Verlängerung eines Fischereischeins
Personliche Vorsprache ist möglich.
Dortmunder Bürgerinnen und Bürger können die Verlängerung eines Jahres-, Fünfjahres- oder Jugendfischereischeines beantragen.
Gebühren
Jahresfischereischein: 16,00 Euro
Fünfjahresfischereischein: 48,00 Euro
Jugendfischereischein: 8,00 Euro
Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren mit Bargeld ist ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten mögich. Außerdem besteht die Möglichkeit die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen.
Unterlagen
Jahres-, Fünfjahres- oder Jugendfischereischeins:
- den letzten Fischerei- oder Jugendfischereischein
- ggf. ein neues Lichtbild
- Personalausweis oder Pass
In anderen Bundesländern nach den dort geltenden gesetzlichen Vorschriften abgelegte Fischerprüfungen werden anerkannt, soweit der Prüfungsbewerber zum Zeitpunkt der Prüfung seinen ständigen Wohnsitz in dem jeweiligen Bundesland hatte. In diesen Fällen wird zusätzlich ein neues Lichtbild benötigt.
Voraussetzungen
Der 1. Wohnsitz muss in Dortmund liegen.
Weitere Voraussetzungen unter "Notwendige Unterlagen".
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Verlängerung von Fischereischeinen sind die §§ 31ff des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen vom 22.06.94 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.01 in der z. Z. gültigen Fassung.
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
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