Feinstaubplakette / Umweltplakette
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Fahrzeuge werden nach festgelegten Schadstoffgruppen gekennzeichnet.
Damit Sie mit Ihrem Fahrzeug in Umweltzonen fahren zu dürfen, benötigen Sie die hierfür notwendige Feinstaubplakette (auch Umweltplakette genannt). Mit der Feinstaubplakette werden Fahrzeuge in festgelegte Schadstoffgruppen eingruppiert und gekennzeichnet.
Wo bekomme ich die Feinstaubplakette?
Die Feinstaubplakette bekommen Sie bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund im Stadthaus und in den Bezirksverwaltungsstellen. Außerdem können Feinstaubplaketten bei den technischen Diensten wie TÜV, GTÜ, KÜS, Dekra und den AU-berechtigten Werkstätten erworben werden.
Wo erfahre ich, ob mein Fahrzeug eine Feinstaubplakette erhält, beziehungsweise zu welcher Schadstoffgruppe es zählt?
Ob das Fahrzeug eine Feinstaubplakette erhält, beziehungsweise zu welcher Schadstoffgruppe es zählt, kann unter der Internetadresse
In welchen Städten gibt es Umweltzonen?
Die städteübergreifende Umweltzone Ruhrgebiet besteht aus den Städten: Dortmund, Bochum, Herne, Bottrop, Gladbeck, Gelsenkirchen, Herten, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Duisburg, Oberhausen, Mühlheim a.d. Ruhr, Essen, Hagen.
Was passiert, wenn ich ohne Plakette in eine Umweltzone fahre?
Falls Sie eine Umweltzone befahren, ohne eine Feinstaubplakette sichtbar an der rechten unteren Seite der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs befestigt zu haben, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von derzeit 80 Euro.
Brauche ich bei einem Umzug eine neue Feinstaubplakette?
Wenn Ihr neuer Wohnsitz in einem anderen Zulassungsbezirk liegt und Ihr Fahrzeug ein anderes Kennzeichen erhält, benötigen Sie eine neue Feinstaubplakette, da das in der Plakette eingetragene Kennzeichen stets mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs übereinstimmen muss.
Gebühren
5,95 € je Plakette
(Zahlmöglichkeit mit EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)
Links
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bei ausländischen Fahrzeugen die Fahrzeugpapiere
Fristen
Sofort
Voraussetzungen
Berechtigte Emissionsklasse
Rechtsgrundlagen
- Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge, kurz Feinstaubverordnung
- 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV)
- § 40 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Anschrift und Erreichbarkeit
44287 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel
Anschrift und Erreichbarkeit
44143 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving
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44339 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Anschrift und Erreichbarkeit
44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Anschrift und Erreichbarkeit
44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44388 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Anschrift und Erreichbarkeit
44359 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
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44328 Dortmund
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