Stadt Dortmund Wappen
  1. Startseite
  2. Themen
  3. Aufenthalt, Einbürgerung & Ausländerwesen
  4. Einbürgerung (38/4-2)
Amt für Migration zur Fachbereichsstartseite

Einbürgerung (38/4-2)

Sie leben schon lange in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt, aber keinen deutschen Pass? Sie sind ein Teil der Gesellschaft, aber nicht rechtlich gleichberechtigt? Nachdem Sie schon lange Dortmunder*innen geworden sind, können Sie in diesem Team die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Mit der Staatsbürgerschaft erhalten Sie alle Rechte und Pflichten. Sie sind dann Mitglied einer starken Gemeinschaft, die wichtig ist für den Frieden, die Demokratie und den Wohlstand in Europa.

Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für eine Einbürgerung erfüllen sollten und welche Vorteile eine Einbürgerung mit sich bringt. Falls Sie unsicher sind, ob eine Einbürgerung für Sie in Frage kommt oder wenn Sie Fragen zum Verfahren haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen dieses Teams in einem Termin zur Verfügung.

Termine können Sie online vereinbaren.

Zum Service: Einbürgerung

Stadt Dortmund - Amt für Migration - Einbürgerung (38/4-2)

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Olpe 1
44135 Dortmund
Öffnungszeiten

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Mehr zum Thema

Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)

Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.

Information Einbürgerung (38/4-3)

Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).

Asyl & Bleiberechte (38/3-2)

Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.

Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1)

Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.

Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)

Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.

Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels

Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).

Anmeldung für neu zugewanderte Schüler*innen

Alle Infos für die Schul-Anmeldung für neu zugewanderte Schüler*innen in Dortmund.

Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)

Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.

Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)

Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).

Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.

Einbürgerung (38/4-2)

Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.

Ausbildung & Studium (38/2-2)

Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.

"lokal willkommen"

Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund

Brexit

Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")