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Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftverfahren)

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer abgeben. Bei Antragstellung zur Zulassung eines Kraftfahrzeugs muss der Vordruck zum SEPA-Lastschriftenverfahren verwendet werden. Dieser Vordruck ist unter der Seite www.zoll.de abrufbar.

In dem Vordruck sind die IBAN (internationale Kontonummer) und die Daten der Halterin / des Halters und der Kontoinhaberin / des Kontoinhabers anzugeben. Die IBAN ist auf den Kontoauszügen oder auch auf neueren EC-Karten zu finden.

Bei Antragstellung mittels einer Vollmacht muss dieser Vordruck ebenfalls verwendet und den Antragsunterlagen hinzugefügt werden. Das SEPA-Lastschriftmandat kann eingescannt per E-Mail oder per Fax an die Zulassungsstelle übermittelt werden, wenn die Zulassung durch eine bevollmächtige Person erfolgen soll und das Mandat nicht mitgegeben wurde.

Zulassungsanträge ohne den vollständig ausgefüllten Lastschrifteinzug mit Unterschrift des Kontoinhabers und des Halters werden nicht bearbeitet. Von jeder Person die unterschrieben hat ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (oder dessen Kopie) erforderlich.

Eine bevollmächtigte Person kann nicht für Kontoinhaber*innen oder Halter*innen in Vertretung das SEPA-Mandat unterschreiben.

Hinweis für Großkunden:

Fahrzeughaltern mit einer Vielzahl von Fahrzeugzulassungen, kann auf Antrag beim zuständigen Hauptzollamt ein Großkundenmandat zuerkannt werden. Ein Großkundenmandat hat den Vorteil, dass nicht bei jeder Zulassung ein neues SEPA-Mandat vorgelegt werden muss. Sollten Sie ein Großkundenmandat anstreben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

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Kraftfahrzeugsteuergesetz

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Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

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    Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

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