Modernisierungsförderung für Mietwohnungen
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Modernisierung von Mietwohnungen durch zinsgünstige Darlehen mit Teilschulderlass.
Die Modernisierungsförderung verfolgt das Ziel, bestehenden Wohnraum zu erhalten und an moderne Standards anzupassen. Die Förderung von Modernisierung ermöglicht die wirtschaftliche Tragbarkeit von Investitionen in zeitgemäße Wohnqualitäten, die mit einer sozialverträglichen Steigerung der Wohnkosten einhergeht.
Daher können Eigentümer*innen ein Förderdarlehen in Höhe von bis zu 220.000 € je Wohneinheit erhalten. Auf das Förderdarlehen können 15 – 55 % Tilgungsnachlass gewährt werden.
Auf den Kosten- bzw. Darlehensanteil für individuelle Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung oder für Pflegebedürftige können 50 % Tilgungsnachlass gewährt werden.
Wesentliche Modernisierungsmaßnahmen sind
- die Verbesserung der Energieeffizienz
- die Verbesserung im Hinblick auf die Umsetzung der Barrierefreiheit
- der Umbau von Gebäuden
- die Anpassung an Klimafolgen
- die Verbesserung des Sicherheitsempfindens und Maßnahmen zur Digitalisierung
- die Verbesserung des Wohnumfelds
- sonstige Instandsetzungen
Dabei steht immer auch das Ziel im Vordergrund, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen und die Energiekosten zu verringern. Hierdurch entsteht mehr klimagerechter Wohnraum.
Als Gegenleistung zur Gewährung von Fördermitteln werden Mietpreis- und Belegungsbindungen an den geförderten Wohnungen für die Dauer der Zinsbindung begründet.
Das Förderdarlehen hat eine Zinsbindung von wahlweise 25 oder 30 Jahren und wird mit 0,0 % in den ersten 5 Jahren verzinst, danach 0,5 % bis zum Ablauf der Zinsbindung. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt 0,5 % auf die Darlehensrestschuld. Der Tilgungssatz für die Förderdarlehen beträgt 2 % pro Jahr. Der Verwaltungskostenbeitrag wird erst ab dem dritten Jahr erhoben.
Bewilligungsbehörde und Ansprechpartner ist das Team Wohnraumförderung im Amt für Wohnen.
Eine Kontaktaufnahme vor Antragstellung wird empfohlen, damit die Förderfähigkeit frühzeitig geprüft werden kann. Hierzu können Sie das Formular "Beratung zur Modernisierungsförderung von Mietwohngebäuden" nutzen.
Möchten Sie direkt einen Antrag stellen, können Sie diesen entweder postalisch oder über das Formular "Einreichen von Anträgen der Wohnraumförderung" einreichen.
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Höhe der Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Förderzusage für die Modernisierung von Mietwohnraum nach der RL Mod beträgt
- wenn die Bewilligungssumme bis zu 1,0 Mio. Euro beträgt, 1,0 % der bewilligten Darlehenssumme, mindestens jedoch 230,00 Euro,
- wenn die Bewilligungssumme über 1,0 Mio. Euro liegt, 0,6 % der bewilligten Darlehenssumme, mindestens jedoch 10.000,00 Euro.
Links
Unterlagen
- Kostenvoranschläge oder qualifizierte Kostenaufstellungen für die vorgesehenen Maßnahmen einschließlich Nebenkosten
- Gegebenenfalls die Vertretungsvollmacht für die Bevollmächtigte/den Bevollmächtigten
- Die Nachweise für die im Finanzierungsplan ausgewiesenen Finanzierungsmittel – unverbindliche Zusagen sind ausreichend – und über das vorgesehene Eigenkapital
- Gegebenenfalls eine Bankbestätigung über die vorhandene Darlehensrestschuld mit Angabe des ursprünglichen Nominalkapitals und der vereinbarten Konditionen (Zins- und Tilgungssatz in Prozent) nach neuestem Stand
- Gutachten über den Verkehrswert des Förderobjekts
- Eine Grundbuchblatt-Abschrift nach neuestem Stand
- Gegebenenfalls der Nachweis der Selbsthilfe
- Bei Erbbaurechten: eine vollständige Kopie des Erbbaurechtsvertrags
Je nach den beabsichtigten Maßnahmen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Voraussetzungen
- Der Mietwohnraum liegt in Dortmund.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert erscheinen.
- Der Mietwohnraum muss seit mindestens fünf Jahren bezugsfertig sein.
- Es wurde mit dem Vorhaben noch nicht begonnen.
Rechtsgrundlagen
Die Modernisierungsförderung erfolgt auf Grundlage des
Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumförderung
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
-
Montagbis und bis
-
Dienstagbis
-
MittwochGeschlossen
-
Donnerstagbis und bis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Ab 13:00 Uhr nur mit Termin. Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich.
Sieben häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Darlehen?
Die Höhe des Darlehens ist kostenabhängig und beträgt 100 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, max. 220.000 € je Wohneinheit.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Sie können das Förderdarlehen für alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück (Wohnumfeld) beantragen.
Das sind beispielsweise folgende Maßnahmen:
- Energetische Modernisierung
- Abbau von Barrieren
- Sicherungen vor Extremwetterereignissen
- Umbau wegen Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit
- Aus- und Anbau sowie Aufstockung für eine angemessene Wohnraumversorgung
- Verbesserung des Einbruchschutzes
- Einbau von intelligenter Gebäudetechnik (Smart Home)
Sonstige Instandsetzungen sind förderfähig, soweit sie gleichzeitig mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.
Kann ich auch Instandhaltungen fördern lassen?
Instandhaltungen können gefördert werden, wenn sie gleichzeitig mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Anteil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.
Der Wohnraum ist aktuell an nicht wohnberechtigte Menschen vermietet. Ist das ein Problem?
Nein. Ist der Wohnraum zum Zeitpunkt der Bewilligung bereits vermietet, dürfen die aktuell Mietenden auch ohne Wohnberechtigung die Wohneinheit weiter bewohnen. Hierbei ist jedoch die Mietpreisbindung ab Fertigstellung der Maßnahmen einzuhalten. Die Neuvermietung ist jedoch nur an wohnberechtigte Haushalte zulässig.
Was sind die Darlehenskonditionen?
- Zinsbindung: 25 oder 30 Jahre (= Zeitraum der Mietpreis- und Belegungsbindung)-Zinssatz: 0,0 % für 5 Jahre, danach 0,5 % p.a. bis zum Ablauf der Zinsbindung
- Verwaltungskostenbeitrag: 0,5 % p.a. ab dem 3. Jahr - Tilgung: 2 % p.a.
- Tilgungsnachlass: 25 % des Förderdarlehens bei einer Förderung für die Einkommensgruppe A, 15 % des Förderdarlehens bei einer Förderung für die Einkommensgruppe B
- Weitere 5 Prozentpunkte bei Erreichen des BEG-Standards "Effizienzhaus 85"
- Weitere 5 Prozentpunkte bei Erreichen des BEG-Standards "Effizienzhaus 70"
- Weitere 5 Prozentpunkte bei Erreichen des BEG-Standards "Effizienzhaus 55"
- Weitere 5 Prozentpunkte bei Erreichen des energetischen Netto-Null-Standards
- Weitere 5 Prozentpunkte bei der ausschließlichen Verwendung von zertifizierten ökologischen Dämmstoffen
- Weitere 5 Prozentpunkte bei Begründung einer Zweckbindung von 30 Jahren.
50% bei individuellen Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung (GdB ab 50) oder für Pflegebedürftige (Pflegegrad). Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung.
- Vorfälligkeitsentschädigung: keine
- Auszahlung: 100%
- 20 % nach Vorlage aller Unterlagen gemäß Auszahlungsverzeichnis,
- 30 % bei Maßnahmenbeginn, 30 % bei Fertigstellung der Maßnahmen und
- 20 % nach abschließender Prüfung des Kostennachweises durch die Bewilligungsbehörde
- Bereitstellungsprovision: keine
Die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der laufende Verwaltungskostenbeitrag werden vom reduzierten Darlehen erhoben und sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen.
Was sind Mietpreis- und Belegungsbindungen?
Eine Mietpreisbindung heißt, dass die Wohnung preisgebunden ist. Es darf maximal die Bewilligungsmiete von den Mieter*innen gefordert werden. Die Bewilligungsmiete beträgt in Dortmund derzeit 7,25 €/m² für die Einkommensgruppe A und 8,40 €/m² für die Einkommensgruppe B. Die Bewilligungsmiete im Einzelfall ist von der Miete vor Modernisierung sowie den geschaffenen Qualitäten abhängig. Die Mietobergrenze wird lediglich beim Erreichen eines Neubaustandards als Bewilligungsmiete festgesetzt. Die Bewilligungsmiete kann entsprechend der Energiekostenersparnis weiter erhöht werden.
Eine Belegungsbindung bedeutet, dass der Wohnraum wohnberechtigten Personen (mit Wohnberechtigungsschein) vorenthalten ist. Das Amt für Wohnen hat außerdem ein Vorrecht in der Benennung der Mietenden.
Wo finde ich den Antragsvordruck?
Wir empfehlen Ihnen vor Antragsstellung Kontakt zum Team Wohnraumförderung aufzunehmen um die Förderfähigkeit einschätzen zu können.
Die Formulare zur Antragsstellung finden Sie
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