Service

Einbürgerung

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Einbürgerungen, Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises, Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit, Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

  • Einbürgerungen
  • Staatsangehörigkeitsfeststellungen
  • Beibehaltungsgenehmigung
  • Verzichtserklärung

Aufenthalt, Einbürgerung & Ausländerwesen

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Gebühren

Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255,00 € für jede Person. Die Gebühr ermäßigt sich für minderjährige Kinder, die miteingebürgert werden und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes haben, auf 51,00 €.

Auf Antrag gewährt die Stadt Dortmund in begründeten Einzelfällen eine Gebührenermäßigung um die Hälfte.

Die Stadt Dortmund erhebt bereits unmittelbar nach Antragsstellung einen Gebührenvorschuss in Höhe von ¾ der Einbürgerungsgebühr. Der verbleibende Restbetrag wird erst bei Vollzug der Einbürgerung erhoben.

Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung beträgt 255 € (für minderjährige Kinder gemeinsam mit den Eltern: 51 € je Kind).

Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 25 €.

Das Verwaltungsverfahren beim Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist gebührenfrei.

Ablehnung und Antragsrücknahme (nach Beginn der sachlichen Bearbeitung) sind ebenfalls gebührenpflichtig (in der Regel 75% der Verwaltungsgebühr).

Informationsblätter

Voraussetzungen

Individuelle Voraussetzungen müssen vorliegen, z. B.

  • Sprachkenntnisse,
  • ausreichendes Einkommen,
  • Unbescholtenheit. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Einbürgerungsbehörde.

Rechtsgrundlagen

  • Staatsangehörigkeitsgesetz
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht

Kontakt

Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1
44135 Dortmund
Öffnungszeiten:

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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