Kurzzeitkennzeichen beantragen
Persönliche Vorsprache ist möglich.
Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden, wenn sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Weiterhin muss das Fahrzeug einen genehmigten Typ entsprechen (Betriebserlaubnis) oder eine Einzelgenehmigung für das Fahrzeug erteilt sein. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, sind nur Fahrten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis einer Begutachtungsstelle im Zulassungsbezirk Dortmund oder in einen angrenzenden Zulassungsbezirk (BO, HA, EN, RE und UN) und zurück möglich. Das Kennzeichen ist ab dem Tag der Ausgabe maximal bis zu fünf Tage gültig. Eine Vorabzuteilung ist nicht möglich.
Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen können grundsätzlich ins EU-Ausland überführt werden. Voraussetzung ist, dass der EU-Partnerstaat, in den das Fahrzeug exportiert werden soll, deutsche Kurzzeitkennzeichen anerkennt. Die Fahrten erfolgen insofern auf eigenes Risiko. Es wird eine Anfrage an das entsprechende Konsulat des Partnerstaates oder in Zweifelsfällen die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichns empfohlen. Es müssen geeignete Dokumente zur Erfassung der Fahrzeugdaten und eine gültige Hauptuntersuchung vorgelegt werden. Liegt keine gültige Hauptuntersuchung vor, sind nur Fahrten im Zulassungsbezirk Dortmund zur Untersuchungsstelle und zurück erlaubt. Wurden bei der Untersuchung Mängel am Fahrzeug festgestellt, dürfen auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur in einer nächstgelegenen geeigneten Werkstatt im Zulassungsbezirk Dortmund oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.
Online-Services und Formulare
Gebühren
12,80 €
Informationsblätter
Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
- Geeignete Dokumente um die fahrzeugbezogenen Daten erfassen zu können (in der Regel Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil I, ausländische Fahrzeugdokumente – Dokumente können auch als Kopie vorgelegt werden)
- Gültige Hauptuntersuchung
- Ggf. Nachweis über den Standort des Fahrzeuges
Zusätzlich bei Firmen:
- Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten
- Handelsregisterauszug und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten
Zusätzlich bei Vereinen:
- Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten
Zusätzlich im Falle der Vertretung:
- Schriftliche Vollmacht
- Amtlicher Lichtbildausweis der / des Bevollmächtigen
- Kopie des Lichtbildausweises der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
Personen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können sich nicht vertreten lassen.
Fristen
Sofort
Voraussetzungen
Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens kann nur
- für in Dortmund gemeldete Personen oder
- an auswärtig gemeldete Personen, wenn nachweislich der Standort des Fahrzeugs Dortmund ist,
ausgegeben werden.
Das Fahrzeug muss abgemeldet sein.
Rechtsgrundlagen
§ 42 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
-
Montagbis
-
Dienstagbis
-
Mittwochbis
-
Donnerstagbis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Anschrift und Erreichbarkeit44287 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
-
Montagbis
-
Dienstagbis
-
Mittwochbis
-
Donnerstagbis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel
Anschrift und Erreichbarkeit
44143 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
-
MontagGeschlossen
-
DienstagGeschlossen
-
MittwochGeschlossen
-
DonnerstagGeschlossen
-
FreitagGeschlossen
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving
Anschrift und Erreichbarkeit44339 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
-
Montagbis
-
Dienstagbis
-
Mittwochbis
-
Donnerstagbis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Anschrift und Erreichbarkeit44263 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
-
Montagbis
-
Dienstagbis
-
Mittwochbis
-
Donnerstagbis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Anschrift und Erreichbarkeit44225 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
-
Montagbis und bis
-
Dienstagbis und bis
-
Mittwochbis
-
Donnerstagbis und bis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Anschrift und Erreichbarkeit44369 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
-
Montagbis
-
Dienstagbis
-
Mittwochbis
-
Donnerstagbis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44388 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
-
Montagbis
-
Dienstagbis
-
Mittwochbis
-
Donnerstagbis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Anschrift und Erreichbarkeit44359 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
-
Montagbis
-
Dienstagbis
-
Mittwochbis
-
Donnerstagbis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Anschrift und Erreichbarkeit44328 Dortmund
Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.
-
Montagbis
-
Dienstagbis
-
Mittwochbis
-
Donnerstagbis
-
Freitagbis
-
SamstagGeschlossen
-
SonntagGeschlossen
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Weitere Services
Wir informieren über Abfallpatenschaften in Dortmund: Hier erfahren Sie Details zur Vorbereitung & Durchführung von Kampagnen zur Abfallvermeidung.
Wir informieren Sie über Abfallrechtliche Verfahren in Dortmund: Hier erfahren Sie mehr zur Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Abfallrecht.
Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt haben? Die Polizei kann Ihnen Auskunft geben, ob es gestohlen oder abgeschleppt wurde.
Wir informieren Sie zur privaten Abwasserbeseitigung: Mehr Details zur technischen Prüfung der Anlagenbemessung & Bemessungsgrundlagen & mehr – hier.
Abwehr von Großschadensereignissen
Informationen zum Thema „Aktenvernichtung“ finden Sie hier. Unsere Themenseite informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH).
Altautoverordnung: Für die Stilllegung/ Abmeldung Ihres KFZ ist ein Verwertungsnachweis / eine Verbleibserklärung nötig. Alle Informationen – hier.
Alle Informationen zum Thema Altersrente für Frauen: Rechtsgrundlagen, Online-Antrag, Voraussetzungen & weitere Details. Hier erfahren Sie mehr.
Online-Service
Rente für Versicherte, die die große Wartezeit erfüllen (35 Jahre) und nicht bis zur Regelaltersrente warten müssen – Details dazu finden Sie hier.
Online-Service
Altersrente für Schwerbehinderte: Wenn Sie das Rentenalter erreichen, muss ein Antrag gestellt werden – Details, Anträge & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Wie können Sie Ihre Altersrente (Regelaltersrente) beantragen? Alle Informationen, wie Anträge, Fristen Kontaktinformationen & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Informationen zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit im Überblick. Details - z. B. Voraussetzungen & mehr finden Sie hier.
Online-Service
Unsere Themenseite „Altkleider“ informiert über Dienstleistungen der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) – hier erhalten Sie Links & weitere Informationen.
Wir von der Stadt Dortmund beraten bei der Konzeption von Bodensanierungen & Flächenaufbereitungen. Details zur Altlastensanierung finden Sie hier.
Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen & dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Mehr – hier.