Service

Kurzzeitkennzeichen beantragen

persönlich

Persönliche Vorsprache ist möglich.

Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden, wenn sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Weiterhin muss das Fahrzeug einen genehmigten Typ entsprechen (Betriebserlaubnis) oder eine Einzelgenehmigung für das Fahrzeug erteilt sein. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, sind nur Fahrten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis einer Begutachtungsstelle im Zulassungsbezirk Dortmund oder in einen angrenzenden Zulassungsbezirk (BO, HA, EN, RE und UN) und zurück möglich. Das Kennzeichen ist ab dem Tag der Ausgabe maximal bis zu fünf Tage gültig. Eine Vorabzuteilung ist nicht möglich.

Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen können grundsätzlich ins EU-Ausland überführt werden. Voraussetzung ist, dass der EU-Partnerstaat, in den das Fahrzeug exportiert werden soll, deutsche Kurzzeitkennzeichen anerkennt. Die Fahrten erfolgen insofern auf eigenes Risiko. Es wird eine Anfrage an das entsprechende Konsulat des Partnerstaates oder in Zweifelsfällen die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichns empfohlen. Es müssen geeignete Dokumente zur Erfassung der Fahrzeugdaten und eine gültige Hauptuntersuchung vorgelegt werden. Liegt keine gültige Hauptuntersuchung vor, sind nur Fahrten im Zulassungsbezirk Dortmund zur Untersuchungsstelle und zurück erlaubt. Wurden bei der Untersuchung Mängel am Fahrzeug festgestellt, dürfen auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur in einer nächstgelegenen geeigneten Werkstatt im Zulassungsbezirk Dortmund oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.

Mobilität & Verkehr

Online-Services und Formulare

Gebühren

12,80 €

(Zahlmöglichkeit mit EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)

Informationsblätter

Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
  • Geeignete Dokumente um die fahrzeugbezogenen Daten erfassen zu können (in der Regel Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil I, ausländische Fahrzeugdokumente – Dokumente können auch als Kopie vorgelegt werden)
  • Gültige Hauptuntersuchung
  • Ggf. Nachweis über den Standort des Fahrzeuges

Zusätzlich bei Firmen:

  • Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten
  • Handelsregisterauszug und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten

Zusätzlich bei Vereinen:

  • Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten

Zusätzlich im Falle der Vertretung:

  • Schriftliche Vollmacht
  • Amtlicher Lichtbildausweis der / des Bevollmächtigen
  • Kopie des Lichtbildausweises der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters

Personen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können sich nicht vertreten lassen.

Fristen

Sofort

Voraussetzungen

Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens kann nur

  • für in Dortmund gemeldete Personen oder
  • an auswärtig gemeldete Personen, wenn nachweislich der Standort des Fahrzeugs Dortmund ist,

ausgegeben werden.

Das Fahrzeug muss abgemeldet sein.

Rechtsgrundlagen

§ 42 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kontakt

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44137 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

Öffnungszeiten:
  • Montag
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    bis
  • Mittwoch
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  • Donnerstag
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    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Aplerbecker Marktplatz 21
44287 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

Die Bürgerdienste bieten ausschließlich Vorsprachen nach vorhergehender Terminvereinbarung an. Sofern online keine Termine mehr verfügbar sind, führt auch eine darüber hinausgehende telefonische Kontaktaufnahme leider zu keinem anderen Ergebnis. Kraftfahrzeughändler*innen und Zulassungsdienste werden ausschließlich durch den Händlerbereich in der Innenstadt (Telefon: 0231/50-29834) bedient.

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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Niedersachsenweg 13 - 15
44143 Dortmund

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  • Sonntag
    Geschlossen

Die Bezirksverwaltungsstelle Brackel musste bis auf Weiteres geschlossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
August-Wagner-Platz 2-4
44339 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit

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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hörder Bahnhofstr. 16
44263 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Harkortstr. 58 , (Domänenstr. 1 barrierefreier Zugang)
44225 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Rahmer Str. 15
44369 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Limbecker Straße 31
44388 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Am Amtshaus 1
44359 Dortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Gleiwitzstraße 277
44328 Dortmund
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Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

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