Service

Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftverfahren)

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer abgeben. Bei Antragstellung zur Zulassung eines Kraftfahrzeugs muss der Vordruck zum SEPA-Lastschriftenverfahren verwendet werden. Dieser Vordruck ist unter der Seite www.zoll.de abrufbar.

In dem Vordruck sind die IBAN (internationale Kontonummer) und die Daten der Halterin / des Halters und der Kontoinhaberin / des Kontoinhabers anzugeben. Die IBAN ist auf den Kontoauszügen oder auch auf neueren EC-Karten zu finden.

Bei Antragstellung mittels einer Vollmacht muss dieser Vordruck ebenfalls verwendet und den Antragsunterlagen hinzugefügt werden. Das SEPA-Lastschriftmandat kann eingescannt per E-Mail oder per Fax an die Zulassungsstelle übermittelt werden, wenn die Zulassung durch eine bevollmächtige Person erfolgen soll und das Mandat nicht mitgegeben wurde.

Zulassungsanträge ohne den vollständig ausgefüllten Lastschrifteinzug mit Unterschrift des Kontoinhabers und des Halters werden nicht bearbeitet. Von jeder Person die unterschrieben hat ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (oder dessen Kopie) erforderlich.

Eine bevollmächtigte Person kann nicht für Kontoinhaber*innen oder Halter*innen in Vertretung das SEPA-Mandat unterschreiben.

Hinweis für Großkunden:

Fahrzeughaltern mit einer Vielzahl von Fahrzeugzulassungen, kann auf Antrag beim zuständigen Hauptzollamt ein Großkundenmandat zuerkannt werden. Ein Großkundenmandat hat den Vorteil, dass nicht bei jeder Zulassung ein neues SEPA-Mandat vorgelegt werden muss. Sollten Sie ein Großkundenmandat anstreben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Mobilität & Verkehr

Online-Services und Formulare

Rechtsgrundlagen

Kraftfahrzeugsteuergesetz

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
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Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

Anschrift und Erreichbarkeit
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Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel

Anschrift und Erreichbarkeit
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Niedersachsenweg 13 - 15
44143 Dortmund

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Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
August-Wagner-Platz 2-4
44339 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

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Hörder Bahnhofstr. 16
44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

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Harkortstr. 58 , (Domänenstr. 1 barrierefreier Zugang)
44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

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Rahmer Str. 15
44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

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Anschrift:
Limbecker Straße 31
44388 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

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Anschrift:
Am Amtshaus 1
44359 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

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Anschrift:
Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund
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Altlastensanierung

Wir von der Stadt Dortmund beraten bei der Konzeption von Bodensanierungen & Flächenaufbereitungen. Details zur Altlastensanierung finden Sie hier.

Amtliche Grenzanzeige

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Änderung der Lagebezeichnung

Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster und Grundbuch ist beim Katasteramt zu stellen – mehr Details hier.

Änderung der Nutzungsart

Wir informieren zur Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung eines Grundstücks) im Liegenschaftskataster, Grundbuch & für die Finanzverwaltung.