Service

Feinstaubplakette / Umweltplakette

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

Fahrzeuge weden nach festgelegten Schadstoffgruppen gekennzeichnet.

Damit Sie mit Ihrem Fahrzeug in Umweltzonen fahren zu dürfen, benötigen Sie die hierfür notwendige Feinstaubplakette (auch Umweltplakette genannt). Mit der Feinstaubplakette werden Fahrzeuge in festgelegte Schadstoffgruppen eingruppiert und gekennzeichnet.

Wo bekomme ich die Feinstaubplakette?

Die Feinstaubplakette bekommen Sie bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund im Stadthaus und in den Bezirksverwaltungsstellen. Außerdem können Feinstaubplaketten bei den technischen Diensten wie TÜV, GTÜ, KÜS, Dekra und den AU-berechtigten Werkstätten erworben werden.

Wo erfahre ich, ob mein Fahrzeug eine Feinstaubplakette erhält, beziehungsweise zu welcher Schadstoffgruppe es zählt?

Ob das Fahrzeug eine Feinstaubplakette erhält, beziehungsweise zu welcher Schadstoffgruppe es zählt, kann unter der Internetadresse www.feinstaubplakette.de zuvor festgestellt werden.

In welchen Städten gibt es Umweltzonen?

Die städteübergreifende Umweltzone Ruhrgebiet besteht aus den Städten: Dortmund, Bochum, Herne, Bottrop, Gladbeck, Gelsenkirchen, Herten, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Duisburg, Oberhausen, Mühlheim a.d. Ruhr, Essen, Hagen.

Was passiert, wenn ich ohne Plakette in eine Umweltzone fahre?

Falls Sie eine Umweltzone befahren, ohne eine Feinstaubplakette sichtbar an der rechten unteren Seite der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs befestigt zu haben, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von derzeit 80 Euro.

Brauche ich bei einem Umzug eine neue Feinstaubplakette?

Wenn Ihr neuer Wohnsitz in einem anderen Zulassungsbezirk liegt und Ihr Fahrzeug ein anderes Kennzeichen erhält, benötigen Sie eine neue Feinstaubplakette, da das in der Plakette eingetragene Kennzeichen stets mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs übereinstimmen muss.

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz Mobilität & Verkehr

Gebühren

5,95 € je Plakette

Links

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bei ausländischen Fahrzeugen die Fahrzeugpapiere

Fristen

Sofort

Voraussetzungen

Berechtigte Emissionsklasse

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge, kurz Feinstaubverordnung
  • 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV)
  • § 40 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
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    Aplerbecker Marktplatz 21
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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

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    Brackeler Hellweg 170
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    Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

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    August-Wagner-Platz 2-4
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    Hörder Bahnhofstr. 16
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    Rahmer Str. 15
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