Service

Jägerprüfung

persönlich

Personliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

Sie können sich für die Jägerprüfung bei der unteren Jagdbehörde in Dortmund anmelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Dortmund haben. Jugendliche müssen mindestens 15 Jahre alt sein und den Antrag vom Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.

Prüfungstermine werden durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz festgesetzt und in der Tagespresse bekannt gegeben. In Dortmund werden verschiedene Vorbereitungslehrgänge auf die Jägerprüfung angeboten. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der Unteren Jagdbehörde eingereicht werden.

Umwelt, Nachhaltigkeit & Klimaschutz

Online-Services und Formulare

Gebühren

Prüfungsgebühr: 250 €

Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren mit Bargeld ist ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten mögich. Außerdem besteht die Möglichkeit die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen.

Informationsblätter

Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag (bei Jugendlichen Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
  • ein Nachweis einer Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern;
  • ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur "Kundigen Person" nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004;
  • ein amtliches Führungszeugnis (gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz), das nicht älter als 6 Monate sein darf.

Fristen

Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin der schriftlichen Prüfung einzureichen.

Voraussetzungen

Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres.

Rechtsgrundlagen

Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 31.03.2010 in Verbindung mit § 17 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen vom 07.12.1994 in der z. Z. gültigen Fassung sowie der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 in der z. Z. gültigen Fassung.

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - informierBar
  • Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis
    • Dienstag
      bis und bis
    • Mittwoch
      bis und bis
    • Donnerstag
      bis und bis
    • Freitag
      Geschlossen
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Weitere Services

    Zur Service-Übersicht
    Abfallberatung (gewerbliche Abfälle)

    Wir informieren zur Beratung von Unternehmen & Gewerbetreibenden in Fragen der Abfallvermeidung/ Abfallentsorgung/ Abfallverwertung – Details hier.

    Abfallpatenschaften

    Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.

    Abfallrechtliche Verfahren

    Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.

    Abgeschleppte Fahrzeuge

    Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.

    Abwasserbeseitigung (privat)

    Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.

    Abwehr von Großschadensereignissen

    Abwehr von Großschadensereignissen

    Aktenvernichtung

    Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).

    Aktionsplan für Teilhabe und Bildung

    „Stark aus der Krise“ – Chancen für Kinder, Jugendliche & Familien: Mehr zum „Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe & Bildung“ der Stadt Dortmund.

    Online-Service

    Altautoverordnung

    Altautoverordnung: Für die Stilllegung/ Abmeldung Ihres KFZ ist ein Verwertungsnachweis / eine Verbleibserklärung nötig. Alle Informationen – hier.

    Altersrente für Frauen

    Alle Informationen zum Thema Altersrente für Frauen: Rechtsgrundlagen, Online-Antrag, Voraussetzungen & weitere Details. Hier erfahren Sie mehr.

    Online-Service

    Altersrente für langjährige Versicherte

    Rente für Versicherte, die die große Wartezeit erfüllen (35 Jahre) und nicht bis zur Regelaltersrente warten müssen – Details dazu finden Sie hier.

    Online-Service

    Altersrente für Schwerbehinderte

    Altersrente für Schwerbehinderte: Wenn Sie das Rentenalter erreichen, muss ein Antrag gestellt werden – Details, Anträge & mehr finden Sie hier.

    Online-Service

    Altersrente (Regelaltersrente) beantragen

    Wie können Sie Ihre Altersrente (Regelaltersrente) beantragen? Alle Informationen, wie Anträge, Fristen Kontaktinformationen & mehr finden Sie hier.

    Online-Service

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

    Informationen zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit im Überblick. Details - z. B. Voraussetzungen & mehr finden Sie hier.

    Online-Service

    Altkleider

    Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.