Jagd
Sie können sich für die Jägerprüfung bei der Unteren Jagdbehörde in Dortmund anmelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Dortmund haben.
Jugendliche müssen mindestens 15 Jahre alt sein und den Antrag vom Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen. Prüfungstermine werden durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz festgesetzt. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der Unteren Jagdbehörde eingereicht werden.
Jägerprüfung ab 24.04.2023
Anmeldung ab 02.01.2023
Anmeldeschluss: 23.02.2023
Prüfungsgebühr: 250,- EURO
Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 31.03.2010 in Verbindung mit § 17 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen vom 07.12.94 in der z.Z. gültigen Fassung sowie der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 in der z.Z. gültigen Fassung.
Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren für den Jagd- und Fischereischein mit Bargeld ist ab Februar 2020 ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten möglich. Die Möglichkeit, die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen, bleibt unverändert.
Kontakt
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