Erwerb von Bindungen
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Sie können gegen einen Zuschuss der Stadt Dortmund Belegungsbindungen an Ihren Mietwohnungen einräumen.
Wenn Sie über geeigneten Wohnraum verfügen, können Sie der Stadt Dortmund eine befristete Zweckbindung an Ihrem Mietwohnraum einräumen. Wahlweise wird die Zweckbindung über fünf oder zehn Jahre begründet, im Gegenzug erhalten Sie einen Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je Monat der Zweckbindung und Quadratmeter Wohnfläche:
- Bei freien Wohnungen 2,00 €
- Bei vermieteten Wohnungen 2,00 €
- Bei Wohnungen, die sich aufgrund einer früheren Förderung noch in der Zweckbindung befinden 1,00 €
Beispielsweise könnte die Stadt Dortmund eine zehnjährige Bindung an einer derzeit freien Wohnung mit 70 qm Wohnfläche für 16.800 € ankaufen.
Bei den Bindungen handelt es sich um eine Mietpreisbindung sowie ein Benennungs- und Besetzungsrecht. Dies bedeutet, dass die Miete auf 6,40 €/m² begrenzt wird und dass der Wohnraum Haushalten mit Wohnberechtigung vorenthalten ist. Das Amt für Wohnen hat außerdem ein Vorrecht bei der Belegung freier Wohneinheiten.
Bewilligungsbehörde und Ansprechpartner ist das Team Wohnraumförderung im Amt für Wohnen.
Eine Kontaktaufnahme vor Antragstellung wird empfohlen, damit die Förderfähigkeit frühzeitig geprüft werden kann. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite im Kontaktfeld; das Antragsformular und weitere Infos
Online-Services und Formulare
Gebühren
Für eine Bewilligung nach den Bestimmungen zum Erwerb von Bindungen (BEB NRW 2022) werden keine Gebühren erhoben.
Links
Unterlagen
- die Bauzeichnung im Maßstab 1 : 100 mit eingezeichneter Möbelstellung
- die Berechnung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung
- der Lageplan nach den Vorschriften der BauO NRW (2018)
- gegebenenfalls die Vertretungsvollmacht für die Bevollmächtigte/den Bevollmächtigten
- eine Grundbuchblatt-Abschrift nach neuestem Stand
- gegebenenfalls eine vollständige Kopie des Erbbaurechtsvertrages
Voraussetzungen
- Das Objekt liegt in Dortmund.
- Das Objekt ist frei, wird in den kommenden 6 Monaten frei oder ist in der Nachwirkungsfrist einer vergangenen Förderung.
- Das Objekt weist eine angemessene Qualität auf
Rechtsgrundlagen
Eine Förderung erfolgt auf Grundlage des
Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumförderung
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis
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MittwochGeschlossen
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Ab 13:00 Uhr nur mit Termin. Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die Eigentümerin oder Eigentümer von geeignetem Wohnraum sind.
Was wird gefördert?
Gefördert wird bestehender Wohnraum, der für die Dauer von 5 oder 10 Jahren eine Mietpreis- und Belegungsbindung zugunsten von wohnberechtigten Haushalten der Einkommensgruppe A erhält.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt je m² Wohnfläche und Monat der Zweckbindung:
- Bei freien Wohnungen 2,00 €
- Bei vermieteten Wohnungen 2,00 € und
- Bei Wohnungen, die sich aufgrund einer früheren Förderung noch befristet in der Zweckbindung befinden 1,00 €
Bei einer freien 80 m² Wohnung, und zehn Jahren Zweckbindung beträgt der Zuschuss folglich: 19.200 €
2 € * 80 m² * (12 Monate * 10 Jahre)
Was sind Mietpreis- und Belegungsbindungen?
Eine Mietpreisbindung bedeutet, dass von den Mietenden maximal die Bewilligungsmiete gefordert werden darf.
Durch die Belegungsbindung sind die geförderten Wohnungen wohnberechtigten Haushalten (mit Wohnberechtigungsschein) vorenthalten. Außerdem hat das Amt für Wohnen das Recht Mietende für geförderte Wohnungen zu benennen.
Welche Miete darf ich nehmen?
- Bei freien Wohnungen darf die Miete maximal 6,40 €/m² betragen.
- Bei vermieteten Wohnungen, deren aktuelle Miete weniger als 6,40 €/m² beträgt, wird die Miete nicht angepasst. Sie darf jedoch entsprechend der Regelungen des BGB bis maximal zur Bewilligungsmiete erhöht werden.
- Bei vermieteten Wohnungen, deren aktuelle Miete mehr als 6,40 €/m² beträgt, ist die Miete auf die Bewilligungsmiete zu reduzieren.
Wann beginnt die Zweckbindung?
Wann die Zweckbindung nach Erteilung der Förderzusage beginnt, ist von dem Status der Wohnung abhängig.
- Bei freien Wohnungen beginnt die Zweckbindung mit dem ersten Tag des Monats, der auf den Abschluss des ersten Mietvertrages folgt.
- Bei vermieteten Wohnungen beginnt die Zweckbindung mit dem ersten Tag des Monats, der auf die Vorlage des Wohnberechtigungsscheins der aktuellen Mieter*innen beim Team Wohnraumförderung folgt.
Wie wird der Zuschuss ausgezahlt?
Der Zuschuss wird bei Beginn der Zweckbindung ausgezahlt.
- Bei freien Wohnungen nach Vorlage des Mietvertrages und Überlassen der Wohnung.
- Bei vermieteten Wohnungen nach Vorlage des Wohnberechtigungsscheins.
Wird die Zweckbindung grundbuchlich gesichert?
Die Zweckbindung wird in Abt. II des Grundbuchs eingetragen, wenn der Zuschuss
- für eine Wohnung wenigstens 25.000 € oder
- in Summe 100.000 € beträgt.
Wo finde ich den Antragsvordruck?
Das Antragsformular finden Sie
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