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Service

Gewerbeummeldung

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

schriftlich

Schriftlicher Kontakt ist möglich.

online
Hinweis

Eine Bearbeitung ist nur bei vollständiger Vorlage aller benötigten Unterlagen möglich.
Sollten erforderliche Dokumente (z.B. Ausweis) fehlen, erhalten Sie die eingereichten
Unterlagen unbearbeitet zurück.

Wenn Sie den Standort Ihres Unternehmens innerhalb Dortmunds verlegen, der Gegenstand Ihres Gewerbes wechselt oder ausgedehnt werden soll oder bei Änderung des Namens des Gewerbetriebenden, ist eine Ummeldung bei der Gewerbemeldestelle erforderlich.

Sie können hier online einen Termin bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund reservieren.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Gewerbemeldung schriftlich an gewerbe@stadtdo.de zu senden. Hierfür benötigen wir das ausgefüllte Formular und eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments.

Weiterführende Informationen stellt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) des Landes Nordrhein-Westfalen hier auf www.startercenter.nrw zur Verfügung.

Online-Services und Formulare

Gebühren

Die Gebühr für eine An- oder Ummeldung beträgt bei Einzelunternehmungen und je Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 26,00 €. Bei allen anderen Rechtsformen beträgt die Gebühr 33,00 € sowie 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter.

Links

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage)
  • Bei erstmaliger Ausübung einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit Vorlage der Erlaubnisurkunde/Konzession (z.B. Gaststätten mit Alkoholausschank, Maklertätigkeit, Bewachungsgewerbe)
  • Für Tätigkeiten im Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte; eine Gewerbeanmeldung ist hier nicht erforderlich
  • Bei erstmaliger Ausübung einer überwachungsbedürftigen Tätigkeit (§ 38 Gewerbeordnung, z.B. Kfz-Handel, Handel mit Edelmetallen) ein Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Beleg-Art O, nicht älter als 6 Monate und eines Gewerbezentralregisterauszugs der Beleg-Art 9, nicht älter als 6 Monate (beides zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
  • Bei erstmaliger Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks Vorlage der Handwerkskarte oder einer Bescheinigung der Handwerkskammer, dass eine Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt
  • Bei einer Ummeldung durch Bevollmächtigte Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einer Ausweiskopie des*der Vollmachtgebers*in sowie eines vorausgefüllten Vordrucks der Gewerbeummeldung
  • Bei bestimmten Rechtsformen (juristische Personen wie z.B. GmbH, UG usw.) Vorlage eines Handelsregisterauszugs (erhältlich beim Amtsgericht)

Fristen

Die Gewerbemeldung muss gleichzeitig (= sofort) mit Änderung der gewerblichen Tätigkeit erfolgen.

Voraussetzungen

Gegebenfalls kann eine Erlaubnis bzw. ein Nachweis der Handwerkskammer erforderlich sein, wenn die neu ausgeübte Tätigkeit erlaubnispflichtig bzw. eintragungspflichtig ist.

Rechtsgrundlagen

§§ 14, 15 Gewerbeordnung

Kontakt

Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Olpe 1 , Geschäftszimmer G 126
44135 Dortmund

Vorsprachen bei der Gewerbehörde Dortmund sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vereinbarung von Terminen ist unter der Rufnummer des Geschäftszimmers 50 – 2 28 41 möglich. Eine Kontaktaufnahme kann auch per e-mail an gewerbe@stadtdo.de erfolgen.

Schlagwörter

Gewerbe

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