Gewerbeummeldung
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Schriftlicher Kontakt ist möglich.
Service ist online verfügbar.
Eine Bearbeitung ist nur bei vollständiger Vorlage aller benötigten Unterlagen möglich.
Sollten erforderliche Dokumente (z.B. Ausweis) fehlen, erhalten Sie die eingereichten
Unterlagen unbearbeitet zurück.
Wenn Sie den Standort Ihres Unternehmens innerhalb Dortmunds verlegen, der Gegenstand Ihres Gewerbes wechselt oder ausgedehnt werden soll oder bei Änderung des Namens des Gewerbetriebenden, ist eine Ummeldung bei der Gewerbemeldestelle erforderlich.
Sie können
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Gewerbemeldung schriftlich an
Weiterführende Informationen stellt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) des Landes Nordrhein-Westfalen
Online-Services und Formulare
Gebühren
Die Gebühr für eine An- oder Ummeldung beträgt bei Einzelunternehmungen und je Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 26,00 €. Bei allen anderen Rechtsformen beträgt die Gebühr 33,00 € sowie 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter.
Links
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (ausländische Gewerbetreibende aus Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise Aufenthaltsberechtigung ohne Auflage)
- Bei erstmaliger Ausübung einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit Vorlage der Erlaubnisurkunde/Konzession (z.B. Gaststätten mit Alkoholausschank, Maklertätigkeit, Bewachungsgewerbe)
- Für Tätigkeiten im Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte; eine Gewerbeanmeldung ist hier nicht erforderlich
- Bei erstmaliger Ausübung einer überwachungsbedürftigen Tätigkeit (§ 38 Gewerbeordnung, z.B. Kfz-Handel, Handel mit Edelmetallen) ein Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Beleg-Art O, nicht älter als 6 Monate und eines Gewerbezentralregisterauszugs der Beleg-Art 9, nicht älter als 6 Monate (beides zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
- Bei erstmaliger Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks Vorlage der Handwerkskarte oder einer Bescheinigung der Handwerkskammer, dass eine Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt
- Bei einer Ummeldung durch Bevollmächtigte Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einer Ausweiskopie des*der Vollmachtgebers*in sowie eines vorausgefüllten Vordrucks der Gewerbeummeldung
- Bei bestimmten Rechtsformen (juristische Personen wie z.B. GmbH, UG usw.) Vorlage eines Handelsregisterauszugs (erhältlich beim Amtsgericht)
Fristen
Die Gewerbemeldung muss gleichzeitig (= sofort) mit Änderung der gewerblichen Tätigkeit erfolgen.
Voraussetzungen
Gegebenfalls kann eine Erlaubnis bzw. ein Nachweis der Handwerkskammer erforderlich sein, wenn die neu ausgeübte Tätigkeit erlaubnispflichtig bzw. eintragungspflichtig ist.
Rechtsgrundlagen
§§ 14, 15 Gewerbeordnung
Kontakt
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Vorsprachen bei der Gewerbehörde Dortmund sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vereinbarung von Terminen ist unter der Rufnummer des Geschäftszimmers 50 – 2 28 41 möglich. Eine Kontaktaufnahme kann auch per e-mail an gewerbe@stadtdo.de erfolgen.
Schlagwörter
Weitere Services
Gewerbe, welche im Geltungsbereich die Hygiene-Verordnung NRW ausgeübt werden, können hier beim Gesundheitsamt An-, Ab- oder Umgemeldet werden.
Eine Auskunft aus dem Dortmunder Gewerberegister können Sie nur schriftlich per Post / Fax oder online beantragen. Weitere Details erhalten Sie hier.
Erfahren Sie mehr zum Thema „Ausnahmegenehmigungen von Sperrzeit und Nachtruhe“ für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten. Mehr hier.
Suchen Sie Unterstützung für Menschen mit Behinderung? Das Ambulant Betreute Wohnen bietet Hilfe. Erfahren Sie hier mehr.
Ein Bewachungsgewerbe erfordert nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Weitere Infos und Kontaktdetails – hier.
Informationen zum Antrag auf Ausnahmegenehmigung eines Feuerwerkes zu besonderen Anlässen erhalten Sie hier. Formular, Gebühren und mehr – hier.
Selbständig in Dortmund: Zum Aufbau von Rentenansprüchen ist für Selbständige eine Antragstellung erforderlich. Details zur Beratung & mehr – hier.
Sie möchten Ihr Führungszeugnis beantragen? Details zum Antrag, Fragen & Antworten, Formulare, Gebühren & weitere Informationen finden Sie hier.
Für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Weitere Infos erhalten Sie hier.
Informationen zur Anzeige von Haltungen gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art oder Angriffe durch Tiere finden Sie hier. Antrag & Kontakt – hier.
Wir informieren zur Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige durch das Ordnungsamt. Die Kontaktinformationen finden Sie hier.
Eine Gewerbeabmeldung ist nötig, wenn Sie den Unternehmensstandort in eine andere Stadt verlegen / Ihr Gewerbe aufgeben. Links & Kontaktinfos – hier.
Eine Gewerbeanmeldung ist nötig, wenn Sie einen selbstständigen Gewerbebetrieb mit festem Betriebssitz neu eröffnen. Weitere Details finden Sie hier.
Sie haben Fragen zur Gewerbelegitimationskarte? Die Kontaktinformationen der Gewerbehörde Dortmund finden Sie hier.
Eine Übersicht zu den Aufgaben im Bereich der Gewerbeüberwachung erhalten Sie hier. Mehr erfahren.