Einbürgerung (38/4-2)
Sie leben schon lange in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt, aber keinen deutschen Pass? Sie sind ein Teil der Gesellschaft, aber nicht rechtlich gleichberechtigt? Nachdem Sie schon lange Dortmunder*innen geworden sind, können Sie in diesem Team die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Mit der Staatsbürgerschaft erhalten Sie alle Rechte und Pflichten. Sie sind dann Mitglied einer starken Gemeinschaft, die wichtig ist für den Frieden, die Demokratie und den Wohlstand in Europa.
Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für eine Einbürgerung erfüllen sollten und welche Vorteile eine Einbürgerung mit sich bringt. Falls Sie unsicher sind, ob eine Einbürgerung für Sie in Frage kommt oder wenn Sie Fragen zum Verfahren haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen dieses Teams in einem Termin zur Verfügung.
Termine können Sie
Stadt Dortmund - Amt für Migration - Einbürgerung (38/4-2)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Herzlich willkommen in Dortmund! Als neuer Bürge*rin finden Sie hier einen ersten Überblick über Ihre neue Heimat.
Alle Infos für die Schul-Anmeldung für neu zugewanderte Schüler*innen in Dortmund.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.