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Modernisierungsförderung für Wohneigentum

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Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum unter bestimmten Voraussetzungen durch ein zinsgünstiges Darlehen mit attraktiven Tilgungsnachlässen.

Gefördert wird die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Höhe des Darlehens ist kostenabhängig und beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, maximal jedoch 220.000 €. Auf das Förderdarlehen werden mindestens 15 % Tilgungsnachlass gewährt.

Mit dem Darlehen können Sie alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück finanzieren.

Auf das Förderdarlehen können 15 - 50 % Tilgungsnachlass gewährt werden.

Auf den Kosten- bzw. Darlehensanteil für individuelle Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung oder für Pflegebedürftige kann ein Tilgungsnachlass in Höhe von 50 % gewährt werden.

Folgende Maßnahmen sind grundsätzlich förderfähig:

  • Energetische Modernisierung
  • Abbau von Barrieren
  • Sicherungen vor Extremwetterereignissen
  • Umbau wegen Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit
  • Aus- und Anbau sowie Aufstockung für eine angemessene Wohnraumversorgung
  • Verbesserung des Einbruchschutzes
  • Einbau von intelligenter Gebäudetechnik (Smart Home)

Instandsetzungskosten (Schönheitsreparaturen) werden ebenfalls mitfinanziert. Die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen müssen jedoch überwiegen.

Das Förderdarlehen hat eine Zinsbindung von 25 oder 30 Jahren und wird mit 0,0 % in den ersten 5 Jahren verzinst, danach 0,5 % bis zum Ablauf der Zinsbindung. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt 0,5 % und die Tilgungsrate 2 %. Der Verwaltungskostenbeitrag wird erst ab dem dritten Jahr erhoben. Bewilligungsbehörde und Ansprechpartner ist das Team Wohnraumförderung im Amt für Wohnen.

Eine Kontaktaufnahme vor Antragstellung wird empfohlen, damit die Förderfähigkeit frühzeitig geprüft werden kann. Hierzu können Sie das Formular "Beratung zur Modernisierung von selbstgenutzem Wohneigentum" nutzen.

Wir bitten Sie von telefonischen Anfragen abzusehen und uns vorrangig schriftlich, gerne per Mail, zu kontaktieren.

Möchten Sie direkt einen Antrag stellen, können Sie diesen entweder postalisch oder über das Formular "Einreichen von Anträgen der Wohnraumförderung" einreichen.

Online-Services und Formulare

Gebühren

Die Höhe der Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Förderzusage beträgt 1 % des gewährten Förderdarlehens, mindestens jedoch 230,00 €.

Weitere Informationen zu den Gebühren (PDF)

Links

Unterlagen

Für eine Beratung vor Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate aller haushaltsangehörigen Personen (z.B. Gehaltsabrechungen oder Rentenbescheide)
  • Letzter Einkommenssteuerbescheid
  • Nachweise über Kindergeld und Kindergeldzuschlag/ -zuschuss
  • Nachweis über die Höhe der Kinderbetreuungskosten
  • Erklärung über die Höhe der Werbungskosten
  • Kostenvoranschläge oder qualifizierte Kostenaufstellungen für die vorgesehenen Maßnahmen einschließlich Nebenkosten

Die bei Antragsstellung benötigten Unterlagen können Sie der Seite 10 des Antragsformulares entnehmen.

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen zusätzlich notwendig:

  • Grundbuchblatt-Abschrift nach neuestem Stand (sofern Rechte in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden sollen, ist grundsätzlich eine Rangrücktrittserklärung für diese Rechte erforderlich),
  • Erklärung zum Bergschadenverzicht (Vordruck der Stadt Dortmund),
  • Gegebenenfalls Nachweis über die Schwangerschaft,
  • Gegebenenfalls Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde,
  • Gegebenenfalls Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft/Grad der Behinderung (GdB),
  • Gegebenenfalls Vollmachtsurkunde für die bevollmächtigte Person/Firma,
  • Die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung der antragstellenden Person nach Muster (Vordruck der NRW.BANK)

Voraussetzungen

  • Das Objekt liegt in Dortmund.
  • Die Finanzierung der Gesamtkosten muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein.
  • Das Wohneigentum ist seit mehr als fünf Jahren bezugsfertig.
  • Die Darlehensrestschuld ist geringer als der Wert des Grundstücks einschließlich der verwendeten Gebäudeteile.
  • Es wurde noch nicht mit dem Vorhaben begonnen.
  • Das Einkommen des Haushalts liegt unter der jeweiligen Einkommensgrenze oder übersteigt diese um max. 40 %.

Rechtsgrundlagen

Kontakt

Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumförderung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44122 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW - Informierbar
  • Öffnungszeiten:
    • Montag
      bis und bis
    • Dienstag
      bis
    • Mittwoch
      Geschlossen
    • Donnerstag
      bis und bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Ab 13:00 Uhr nur mit Termin. Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich.

    Häufig gestellte Fragen

    Wer kann eine Förderung beantragen?

    Eine Förderung kann von Personen und Familien beantragt werden, die ihr Eigenheim modernisieren wollen. Es werden Haushalte mit kleinem und mittleren Einkommen gefördert, das heißt, dass Ihr Einkommen unter einer Einkommensgrenze liegen muss. Wohnen Sie in einem Stadterneuerungsgebiet, brauchen Sie keine Einkommensgrenze einzuhalten.
    Wenn Sie ein Mietwohnobjekt modernisieren möchten, finden Sie Informationen zu einem entsprechenden Förderangebot unter dem Stichwort "Modernisierungsförderung Mietwohnungsbau"

    Wie hoch ist meine Einkommensgrenze?

    Wie hoch ihr Einkommen sein darf, ist abhängig von der Größe und Konstellation Ihres Haushaltes. Hier wird auf das Jahresbruttoeinkommen, abzüglich Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und pauschal je 12 % für Beiträge zur Kranken-, und Rentenversicherung sowie Steuerzahlungen abgestellt.
    Eine Aufstellung der Grenzen und eine Beispielberechnung finden Sie unter dem Link "Einkommensgrenzen". Bitte beachten Sie, dass auch Haushalte förderberechtigt sind, deren Einkommen 40 % über der Grenze liegt. In diesem Fall beträgt der Tilgungsnachlass jedoch nicht 25 % auf das Grunddarlehen sondern 15 %.

    Wenn Sie herausfinden möchten, ob Ihr Modernisierungsvorhaben förderfähig ist, können Sie gerne über das Formular "Beratung zur Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum" Kontakt zum Team Wohnraumförderung aufnehmen.

    Wie sind die Darlehenskonditionen?

    • Finanzierungsanteil: bis zu 100%
    • Mindestkredit: 5.000 €
    • Höchstbetrag: 220.000 €
    • Zinsbindung: wahlweise 25 oder 30 Jahre
    • Zinssatz: 0,0% für 5 Jahre, danach 0,5% p.a. bis zum Ablauf der Zinsbindung
    • Verwaltungskostenbeitrag: 0,5% p.a. ab dem 3. Jahr
    • Tilgung: 2% p.a.
    • Tilgungsnachlass: 15% oder 25% des Förderdarlehens, abhängig von der Einkommensgruppe
    • Je weitere 5 Prozentpunkte bei Erreichen des BEG-Standards Effizienzhaus 85, 70 oder 55
    • Weitere 5 Prozentpunkte bei Erreichen des energetischen Netto-Null-Standards
    • Weitere 5 Prozentpunkte bei der ausschließlichen Verwendung von zertifizierten ökologischen Dämmstoffen
    • 50% bei individuellen Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung (GdB ab 50) oder Pflegebedürftige (Pflegegrad)
    • Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung.

    • Bereitstellungsprovision: ohne

    • Grundbuchliche Sicherung: In Höhe des Darlehensbetrags (abzüglich Tilgungsnachlass) und nachrangig.

    Die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der Verwaltungskostenbeitrag werden vom reduzierten Darlehen erhoben und sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen.

    Wie werden die Darlehen ausgezahlt?

    Die bewilligten Förderdarlehen werden in der Regel in folgenden Raten ausgezahlt:

    1. 20 Prozent nach Vorlage aller Unterlagen gemäß Auszahlungsverzeichnis,
    2. 30 Prozent bei Maßnahmenbeginn,
    3. 30 Prozent bei Fertigstellung der Maßnahmen und
    4. 20 Prozent nach abschließender Prüfung des Kostennachweises durch die Bewilligungsbehörde.

    Gibt es einen Zuschuss?

    Auf Antrag kann ein Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) gewährt werden.

    Dieser beträgt für Haushalte der Einkommensgruppe A (Einhalten der Einkommensgrenze) 25 % und für Haushalte der Einkommensgruppe B (Übersteigen der Grenze um max. 40 %) 15 %.Der Tilgungsnachlass erhöht sich um je 5 % bei Erreichen des BEG-Standards Effizienzhaus 85, 70 und 55 sowie bei Erreichen des energetischen Netto-Null-Standards und bei der ausschließlichen Verwendung von zertifizierten ökologischen Dämmstoffen.
    Auf den Kostenanteil für individuelle Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung oder Pflegebedürftige beträgt der Tilgungsnachlass 50 %.

    Ist Eigenkapital erforderlich?

    Nein, Sie müssen kein Eigenkapital erbringen, um eine Förderung zu erhalten.

    Darf ich vor Antragsstellung bzw. Erteilung der Förderzusage Verträge unterschreiben?

    Vor Erteilung der Förderzusage darf nicht dem Vorhaben begonnen werden.

    Sie dürfen jedoch vor Erteilung der Förderzusage:

    • Lieferungs- und Leistungsverträge, die der Ausführung zuzurechnen sind, abschließen.
    • vorbereitende Untersuchungen durchführen lassen,- das Grundstück herrichten.
    • Maßnahmen zur Gebäudesicherung durchführen.
    • Maßnahmen des Brandschutzes durchführen.
    • Maßnahmen der Standortaufbereitung durchführen, insbesondere den Teilabbruch und die Beseitigung von Stoffen, die die Wohnnutzung beeinträchtigen.

    Im Einzelfall können Sie auch einen Vorhabenbeginn vor Erteilung der Förderzusage beantragen.

    Kann ich auch Instandhaltungen fördern lassen?

    Die Kosten für Instandsetzungsma0nahmen sind auch förderfähig, wenn diese geringer als die Kosten für die vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen sind.

    Wo finde ich den Antragsvordruck?

    Den Antragsvordruck finden Sie hier auf der Website der NRW.BANK unter dem Punkt "Formulare und Merkblätter". Es wird empfohlen, vor Antragstellug Kontakt zum Team Wohnraumförderung aufzunehmen um die Förderfähigkeit zu beurteilen.

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    Zur Berücksichtigung der Modernisierungskosten im Rahmen der Kostenmiete benötigen Sie die Zustimmung des Amtes für Wohnen. Alle Details dazu hier.

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    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Unter Zweckentfremdung fällt jede Nutzung von Wohnraum zu anderen als zu Wohnzwecken. Details zu Fristen, Online-Services & mehr finden Sie hier.

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