Service

Fischerprüfung

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

online

Sie können sich für die Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde Dortmund anmelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Dortmund haben. Wenn Sie außerhalb Dortmunds wohnen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der für Sie zuständigen unteren Fischereibehörde. Jugendliche müssen mindestens 13 Jahre alt sein und den Antrag vom Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.

Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen (Termine der Prüfungen werden in der Tagespresse und bei Dortmunder Fischereivereinen bekannt gegeben). Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung werden von mehreren Fischereivereinen durchgeführt.

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Online-Services und Formulare

Gebühren

Prüfungsgebühr: 50,00 €

Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren mit Bargeld ist ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten mögich. Außerdem besteht die Möglichkeit die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen.

Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag (bei Jugendlichen Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
  • Ggf. Ausnahmegenehmigung der zuständigen unteren Fischereibehörde (bei Antragstellern mit erstem Wohnsitz außerhalb Dortmunds)

Fristen

Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.

Voraussetzungen

Vollendung des dreizehnten Lebensjahres.

Rechtsgrundlagen

Verordnung über die Fischerprüfung vom 26.11.97 in Verbindung mit § 31 des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen vom 22.06.94, sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.01 in der z. Z. gültigen Fassung.

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierBar
  • Erreichbarkeit
    • Montag
      bis
    • Dienstag
      bis und bis
    • Mittwoch
      bis und bis
    • Donnerstag
      bis und bis
    • Freitag
      Geschlossen
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!

    Weitere Services

    Zur Service-Übersicht
    Abfallberatung (gewerbliche Abfälle)

    Wir informieren zur Beratung von Unternehmen & Gewerbetreibenden in Fragen der Abfallvermeidung/ Abfallentsorgung/ Abfallverwertung – Details hier.

    Abfallpatenschaften

    Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.

    Abfallrechtliche Verfahren

    Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.

    Abgeschleppte Fahrzeuge

    Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.

    Abwasserbeseitigung (privat)

    Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.

    Abwehr von Großschadensereignissen

    Abwehr von Großschadensereignissen

    Aktenvernichtung

    Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).

    Aktionsplan für Teilhabe und Bildung

    „Stark aus der Krise“ – Chancen für Kinder, Jugendliche & Familien: Mehr zum „Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe & Bildung“ der Stadt Dortmund.

    Online-Service

    Altkleider

    Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.

    Altlastenkataster

    Hier finden Sie Details zum Altlastenkataster in Dortmund: Wir erteilen Informationen & beraten rund um Themen wie schädliche Bodenveränderungen.

    Online-Service

    Altlastensanierung

    Wir von der Stadt Dortmund beraten bei der Konzeption von Bodensanierungen & Flächenaufbereitungen. Details zur Altlastensanierung finden Sie hier.

    Amtliche Grenzanzeige

    Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.

    Änderung der Lagebezeichnung

    Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.

    Änderung der Nutzungsart

    Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.

    Anerkennung von Angeboten nach der AnFöVO

    Wir informieren Sie über anerkannte Angebote für Pflegebedürftige zur Unterstützung im Alltag. Formulare und Details zu Gebühren & Unterlagen – hier.