Gewerbeummeldung
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Eine Bearbeitung ist nur bei vollständiger Vorlage aller benötigten Unterlagen möglich.
Sollten erforderliche Dokumente (z.B. Ausweis) fehlen, erhalten Sie die eingereichten
Unterlagen unbearbeitet zurück.
Wenn Sie den Standort Ihres Unternehmens innerhalb Dortmunds verlegen, der Gegenstand Ihres Gewerbes wechselt oder ausgedehnt werden soll oder bei Änderung des Namens des Gewerbetriebenden, ist eine Ummeldung bei der Gewerbemeldestelle erforderlich.
Sie können
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Gewerbemeldung schriftlich an
Weiterführende Informationen stellt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) des Landes Nordrhein-Westfalen
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Gebühr für eine An- oder Ummeldung beträgt bei Einzelunternehmungen und je Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 26,00 €. Bei allen anderen Rechtsformen beträgt die Gebühr 33,00 € sowie 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter.
Links
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage)
- Bei erstmaliger Ausübung einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit Vorlage der Erlaubnisurkunde/Konzession (z.B. Gaststätten mit Alkoholausschank, Maklertätigkeit, Bewachungsgewerbe)
- Für Tätigkeiten im Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte; eine Gewerbeanmeldung ist hier nicht erforderlich
- Bei erstmaliger Ausübung einer überwachungsbedürftigen Tätigkeit (§ 38 Gewerbeordnung, z.B. Kfz-Handel, Handel mit Edelmetallen) ein Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Beleg-Art O, nicht älter als 6 Monate und eines Gewerbezentralregisterauszugs der Beleg-Art 9, nicht älter als 6 Monate (beides zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
- Bei erstmaliger Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks Vorlage der Handwerkskarte oder einer Bescheinigung der Handwerkskammer, dass eine Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt
- Bei einer Ummeldung durch Bevollmächtigte Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einer Ausweiskopie des*der Vollmachtgebers*in sowie eines vorausgefüllten Vordrucks der Gewerbeummeldung
- Bei bestimmten Rechtsformen (juristische Personen wie z.B. GmbH, UG usw.) Vorlage eines Handelsregisterauszugs (erhältlich beim Amtsgericht)
Fristen
Die Gewerbemeldung muss gleichzeitig (= sofort) mit Änderung der gewerblichen Tätigkeit erfolgen.
Voraussetzungen
Gegebenfalls kann eine Erlaubnis bzw. ein Nachweis der Handwerkskammer erforderlich sein, wenn die neu ausgeübte Tätigkeit erlaubnispflichtig bzw. eintragungspflichtig ist.
Rechtsgrundlagen
§§ 14, 15 Gewerbeordnung
Kontakt
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Vorsprachen bei der Gewerbehörde Dortmund sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vereinbarung von Terminen ist unter der Rufnummer des Geschäftszimmers 50 – 2 28 41 möglich. Eine Kontaktaufnahme kann auch per e-mail an gewerbe@stadtdo.de erfolgen.
Schlagwörter
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