Straßenverkehrsbehörde
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde – in Nordrhein-Westfalen sind dies die Kreise oder die kreisfreien Städte.
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des/der Antragsstellers/stellerin und ggfs. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes. Weiterhin muss der/die Unternehmer/in oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs fachlich geeignet sein.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Ihre persönliche Vorsprache ist notwendig.
In der Regel dauert die Bearbeitung 3 bis 6 Wochen.
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13 Uhr bis 15 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
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