lebensjahres.
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Fischerprüfung vom 26.11.97 in Verbindung mit § 31 des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen vom 22.06.94, sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.01 in der z. Z. gültigen Fassung.
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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