Antrag auf Entwässerungsgenehmigung
Personliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Prüfen und genehmigen des ordnungsgemäßen Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz. Die Antragsbearbeitung und Bauabnahme erfolgt vor Ort.
Im Rahmen der Beantragung der Entwässerungsgenehmigung wird die geplante Entwässerung des Bauvorhabens geprüft und sichergestellt, dass alles richtig ist und die Genehmigung erteilt werden kann.
Sollte es hier oder da haken, so finden wir gemeinsam mit den Antragstellenden eine Lösung. Denn grundsätzlich gilt: Wir stehen an Ihrer Seite - und nicht in Ihrem Weg!
Voraussetzung für die Beantragung einer Entwässerungsgenehmigung ist die Erteilung der Kanaldatenauskunft, die direkt über das Serviceportal unter Antrag auf Kanaldatenauskunft beantragt werden kann.
Der Entwässerungsantrag kann dagegen derzeit ausschließlich per Post oder persönlich
eingereicht werden
Als Hilfestellung für Architekt*innen und Entwurfsverfasser*innen haben wir zusätzlich einige Muster und Berechnungshilfen zur Verfügung gestellt, siehe „Muster und Anlagen zum Entwässerungsantrag“.
Wir empfehlen Ihnen sich parallel, besser noch bevor Sie beim Bauordnungsamt den Bauantrag einreichen, sich mit uns in Verbindung zu setzen und die Entwässerung Ihres Grundstücks abzuklären.
Die Anschlüsse dürfen nur von einem von der Stadt Dortmund zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden. Die Liste der zugelassenen Firmen wird der Genehmigung beigefügt.
In einigen Erschließungsgebieten ist die Anschlussleitung bereits vom Erschließungsträger auf das Grundstück verlegt worden. In diesen Fällen erhalten Sie keine gesonderte Firmenliste von uns.
Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Bauvorhabens die Informationen zur Gestaltung von Vorgärten.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Für die Prüfung des Entwässerungsantrags werden gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dortmund derzeit Gebühren in Höhe von 590,00 Euro je Einzelantrag (Regelfall) erhoben. Zusätzlich fallen für
die Abnahme des Hausanschlusskanals Gebühren in Höhe von aktuell 133,00 Euro je angefangener Stunde an.
Informationsblätter
Unterlagen
- Antrag auf Entwässerungsgenehmigung
- Kanaldatenauskunft
- Übersichtslageplan
- Entwässerungsgrundriss
- Entwässerungslängsschnitt
- Berechnungen
Fristen
Die Genehmigung für den Kanalhausanschluss muss satzungsgemäß bis spätestens 4 Wochen vor Baubeginn erteilt worden sein. Bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit max. 4 Wochen.
Voraussetzungen
- Kanaldatenauskunft
- Antragstellung
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund
Verwaltungsgebührenordnung
Kontakt
Stadt Dortmund - Grundstücksentwässerung
Anschrift und Erreichbarkeit44147 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Kontakt
Kontakt
Kontakt
Kontakt
Kontakt
Weitere Services
Die Anliegerbeitragsbescheinigung gibt Auskunft über Erschließungs- & Straßenausbaubeiträge. Den Antrag, Details zu Gebühren & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Durch die Straßenhöhenauskunft erhalten Sie genau Angaben über die Maße – zum Beispiel wenn sie einen Stellplatz erstellen wollen.
Mehr Details zum Antrag auf Kanaldatenauskunft für Bürger*innen & Unternehmen, die einen Anschluss an den öffentlichen Kanal erstellen wollen – hier.
Online-Service
Informationen zum Thema Bauaktenansicht: Die Stadt Dortmund archiviert zu öffentlich-rechtlichen Zwecken "Bauakten" – weitere Details finden Sie hier.
Online-Service
Was hat es mit einem Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren auf sich? Welche Gebäude betrifft es? Antworten & Details zum Thema – hier.
Online-Service
Informationen zur Beantragung einer Baugenehmigung für Werbeanlagen.
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Informationen über das Baugenehmigungsverfahren für die Errichtung & Änderung von Vorhaben, Anlagen & Einrichtungen mit besonderen Anforderungen.
Online-Service
Sie möchten sich über den Stand Ihres (Bau-)Antrags informieren? Details dazu, zur Anmeldung im Bauportal Dortmund, Links & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Erfahren Sie hier, wie Sie Beschwerden, Anregungen oder Fragen zu aktuellen oder geplanten Baumaßnahmen an das Tiefbauamt richten können.
Die Ausnahmegenehmigung zum Abstellen eines Containers auf öffentlichen Wegeflächen ist über einen Containerdienst zu beantragen. Mehr Details hier.
Wir informieren Sie über die Denkmalliste der Stadt Dortmund – Inhalt: alle Bau- & Bodendenkmäler & bewegliche Denkmäler im Stadtgebiet – Details hier
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Eigentumsförderung: Das Land NRW fördert den Erwerb/ den Neubau von Wohneigentum durch zinsgünstige Darlehen mit Teilschulderlass. Mehr Details hier.
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Erteilung einer Löschungsbewilligung für im Grundbuch gesicherte Belegungsbindungen – Formulare, Online-Services & mehr Details finden Sie hier.
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Als Teil der Bauleitplanung der Gemeinde stellt ein Flächennutzungsplan die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar – mehr Details hier.
Wir informieren Sie, wer nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis benötigt und welche Voraussetzungen bestehen. Erfahren Sie hier mehr.
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