Einbürgerung (38/4-2)
Sie leben schon lange in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt, aber keinen deutschen Pass? Sie sind ein Teil der Gesellschaft, aber nicht rechtlich gleichberechtigt? Nachdem Sie schon lange Dortmunder*innen geworden sind, können Sie in diesem Team die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Mit der Staatsbürgerschaft erhalten Sie alle Rechte und Pflichten. Sie sind dann Mitglied einer starken Gemeinschaft, die wichtig ist für den Frieden, die Demokratie und den Wohlstand in Europa.
Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für eine Einbürgerung erfüllen sollten und welche Vorteile eine Einbürgerung mit sich bringt. Falls Sie unsicher sind, ob eine Einbürgerung für Sie in Frage kommt oder wenn Sie Fragen zum Verfahren haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen dieses Teams in einem Termin zur Verfügung.
Termine können Sie
Stadt Dortmund - Amt für Migration - Einbürgerung (38/4-2)
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Herzlich willkommen in Dortmund! Als neuer Bürge*rin finden Sie hier einen ersten Überblick über Ihre neue Heimat.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Alle Infos für die Schul-Anmeldung für neu zugewanderte Schüler*innen in Dortmund.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.